Zusammenfassung
Die sächsische Bergpolizei-Verordnung schreibt die Benutzung von Aufsetzvorrichtungen bei Förderung vor und stellt ihre Benutzung bei Seilfahrt anheim, verlangt aber bei ihrer Benutzung zur Seilfahrt Vorrichtungen gegen hartes Aufsetzen.
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Zeitschriften
Roch: Vorr, zur Verhütung des harten Aufsetzens der Schachtfördergestelle Sächs. Jahrbuch für B. u. H.-W. 1899, S. 142.
H. Hartung: Vorr. gegen zu hartes Aufsetzen. Sächs. Jahrbuch für B. u. H.-W. 1902, 8. 146.
Vorr. des Obersteigers Ermert. Peuß. Z. für B. u. H.-W. 1899, S. 198.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Teiwes, K. (1913). Die Vorrichtungen zur Verhütung des harten Aufsetzens. In: Bansen, H., Teiwes, K. (eds) Die Schachtförderung. Die Bergwerksmaschinen, vol 4. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-3020-9_11
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