Zusammenfassung
Im gleichen Sinne befruchtend auf die Wasserkraftnutzung und somit auf die Elektrizitätswirtschaft wirkt die Ausführung von Mehrzweckanlagen. Wie schon erwähnt, versteht man darunter Anlagen, die mehreren Zwecken zugleich dienen, z. B. der Wasserkraftnutzung und der Schiffahrt, oder diesen beiden und außerdem der Bewässerung und dem Hochwasserschutz, etwa auch dem Hochwasserschutz und der Wasserversorgung, kurz, Aufgaben in verschiedenen Sparten der Wasserwirtschaft in bunter, fallweiser Kombination. An Stelle einer wasserwirtschaftlichen Teilaufgabe kann gar wohl auch eine einem anderen Gebiet der Wirtschaft angehörende Ausgabe treten, wie etwa Landbeschaffung, Verkehrsentwicklung usw. Klassische Beispiele sind und bleiben für diese Gruppe von Wasserbauvorhaben die „Kanalisierung nicht schiffbarer Flüsse“, bei denen durch Stautreppen Schiffahrt und Wasserkraftnutzung gleichzeitig bedient und die Aufwendung für die Maßnahmen zugunsten der Schiffahrt vom Staate aus öffentlichen (Haushalts-) Mitteln getragen werden, während die Elektrizitätsversorgung nur mehr den restlichen Aufwand zu decken hat, ferner die Talsperren-bauten für Hochwasserschutz und Wasserversorgung sowie jene, für Hochwasserschutz und Schifffahrtswasseranreicherung.
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Vas, O. (1952). Mehrzweckanlagen. In: Probleme der Kraftwasserwirtschaft in Mitteleuropa. Schriftenreihe des Österreichischen Wasserwirtschaftsverbandes, vol 22. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4087-1_15
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