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Die Kapitalrückzahlung

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Die Aktiengesellschaft
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Zusammenfassung

Die Kapitalrückzahlung gehört zusammen mit der Sanierung zu den Fällen der „Kapitalherabsetzung“.

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Literatur

  1. Ende 1929 kündigte die AEG. die noch im Umlauf befindlichen Vorzugsaktien zur Rückzahlung (aus dem Gewinn), weil die ihr zur Verfügung stehenden Stimmen der Vorzugsaktien noch nicht genügten, um etwaige der Gesellschaft nicht genehme Beschlüsse zu verhindern.

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  2. J. G. Farbenindustrie. Der Betrag der börsenmäßig zurückgekauften Aktien ist unbekannt. Die Gesellschaft ließ das Dividendenrecht dieser Aktien ruhen und verwandelte den ersparten Betrag von rd. 10 Mill. RM zur Dividendenzahlung an die noch umlaufenden Aktien. Das Verfahren bedeutete also eine zweifache Kursstützung. Ähnlich: Deutsche Bank und Diskonto-Gesellschaft. Das Dividendenrecht der zurückgekauften Aktien wurde nicht ausgeschlossen. Die Tatsache, daß in der Bilanz für 1930 diese Aktien vom Gesamtkapital in einer Vorspalte abgesetzt wurden, ließ darauf schließen, daß eine spätere Einziehung beabsichtigt war. Die Verwaltung der Berlin-Karlsruher Industriewerke AG. hatte die Ermächtigung ei halten, bis zu 12 Millionen RM eigene Aktien zurückzukaufen. Bis Ende 1930 wurden 9 Mill. RM aufgekauft und zu 43 % in der Bilanz aktiviert; rd. 2 Mill, wurden Anfang 1931 von den Aktionären zu pari, der Rest zum jeweiligen Börsenkurs von 40–50 % bis Mitte 1931 freihändig zurückerworben. Über die endgültige Verwertung der Aktien wurde in der Hauptversammlung vom Juni 1931 noch nichts gesagt. Von einer Einziehung müsse man, so gab die Verwaltung an, mit Rücksicht auf die dann entstehende Körperschaftssteuer von rd. 1 Mill. RM absehen. Einen Sonderfall stellt der Aktienrückkauf der C. Müller, Gummiwarenfabrik AG., Berlin, dar. Sie beschloß im Juli 1931 300 000 RM eigene Aktien zu 60 % zurückzukaufen, damit das Paket nicht in Konkurrenzhand käme.

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  3. Die Th. Goldschmidt AG. in Essen hatte zu den schon seit der Inflationszeit in ihrem Besitz befindlichen 6 092 000 RM nom. Vorratsaktien, die anscheinend zu 100 % aktiviert waren, im Laufe des Jahres 1930 an der Börse zu Kursstützungszwecken noch 4 907 400 RM eigene Aktien zu durchschnittlich 42 % erworben. Nachdem eine Verwertung sämtlicher eigenen Aktien aussichtslos erschien, beantragte die Gesellschaft im April 1931 die Einziehung der 11 Mill. RM eigenen Aktien.

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  4. Vermutliche Fälle: Jotawerke Gebr. Funke AG. y Düsseldorf, Zuckerfabrik GlauzigAG. y u.a.

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  5. Kapitalrückzahlungen nahmen beispielsweise vor — 1934: Die Oldenburger Margarinewerke AG., Hoykenkamp-Delmenhorst, indem das A.-K. von 450 000 RM auf 90 000 RM gesenkt wurde. Die Freisetzung von Betriebsmitteln wird mit Erzeugungseinschränkung begründet. —

