Zusammenfassung
Der Landeswohlfahrtsverband Baden, bei dem ich das Landessozialamt leite, als überörtlicher Träger der Sozialhilfe wurde vor zwei Jahren vom Landessozialgericht Baden-Württemberg dazu verurteilt, die Zustimmung zur Neueröffnung einer Werkstatt für psychisch Behinderte in einem Landkreis zu erteilen, in dem nach unserer Sicht bereits ein qualifiziertes, ausreichendes Angebot vorhanden war. In der Urteilsbegründung wurde auf eine Aussage der Psychiatrie-Enquête von 1974 verwiesen. Damals war — ohne, daß dies näher begründet worden wäre, von einem Sofortbedarf von 0.2 p. m. der Bevölkerung ausgegangen. Die nächsten Jahre sei eine jährliche Zuwachsrate von 0,1 p. m. anzunehmen. In den 20 Jahren seit der Veröffentlichung der Psychiatrie-Enquête ergab sich demnach ein rechnerischer Bedarf von 2 p.m. der Bevölkerung. 2 p. m. der Bevölkerung bedeutet für Baden-Württemberg 20.000 Plätze, die nach dieser Bedarfsaussage notwendig wären. In Werkstätten für psychisch Kranke haben wir zur Zeit etwa 2.500 Plätze und gehen davon aus, daß wir einer Bedarfsdeckung bereits sehr nahe gekommen sind.
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© 1998 Springer-Verlag Wien
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Vigener, G. (1998). Bedarfsanalyse und Versorgungsauftrag aus Sicht der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. In: Gaebel, W., Falkai, P. (eds) Zwischen Spezialisierung und Integration — Perspektiven der Psychiatrie und Psychotherapie. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6472-3_45
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