Skip to main content

Die Arten der Anteile und Ihre Verkörperung

  • Chapter
Book cover Die Aktiengesellschaft
  • 70 Accesses

Zusammenfassung

Wenn im Gesetz von Aktien die Rede ist, so ist je nachdem von den abstrakten Anteilen oder von den Aktienurkunden die Rede. Wenn z. B. § 22 sagt: Mit der Übernahme aller Aktien durch die Gründer ist die Gesellschaft errichtet, so sind hier nicht die körperlichen Aktienurkunden, sondern die abstrakten Anteilsrechte gemeint. Wenn aber § 13 sagt: Für die Unterzeichnung von Aktien und Zwischenscheinen genügt eine vervielfältigte Unterschrift, so sind die Aktienurkunden gemeint.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Die Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft Berlin-Charlottenburg hatte ein Aktienkapital von 1 000 000.— RM in 10 000 Namensaktien zu 100.— RM, die von den Gründern übernommen sind. Die Aktien lauteten auf Namen. Aktienurkunden wurden nicht ausgestellt. Über die Aktien wurde bei der Gesellschaft ein Buch geführt. Für die Übertragung der Aktien waren die Vorschriften des Gesetzes über das Zündwarenmonopol maßgebend. Berechtigt und verpflichtet zur Übernahme von Aktien waren alle zur Herstellung von Zündwaren im Monopolgebiet jeweils berechtigten Unternehmer. Die Frankfurter Bank, Frankfurt a. Main, hatte Vorzugsaktien, die sich im Besitz von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern befanden und über die keine Urkunden ausgestellt waren.

    Google Scholar 

  2. Die Kurmärkische Zellwolle- und Zellulose AG., Wittenberge (Bez. Potsdam), stattete die bei den Kapitalerhöhungen Mai 1938 und März 1939 ausgegebenen Aktien mit Kontingenten zum Bezug von Zellwolle aus, wonach auf je 1000 RM ein jährliches Bezugskontingent von 500 kg Zellwolle für Zeichner aus dem Altreich, bzw. 1000 kg Zellwolle für Zeichner aus dem Sudetengau entfiel.

    Google Scholar 

  3. Der Begriff der Vorzugsanteile hat auch bei den Gesellschaften m. b. H. Eingang gefunden. Die „Landwirtschaftliche Maschinenverkaufsgesellschaft“ (die Gesellschaft war eine Gründung der Vetschau-Weißagker Landwirtschaftlichen Maschinenfabrik) wurde bei ihrer Gründung mit 200 000 RM Vorzugsanteilen und 200 000 RM Anteilen ausgestattet.

    Google Scholar 

  4. Die Zellstoffabrik Waldhof in Mannheim besaß z.B. „Stammaktien“, „Schutzstammaktien“, „Vorzugsaktien Lit. A“, „Vorzugsaktien Lit. B“ und „Schutzvorzugsaktien Lit. B“. Die Rheinische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in Mannheim nannte ihre Aktien ähnlich: Stammaktien, Schutzstammaktien, Vorzugsaktien, Schutzvorzugsaktien.

    Google Scholar 

  5. Die Mecklenburgische Friedrich-Wilhelm-Eisenbahn-Gesellschaft in Neustrelitz hatte „Prioritätsstammaktien“, Stammaktien „Lit. A“ und „Lit. B“, die später sämtlich in bezug auf Gewinnverteilung gleichgestellt wurden. Bei einer Auflösung würde folgende Reihenfolge gelten: 1. Prioritätsstammaktien, 2. Aktien Lit. A, 3. Aktien Lit. B. Seit 1923 hatten die in der Vorkriegszeit geschaffenen Stammaktien Lit. B zehnfaches Stimmrecht.

    Google Scholar 

  6. Beispiele: Leerer Heringsfischerei AG., Leer, 1934. Bamag Meguin AG. Berlin 1935. Schwarzenberger Preßspanfabrik AG., Schwarzenberg 1939. Allgemeine Transportmittel-Finanzierungs AG. Berlin-Wilmersdorf, 1937. Maschinenbau AG., vormals Beck & Henkel, Kassel, 1937.

    Google Scholar 

  7. Stehen die Stammaktien nur ganz wenig unter pari, so kann die Gesellschaft neue Stammaktien zu pari noch dadurch mit Erfolg anbieten, daß sie die Bezugsbedingungen entsprechend festsetzt. Man schiebt etwa die Einzahlung hinaus, läßt aber trotzdem die neuen Aktien an der laufenden Dividende teilnehmen, übernimmt die Kosten auf Unkostenkonto u. dgl.

