Zusammenfassung
Bei der Aufnahmelinse hat man an allseitig strahlende Gegenstände zu denken, soweit es sich um die gewöhnliche Aufnahme der Außendinge handelt. In der Regel handelt es sich dabei um allseitig das auffallende Licht zurückstrahlende Körper; bei der Strahlungsvermittlung wird auf die Farbigkeit einzugehen sein, die dem zurückgeworfenen Licht eigen ist und auf Platten verschiedener Art in verschiedener Weise wirkt. Hier in diesem Abschnitt kommt es in erster Linie darauf an, daß der Zurückwurf nach allen Richtungen erfolgt, so daß alle im Gesichtsfeld der Aufnahmelinse liegenden Gegenstände auch wirklich Strahlen auf sie zusenden, ganz ebenso, wie auch das Auge von den im Augenraum liegenden greifbaren Sehdingen Strahlen erhält, ohne daß man dabei irgendwelche Voraussetzungen über den Augenort zu machen hätte. Solche würden beispielsweise notwendig sein, wenn es sich nicht um allseitig, sondern nur in einen gewissen Winkelraum strahlende Sehdinge handelte. Als ein einfaches Beispiel dafür sei auf die von einem Fernrohr entworfenen Bilder hingewiesen; diese sind gewiß deutlich und können von fast gleicher Helligkeit erscheinen wie die ihnen zugrunde liegenden Sehdinge, aber sie strahlen nur in einen bestimmten Winkelraum hinein oder — allgemeiner verständlich ausgedrückt — sind nur einem Auge zugänglich, das an eine nahe am Okulardeckel liegende Stelle herangebracht wird.
In deutlicher, z. T. wörtlicher Anlehnung an die Schriften von E. Abbe, W. Merté, M. V. Rohr U. E. Wandersleb zusammengestellt
Bis zu S. 126 wird bei Verweisen der Seitenzahl meist der Absatz (α, ß...) angefügt.
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Literatur
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v. Rohr, M. (1932). Die Strahlenbegrenzung in ihrer Bedeutung für die Lichtbilder. In: Merté, W., Richter, R., v. Rohr, M. (eds) Das Photographische Objektiv. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-3059-9_4
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