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  6. 1935: Die Manoli AG in Berlin (Reemtsma-Konzern) in Höhe von 1,9 Mill. RM (im Verhältnis von 20: 1), die Kreditbank Hameln AG. in Hameln (3,25 Mill. RM); 1936: Die Bugsia-Reederei- und Bergungs-AG. in Hamburg die Hälfte ihres Aktienkapitals (2,75 Mill. RM), die F. Thörl’s Vereinigte Harburger Ölfabriken AG. in Harburg-Wilhelmsburg (Rückzahlungsbetrag 7 Mill. RM), die Bremen-Besigheimer Ölfabriken in Bremen (5,44 Mill. RM). Die Eisenbahn-Verkehrsmittel AG. in Berlin nahm die Rückzahlung in der Weise vor, daß für den 3. Teil ihres A.-K. Aktien der neugegründeten Triebwagen- und Waggonfabrik Wismar AG. ausgegeben wurden. Die deutsche Jurgens-Werke-AG. in Hamburg durch Rückkauf von 7 Mill. RM Vorzugsaktien auf 7 Mill RM (Die Maßnahme hängt damit zusammen, daß infolge der veränderten Ver-hältnsise in der Margarineindustrie ein erheblicher Teil der Betriebsmittel freigeworden ist).

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  7. Als beispielsweise die Verwaltung der Daimler-Benz AG. wegen des Rückkaufs eigener Aktien angegriffen wurde (Juni 1931), berief sie sich auf die So//vorschrift des § 226 und darauf, daß die Aktien nicht im „regelmäßigen Geschäftsverkehr“, sondern „zu besonderen Zwecken“ erworben seien. Die besonderen Zwecke waren aber so nichtssagend und weitläufig gefaßt, daß die Aktien praktisch zu jeder beliebigen Verwendung zur Verfügung standen. Daß die Gesellschaft im Streitfalle mit ihrer Ansicht vermutlich nicht durchgedrungen wäre, zeigt der Fall Schubert & Salzer: Durch Landgerichtsurteil (Juli 1931) wurde der beabsichtigte Rückkauf eines größeren Aktienpaketes für unzulässig erklärt, weil der Gesellschaft damit die Möglichkeit spekulativer Geschäfte gegeben sei.

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  8. Die Einziehung von Aktien behandelt der Entwurf in §§ 192–194 abweichend vom geltenden Recht als einen Fall der Kapitalherabsetzung. Zwar wird durch eine Einziehung von Aktien nicht die Gesamtheit der Aktienrechte betroffen. Diese Folge ist jedoch für das Wesen einer Kapitalherabsetzung nicht wesentlich. Entscheidend ist, daß auch durch die Vernichtung einzelner Aktienrechte das Grundkapital, das der Summe der Nennbeträge sämtlicher Aktien entspricht, eine Minderung erfährt.

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  9. Die Tempelhofer Feld AG. für Grundstücksverwertung, Berlin, verkaufte 1938 einen erheblichen Teil ihres unbebauten Grundbesitzes und beschloß, das Grundkapital von 7 500 000,— RM auf 5 000 000,— RM herabzusetzen, dergestalt, daß der Nennbetrag jeder Aktie über RM 600,— auf RM 400,— herabgestempelt wurde, während gleichzeitig 200,— RM in bar zur Auszahlung gelangten.

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  10. Die Herforder Wäsche fabriken AG., Herford, beschloß 1931, das Aktienkapital von RM 2 000 000,-— auf RM 1 500 000 herabzusetzen. Die Herabsetzung verfolgte den Zweck der Zurückzahlung des Aktienkapitals in Höhe von RM 500 000,— durch Einziehung sämtlicher Aktien und Ausgabe von drei neuen für je vier eingezogene Aktien. Für die vierte eingezogene Aktie wurde dem Einreicher nach Ablauf der Sperrfrist der Nennbetrag in bar ausbezahlt.

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  11. Die Harburger Eisen- und Bronzewerke AG., Harburg-Wilhelmsburg, sagte in ihrem Geschäftsbericht für 1935, daß nach ihrer Ansicht das zur Zeit 3,405 Millionen RM betragende A.-K. in Anbetracht der vorhandenen und für die Zukunft übersehbaren Umsatzmöglichkeiten zu hoch sei. Diese Ansicht werde durch große Flüssigkeit des Unternehmens bestätigt. Sie schlug daher vor, das A.-K. um 25 % auf 2 553 750,— RM durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 4: 3 herabzusetzen und die freiwerdenden 25 % des Nominalwertes der Aktien an die Aktionäre zurückzuzahlen (G. V. 19. 6. 36).