    Google Scholar 

  8. Beispiele für diese Gattung: Eisen- und Drahtwerke Erlau AG., Aalen, 5 % prioritätische Dividende mit Nachzahlung, kein Stimmrecht und kein Vorrecht bei Abwicklung und Auflösung. Brauerei C. W. Naumann AG., Leipzig, 6 % prioritätische Dividende.

    Google Scholar 

  9. Soweit aus den veröffentlichten Angaben zu ersehen ist, hat noch 1939 die Dresdner Handelsbank AG. für 300 000 RM derartige Vorzugsaktien (als Namensaktien) ausgegeben, Vorzugs- und Überdividende 2 %.

    Google Scholar 

  10. Ähnlich: Priegnitzer Eisenbahngesellschaft in Perleburg. Die Prioritätsaktien erhielten 4½%, die Stammaktien 5 %. Dividenden seit 1924 7 bzw. 7½ %. Die Stammaktien wurden nicht notiert, daher sind keine Kursangaben möglich.

    Google Scholar 

  11. Ähnlich: Porzellanfabrik zu Kloster Veilsdorf.

    Google Scholar 

  12. Andere Beispiele: Anhaltische Kohlenwerke (1902). Die limitierte Vorzugsdividende war 6%; bei Hibernia (1906) 4½ %; eine Anzahl weiterer Vorzugsaktien mit fester, limitierter Dividende aus der Vorkriegszeit sind inzwischen teils zurückgezahlt, teils in Stammaktien umgewandelt: J. D. Riedel AG., Hotel-Betriebs-AG. Uhls Hotel Gebr. Stollwerck AG. u. a.

    Google Scholar 

  13. H. Henninger Reifbräu AG., Erlangen.

    Google Scholar 

  14. Ähnlich: Großkraftwerk AG., Mannheim.

    Google Scholar 

  15. Beispiele: Württembergische Baumwollspinnerei und Weberei bei Esslingen am Neckar beschränkt das Nachzahlungsrecht auf 5 Jahre, die Maschinenfabrik Germania vorm. I. S. Schwalbe, Chemnitz auf 3 Jahre.

    Google Scholar 

  16. Beispiele: a) frühere Internationale Baugesellschaft, b) Vereinigte Glanzstoff-Fabriken, Elberfeld, c) Mannesmann Röhrenwerke, Düsseldorf.

    Google Scholar 

  17. Norddeutscher Lloyd, Bremen.

    Google Scholar 

  18. Bei der Sanierung im Jahre 1933 hob die Porzellanfabrik Kloster Veilsdorf die bestehende Nachzahlungspflicht auf Vorzugsdividende für die Jahre 1930 bis 1933 durch Beschluß der Hauptversammlung auf.

    Google Scholar 

  19. Geisweider Eisenwerke.

    Google Scholar 

  20. Schubert & Salzer AG., Chemnitz.

    Google Scholar 

  21. Beispiel: Anhaltische Kohlenwerke.

    Google Scholar 

  22. Beispiele: Gruschwitzer Textilwerke AG., Neusalz, „Huta“ Hoch- und Tiefbau AG., Breslau.

    Google Scholar 

  23. Die in der Oberschi. Kohlen- und Kokswerke und Chem. Fabriken AG. aufgegangenen Schlesischen Kohlen- und Kokswerke bestimmten, daß die Vorzugsaktien erst mit 100 %, dann die Stammaktien mit 50 % eingelöst werden sollten, der Rest sollte pro rata verteilt werden.

    Google Scholar 

  24. Die Bavaria Versicherungs AG., Nürnberg, löste die Vorzugsaktien im Liquidationsfall mit 50 % des Nennwertes ein.

    Google Scholar 

  25. Stettiner Bergschloß Brauerei AG.

    Google Scholar 

  26. Gebr. Dickertmann AG., Bielefeld.

    Google Scholar 

  27. Deutsch-Atlantische Telegraphengesellschaft, Berlin.

    Google Scholar 

  28. Die Baumwollspinnerei Gronau in Gronau i. Westf. beschloß im Mai 1931 die Ausgabe von 1 000 000 RM 10%iger Vorzugsaktien, die von der Gesellschaft ab 1941 gegen eine Abfindung von 40 % in Stammaktien umgewandelt werden können. Die Ablösung wird in Inhaber-Stamm-Aktien zum Kurs von 100 % vergütet.

