Zusammenfassung
Man unterscheidet folgende Organe:
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1.
Rhizome sind unterirdische Stammgebilde und tragen Blattorgane, Knospen und Stengel oder deren Narben und weisen z. T. eine Gliederung in Internodien auf. Wir unterscheiden Rhizome von Pteridophyten, Monocotylen und Dicotylen. In den Drogen finden sich Rhizome allein oder mit anhängenden Wurzeln.
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2.
Wurzeln, diese besitzen keine Blattorgane, jedoch Wurzelhaare, die allerdings nicht häufig in den Drogen sichtbar sind. Wir unterscheiden monocotyle und dicotyle Wurzeln.
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3.
Knollen (Tubera) sind lokale Verdickungen von Rhizomen oder Wurzeln. Es handelt sich um Speicherorgane, in denen das parenchymatische Gewebe weitaus überwiegt.
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4.
Zwiebel (Bulbus) besteht aus einem Zwiebelkuchen (Rhizom) und den Zwiebelschuppen (Niederblätter des Rhizoms), die der Nahrungs-speicherung dienen und metamorphosierte Blätter sind. Aus dem Zwiebelkuchen entwickelt sich der Sproß.
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© 1968 Springer-Verlag Wien
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Fischer, R. (1968). Radices und Rhizome, Wurzeldrogen. In: Praktikum der Pharmakognosie. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-2318-8_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-2318-8_11
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