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  12. Die Anton Reiche AG., Dresden-Plauen, ermäßigte 1938 das Aktienkapital um 188 200,— RM auf 2 015 400,— RM zwecks teilweiser Rückzahlung des Kapitals. Der über den Nennwert für ihren Erwerb aufgewendete Betrag von 35 758,— RM wurde der freien Rücklage entnommen.

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  13. Die Glückauf Brauerei AG., Gelsenkirchen, hatte sich auf Grund eines I. G.-Vertrages mit der Ritterbrauerei Dortmund vom Jahr 1928 verpflichtet, jährlich 87 600,— RM Stammaktien zum Kurs von 175% durch Auslosung einzuziehen. Der I. G.-Vertrag wurde im Jahr 1938 aufgehoben. Die Reichelbräu AG., Kulmbach, schloß 1930 einen 20jährigen Pachtvertrag mit der Kulmbacher Rizzibräu AG., Kulmbach, und verpflichtete sich, während der Dauer des Vertrages Rizzibräuaktien jährlich in festgelegter Höhe zum Kurs von 150 % anzukaufen. Die anzukaufenden Aktien werden durch das Los bestimmt und falls die Inhaber der ausgelosten Aktien die Aktien nicht zur Verfügung stellen, ist die Reichelbräu AG. berechtigt, die fehlenden Beträge an der Börse nicht über den Auslosungskurs zu kaufen.

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  14. Die von der Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft, Dortmund, in der G.-V. vom 13. 8. 1935 beschlossene Kapitalherabsetzung ist in folgender Weise erfolgt: Nom. RM 300 000,— Vorzugsaktien wurden zum Kurse von 100 % aus dem Besitz der Kohlen-Vertriebs AG., Dortmund, erworben und eingezogen, nom RM 90 000 000 Stammaktien wurden im Verhältnis von 3: 2 herabgesetzt mit der Maßgabe, daß nom. RM 30 000 000,— hiervon in Teilschuldverschreibungen umgetauscht werden, die mit einer festen Verzinsung von 4½ % p. a. und mit einer von der Dividende der Gesellschaft abhängigen Zusatzverzinsung ausgestattet sind. Durch Umtausch von Aktien in Obligationen setzten ihr Kapital ferner herab: Die Cornelius Heyl AG., Worms (3 Mill. RM = Vs des Gesamtkapitals (1935), die Elbschloßbrauerei Altona-Nienstedten (2 Mill. RM = rd. Vs des Gesamtkapitals). Die Vereinigten Pinselfabriken in Nürnberg setzten 1936 ihr Stammkapital von 2,4 auf 1,8 Mill. RM herab und boten den Aktionären an Stelle der 600 000 RM Stammaktien 600 000 RM mit 4½% verzinsliche Teilschuldverschreibungen an mit der Begründung, die Ertragsgrundlagen für das verantwortliche Kapital erhöhen zu wollen. Das Unternehmen hat seit 1927 eine Dividende nicht ausschütten können, auch das Geschäftsjahr 1935 schließt mit Verlust ab, eine Besserung für die Zukunft war nicht zu erwarten.

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  15. Weitere Beispiele: Universum Film-AG., Berlin, 1938. AG. für Haus- und Grundbesitz, Leipzig, 1935.

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  16. Die Leipziger Speicherei und Spedition AG. beschloß 1933 Herabsetzung des Aktienkapitals von RM 1 200 000.— auf RM 300 000.—. Die Herabsetzung erfolgte in der Weise, daß die RM 900 000.— den Aktionären zu 100 % in 9 Jahren und zwar in vierteljährlichen zinslosen Raten ausbezahlt wurden. Durch die Herabsetzung wird Aktienkapital in Darlehnskapital umgewandelt. Da keine Zinsen bezahlt werden, ist es ein Fall, der einer Sanierung gleichkommt.

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Schmalenbach, E. (1950). Die Kapitalrückzahlung. In: Die Aktiengesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20317-9_7

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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