    Google Scholar 

  29. Für Vorzugsaktien mit automatischer Konsolidation gibt es nur wenige Beispiele. Im Jahre 1926 begab die Hochtief AG. für Hoch- und Tiefbauten in Essen 2 000 000 RM 8%ige kumulative Vorzugsaktien, die ihre Vorrechte automatisch verlieren sollten, wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren 9 % Dividende erhalten hätten. Durch einstimmigen Generalversammlungsbeschluß wurden diese Vorzugsaktien schon 1927 in Stammaktien umgewandelt.

    Google Scholar 

  30. Bachmann & Ladewig AG., Chemnitz

    Google Scholar 

  31. Didierwerke AG., Berlin-Wilmersdorf.

    Google Scholar 

  32. Beispiele: Leaf, Elektrizitätswerke AG., Augsburg; Oberpfalzwerke, AG. für Elektrizitätsversorgung, Regensburg. Siemens & Halske AG., Berlin, hatte Vorzugsaktien mit Stimmrechtsund ohne Dividendenanspruch und außerdem Vorzugsaktien mit kumulativer Vorzugsdividende ohne Stimmrecht. Weitere Fälle Siemens-Schuckertwerke AG., Berlin, Kammgarnspinnerei Merane AG. Einzelheiten und Daten wolle man aus den bekannten Handbüchern der Aktiengesellschaften ersehen.

    Google Scholar 

  33. Rosenthal Porzellan AG., Selb.

    Google Scholar 

  34. Grube Leopold AG., Bitterfeld.

    Google Scholar 

  35. Brauerei Wille AG., Stuttgart. Industriewerke AG., Plauen.

    Google Scholar 

  36. Allgemeine Lokal-Bahn- und Kraftwerke AG., Berlin. Didier Werke AG., Berlin-Wilmersdorf. Chemische Werke Albert, Mainz-Kastel. Th. Goldschmidt, Essen. Gesellschaft für elektrische Unternehmungen, Berlin.

    Google Scholar 

  37. Bei der Duisburger Kupferhütte, Duisburg, gab bis 50 Aktien jede Aktie dem Inhaber eine Stimme, vom weiteren Aktienbesitz berechtigten je 2 Aktien eine Stimme. Großaktionär war die I. G. Farbenindustrie AG., Frankfurt/M., 90%). Besaß bei der Schering AG. Berlin ein Aktionär, sei es mittelbar oder unmittelbar, mehrere Aktien, so hatte er für die über 3 Mill. Nennbetrag hinausgehenden Aktien kein Stimmrecht. Diese Stimmrechtsbeschränkung durfte nicht durch einen Mißbrauch von Gestaltungsformen, durch Vorschicken von Strohmännern oder ähnliche Maßnahmen umgangen werden.

    Google Scholar 

  38. Beispiele: Reichswerke AG. für Erzbergbau und Eisenhütten Hermann Goring, Berlin; Siemens & Halske AG., Berlin; »Nordsee“ Deutsche Hochseefischerei AG., Wesermünde; Köhl-mann-Werke AG., Leipzig; Kampnagel AG., Hamburg; Mannesmann Röhrenwerke, Düsseldorf, wandelten 1937 bestehende Vorzugsaktien in stimmrechtslose Vorzugsaktien um.

    Google Scholar 

  39. Die durch die Aufwertungsgesetze und die Goldbilanzverordnung neu geschaffenen Genußrechte und Anteilscheine gehören nicht in den Rahmen unserer Betrachtung.

    Google Scholar 

  40. S. 124.

    Google Scholar 

  41. Gottlieb: Der Genußschein im deutschen Recht, Berlin 1931, führt die Frage in rechtstheoretischer Beziehung ein gut Stück weiter.

    Google Scholar 

  42. Für die folgenden Ausführungen wurden vornehmlich benutzt außer meinem Aufsatz „Genußscheine und Gewinnanteilscheine“ in der Zeitschr. für handelsw. Forschg., Bd. 2, S. 441 ff. eine unveröffentlichte Untersuchung von Sehnem über Genußscheine, hervorgegangen aus meinem Seminar, ferner die in der Zeitschr. für handelsw. Forschg., Jahrg. 1925, S. 529 ff. erschienene Arbeit von H. Deichmann: „Die Mitwirkung der Genußscneine bei Finanzierungsvorgängen der deutschen Aktiengesellschaften“. Diese Arbeit ist ebenfalls in meinem Seminar entstanden.

