Zusammenfassung
Wenn die Ziele der Bauvorsorge nicht durch eine sichere Baulandentwicklung (siehe Kapitel 6.5) allein erreicht werden können, sind Schutzmaßnahmen zu planen und auszuführen, die dazu beitragen, die Robustheit von Gebäuden gegenüber Einwirkungen durch Naturgefahren zu erhÖhen und deren Schadensanfälligkeit zu reduzieren. Für das einzelne Bauvorhaben bedeutet dies, dass eine Gefährdung des Bauplatzes (Bauwerksstandortes) durch Naturgefahren besteht, welche durch Gebäudeschutzmaßnahmen mit technisch und wirtschaft lich vertretbarem Aufwand — einschließlich ergänzender organisatorischer Schutzmaßnahmen — auf ein akzeptables (zumutbares) Ausmaß gesenkt werden kann. Die höchste Priorität hat dabei das Ziel der Sicherheit von Personen innerhalb des Gebäudes.
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Suda, J. et al. (2012). Entwurf von Gebäudeschutzmaßnahmen. In: Suda, J., Rudolf-Miklau, F. (eds) Bauen und Naturgefahren. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0681-5_8
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