Zusammenfassung
Die Tarifprämie berücksichtigt nicht mir die zur Deckung der Versicherungsleistungen notwendigen Zahlungen und die Verwaltungskosten, sondern beinhaltet auch einen Sicherheitszuschlag. Werden Rechnungsgrundlagen erster Ordnung verwendet, dann ist der Sicherheitszuschlag im allgemeinen bereits in der ausreichenden Prämie enthalten (vgl. Kapitel 5). Der Sicherheitszuschlag dient dazu, Abweichungen vom vorausberechneten Versicherungsverlauf, die für die Versicherungsgesellschaft ungünstig sind, auszugleichen. Die Vorausberechnung des Versicherungsverlaufes beruht in der Lebensversicherung vor allem auf Annahmen über die Verzinsung der veranlagten Kapitalien, die Sterblichkeit und die Verwaltungskosten. Bei Verwendung von Rechnungsgrundlagen erster Ordnung wird im allgemeinen ein günstigerer Verlauf vermutet. Der günstigere Verlauf wirkt sich dahin aus, daß die Einnahmen höher bzw. die Ausgaben niedriger werden, als auf Grund der Vorausberechnung angenommen wurde. Wir wollen im folgenden jede Abweichung vom vorausberechneten Versicherungsverlauf als Gewinn ansehen, und zwar höhere Einnahmen bzw. niedrigere Ausgaben als positiven Gewinn, niedrigere Einnahmen und höhere Ausgaben als negativen Gewinn.
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Wolff, KH. (1970). Gewinnermittlungsschema. In: Versicherungsmathematik. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7681-8_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7681-8_11
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