    Google Scholar 

  43. Seit 1921 in Liquidation.

    Google Scholar 

  44. Die Genußscheine wurden 1920 von der Gesellschaft zurückgekauft.

    Google Scholar 

  45. Beispiele: Losenhausenwerk Düsseldorfer Maschinenbau AG., Düsseldorf-Grafenberg, gab anläßlich einer Sanierung 1935 500 000,— RM Genußscheine als Ausgleich für die Kapitalzusammenlegung an die Stammaktionäre. Die Bergbau AG. Lothringen, Bochum-Gerthe, sanierte 1933 und beschloß im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Grundkapitals die Ausgabe von 1,9 Mill. RM Genußscheinen.

    Google Scholar 

  46. Die drei Großaktionäre des Bayerischen Lloyd, Schiffahrts-AG., Regensburg, stellten 1929 rd. 2,5 Mill. RM Aktien gegen Gewährung nennwertloser Genußscheine zur Verfügung.

    Google Scholar 

  47. Beispielsweise beschloß die Vereinsbrauerei Apolda AG. im Jahre 1934 die Ausgabe von 1360 Stück Genußscheinen. Es konnte auf jede Aktie von 200.— RM ein Genußschein zum Preis von 10.— RM zuzüglich Börsenumsatzsteuer bezogen werden. Nach Ausschüttung von 6 % Dividende entfiel auf jeden Genußschein 12.— RM. Am weiteren Gewinn waren die Genußscheine gleichmäßig mit den Stammaktien beteiligt. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erhielten sie einen Betrag bis zu 200.— RM, nachdem auf die Aktionäre der Nennwert ihrer Aktien entfallen ist.

    Google Scholar 

  48. Deichmann nennt 23 Beispiele.

    Google Scholar 

  49. Die Brauerei Feldschlößchen Streitberg AG. gewährte den Stammaktionären Genußscheine mit gleicher Dividendenberechtigung wie die der Stammaktien. Ein Teil wurde 1930 zur Rückzahlung gekündigt. Aber 1939 wurden 2500 Genußscheine erneut gratis ausgegeben. Ebenfalls wegen überscharfer Goldmarkumstellung gab die Berliner Kindl Brauerei 1930 Genußscheine aus, die zwar den Beziehern neuer Aktien bei der Kapitalvermehrung gewährt wurden, die aber infolge des besonders günstigen Bezugsrechts den alten Aktionären vorzugsweise zugute kamen.

    Google Scholar 

  50. Dieser Weg wurde verschiedentlich von Kolonialgesellschaften eingeschlagen.

    Google Scholar 

  51. Die frühere Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin (Hochbahngesellschaft) 1913. Passage Kaufhaus AG., Saarbrücken 1919. Die frühere Rhein und Mosel, Allgem. Versicherungs-AG., Berlin-Charlottenburg 1920.

    Google Scholar 

  52. Von Sehnem u. a. erwähnt. Die frühere Fabrik photographischer Papiere vorm. Dr. A. Kurz, Wernigerode 1895. 1929 zur Rückzahlung mit je 50 RM gekündigt.

    Google Scholar 

  53. Hierfür lieferten 1926 die Vereinigten Stahlwerke AG. ein bemerkenswertes Beispiel. Sie begaben an die Gründergesellschaften 50 Millionen RM Genußscheine Serie A und 75 Millionen RM Genußscheine Serie B, die sich durch ihre Dividendenrechte nur geringfügig unterschieden. Über die wirklichen Entstehungsgründe dieser Genußscheine hat die Öffentlichkeit wenig erfahren. Es hieß, daß sie zur Abgeltung von eingebrachten Beteiligungen geschaffen wurden; jedenfalls erfolgte die Verteilung nach ganz anderen Gesichtspunkten als die der Aktien. 1927 sind sämtliche Genußscheine wieder eingezogen worden. Ähnlich: Deutsches Gewerbehaus AG., Berlin (Hugenberg-Konzern). Die bis 1927 in der Form der G. m. b. H. betriebene Gesellschaft begab anläßlich der Umwandlung in eine AG. außer 6 800 000 RM neuen Aktien auch 4 000 000 RM Genußscheine zwecks Angliederung einer Anzahl inzwischen größtenteils liquidierter Grundstücksgesellschaften. Bei diesen Genußscheinen war die spätere Umwandlung in Stammaktien vorgesehen. Sie ist erfolgt bei der Kapitalerhöhung vom Februar 1931. Die Demag AG., Duisburg, in die eine Anzahl Betriebsteile der alten Demag Deutsche Maschinen AG. und der Vereinigten Stahlwerke eingebracht wurden, begab bei ihrer Gründung 1926 25 000 000 RM Aktien und an den Sacheinleger Vereinigte Stahlwerke 13 000 000 RM Genußscheine. Anläßlich der Kapitalerhöhung von 1929 wurden diese Genußscheine wieder beseitigt. Die Energie-Versorgung Schwaben AG., Stuttgart, gab anläßlich der Fusion 1939 an die übertragenden Gesellschaften Aktien und Genußscheine. Ebenso gewährte die Duco AG., Berlin-Spindlersfeld, bei einer Fusion 1929 Genußscheine an das übertragende Werk.

