Zusammenfassung
Hier muß nochmals auf die Beziehungen zwischen Wasserkraftnuttung und Naturschutt zurückgekommen werden. Als in der Schweiz im Laufe des Jahres 1951 öffentlich bekannt wurde, daß der Bau des Kraftwerkes Rheinau, für das die erforderlichen Wasserbenuttungsrechte von den zuständigen Behörden der beiden Anrainerstaaten rechtskräftig einem schweizerisch-deutschen Konsortium verliehen worden sind, in kurzer Frist begonnen werden sollte, haben die Kreise des Naturschuttes einen förmlichen Kreuzzug gegen die Durchführung dieses Projektes in Szene gesett, Kraftwerksprojekte am Rhein, zum ersten Male schon im vorigen Jahrhundert zur Diskussion gestellt worden ist, und die Zurückziehung der Konzession verlangt29.
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Das Laufwerk Birsfelden. Ted,n. Rundsdiau Nr. 15 und 16, 1950. das, wie fast alleDie Konzessionsurkunde für dieses Kraftwerk enthält selbstverständlich eingehende Bau- und Betriebsvorschriften, im Hinblick auf den besonderen Fall weitreichende Bestimmungen zugunsten des Heimatschutzes, des Verkehrs-und Landschaftsschuttes und der Fischerei; sie regelt ferner die Schiffahrt, so weit sie schon besteht, und stellt schließlich Grundsätte für die später zu schaffenden Anlagen für die Großschiffahrt auf, die his zum Bodensee reichen soll.
Das Kraftwerk Rheinau. Schweizerische Bauzeitung, Heft 52. 1951.
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Vas, O. (1952). Kraftwerk Rheinau. In: Probleme der Kraftwasserwirtschaft in Mitteleuropa. Schriftenreihe des Österreichischen Wasserwirtschaftsverbandes, vol 22. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4087-1_8
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