Zusammenfassung
Der Fragenbereich, wie weit ein Arzt zur medizinischen Aufklärung rechtlich verpflichtet ist bzw. wann eine solche Aufklärung umgekehrt - z.B. weil sie den Patienten voraussehbar in tiefe Verzweiflung stürzen würde - rechtlich sogar unzulässig erscheint, weist insb. auch strafrechtliche Bezüge auf. Denn sowohl eine unterlassene (unzureichende) als auch in Ausnahmefällen eine übermäßige ärztliche Aufklärung können strafrechtliche Konsequenzen auslösen. Es sind sogar heikle Situationen denkbar, in denen die Rechtsordnung gerade ein bestimmtes Maß an Aufklärung verlangt und einerseits bei einem „Zuwenig“, andererseits aber auch bei einem „Zuviel“ an Aufklärung strafrechtliche Sanktionen drohen. Im folgenden ist es nicht möglich, die rechtlichen Anforderungen an eine ärztliche Aufklärung in umfassender Weise zu erörtern. Jedoch sollen die für diesen Bereich maßgebenden strafrechtlichen Rahmenbedingungen und Weichenstellungen dargestellt werden.
Eine gekürzte Fassung des Beitrags ist bereits erschienen in: Imago Hominis 1996, 159.
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Schmoller, K. (1998). Strafrechtliche Folgen einer unterlassenen oder übermäßigen ärztlichen Aufklärung. In: Mayer-Maly, T., Prat, E.H. (eds) Ärztliche Aufklärungspflicht und Haftung. Medizin und Ethik. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6450-1_8
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