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Part of the book series: Forschungen aus Staat und Recht ((STAAT,volume 170))

  • 458 Accesses

Zusammenfassung

Die für das Thema in erster Linie in Betracht kommenden Vorschriften des EG-Vertrages wurden im Wesentlichen unverändert in den „Konsolidierten Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“1 übernommen. Die Vorschriften der Art. 49 (43), 56 (49) und 57 (50) des Konsolidierten Vertrages der EU betreffen die grenzüberschreitenden Beziehungen der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten.2 Im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot des Gleichheitssatzes haben sie aber auch Auswirkungen auf die Gesetzgebung und auf die Vollziehung der Mitgliedstaaten gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen.3 Das bedeutet, dass ihnen letzten Endes auch eine verfassungsrechtliche Erheblichkeit für die Rechts-stellung der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten unter ihrer eigenen Rechtsordnung zukommt; vor allem im Hinblick auf die Grund- und Freiheitsrechte. Zufolge der gebotenen Homogenität von Europarecht und innerstaatlichem Recht dürfen die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates in ihrem eigenen Staat nicht schlechter gestellt sein, als die Staatsbürger der anderen Mitgliedstaaten unter dem Recht der EU. Diese Rechtsanschauung fand auch in zahlreichen Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs einen entsprechenden Niederschlag.

Die in Klammern beigesetzten Zahlen beziehen sich auf die entsprechen-den, unverändert gebliebenen Vorschriften des EG-Vertrages.

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Literatur

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Winkler, G. (2011). Europarechtliche Orientierungen. In: Poker und Pokerspielsalons in der Glücksspielgesetzgebung. Forschungen aus Staat und Recht, vol 170. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0945-8_8

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