Zusammenfassung
Die Todesursachenklärung bei einem plötzlichen Säuglingstodesfall (SIDS) ist per definitionem unmöglich, da es sich um eine Ausschlussdiagnose handelt. Um einen SIDS von einem Unfall zu unterscheiden, aber auch um die Mechanismen besser zu verstehen, die zum SIDS beitragen, ist eine Untersuchung der Auffindesituation durch Polizei und/oder Rechtsmedizin notwendig. Eine Checkliste kann dabei hilfreich sein. Der Goldstandard der Todesursachenklärung ist und bleibt die Obduktion. Warum sind Obduktionen notwendig? Wer ordnet eine Leichenöffnung an? Welche Grenzen hat die Methodik? Eine Obduktion sollte immer umfassend sein und sich an internationalen Standards orientieren. Nur so sind alternative Todesursachen aufzudecken. Ein Obduktionsstandard gewährleistet außerdem die Vergleichbarkeit von Todesfällen im Rahmen von Studien. Bei SIDS-Fällen lassen sich zwar keine todesursächlichen Befunde, dafür aber durchaus typische (wenngleich nicht beweisende) Befunde erheben. Zusätzliche Untersuchungsmethoden wie z. B. die Histologie, Toxikologie oder die Mikrobiologie können im Einzelfall zur Klärung der Todesursache führen oder zumindest beitragen.
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Sperhake, J.P., Rognum, T.O. (2014). Untersuchung der Auffindesituation und Obduktion. In: Kurz, R., Kenner, T., Poets, C., Kerbl, R., Vennemann, M., Jorch, G. (eds) Der plötzliche Säuglingstod. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-1444-5_7
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