    Google Scholar 

  54. Beispiel: Die DAS, Deutscher Automobil Schutz AG., Berlin, gab bei der Gründung 1928 1100 auf den Inhaber lautende Genußscheine ohne Nennwert aus. Von den Genußscheinen erhielt jeder Zeichner der Vorzugsaktien je ein Stück, während jeder Zeichner der Stammaktien je 6 Genußscheine erhielt.

    Google Scholar 

  55. Die früheren Gelsenkirchener Gußstahl- und Eisenwerke vorm. Wunscheid & Co. in Gelsenkirchen brachten 1905 700 Gewinnanteilscheine zu je 500 RM heraus; die Genußscheine wurden nicht bilanziert; Reihenfolge der Gewinnverteilung: 1. Gewinnanteile 6 % ohne Nachzahlung, 2. Aktien 4 %, 3. vom Rest der 4. Teil zur Auslosung der Scheine mit 550 RM, also mit 10 % Agio. Die letzten Genußscheine wurden 1915 ausgelost.

    Google Scholar 

  56. Die frühere Druckerei und Kartonnagen, vorm. Gebr. Obpacher AG., München (1929). Die Genußscheine ohne Nennwert wurden gleichzeitig mit einer Kapitalerhöhung im Anschluß an die Sanierung der Gesellschaft begeben. Einzelheiten der Begebung waren nicht zu erfahren. Kammgarnspinnerei Düsseldorf AG. (1930) hat ebenfalls Genußscheine für Aktienbezug gratis begeben; sie hatten für 10 Jahre gleiche Dividendenrechte wie die Stammaktien, deren Nominalbetrag 500 RM betrug, aber höchstens bis zum Betrage von 20 RM jährlich; kein Anteil am Liquidationserlös.

    Google Scholar 

  57. Die Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG., Essen, hat 1927 zur Ablösung der früher für die Namensaktien bestehenden erhöhten Dividende Genußscheine im Gesamtbetrag von 10 500 000 RM ausgegeben. Die Voigt & Häffner AG., Frankfurt (Main), wandelte 1933 die Vorzugsaktien in Stammaktien um und gab 350 000.— RM Genußscheine aus, die den Inhabern der Vorzugsaktien zugeteilt wurden. Die Genußsdieine wurden 1938 aus dem Gewinn getilgt.

    Google Scholar 

  58. Ein derartiger Fall ist mir nur bekannt geworden bei der früheren Hannoverschen Baugesellschaft (ab 1919 Continental Asphalt AG.). Diese Gesellschaft konsolidierte 1905 ihre drei Aktiengattungen und gab den Vorzugsaktionären, soweit sie noch Anspruch auf rückständige Dividende von insgesamt 30% hatten, einen Gewinnanteilschein von 150 RM; sämtliche Genußsdieine eingezogen 1922.

    Google Scholar 

  59. Die Universum-Film AG. (Ufa) gab 1927 aus Anlaß der Sanierung an die Deutsche Bank gegen Aufrechnung einer Forderung von 11250 000 RM 11250 Genußscheine ohne Nennwert, die mit 1000 RM für jeden Genußschein, zuzüglich 4 % Zinsen ab März 1927, nicht in Beträgen unter 500 000 RM rückzahlbar waren. War eine höhere Dividende als 4 % aus dem Jahresgewinn auf die Genußscheine gezahlt worden, so wurde der überschießende Betrag bei der Rückzahlung abgezogen. Diese Bedingungen sind später geändert worden. Seitdem erhielten Genußsdieine die Hälfte des nach Verteilung von 6 % Dividende verbleibenden Reingewinns. Die Gesellschaft war berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Genußscheine mit RM 1000.— pro Stück abzüglich gezahlter Gewinnanteile zurückzukaufen. Auch bei der Sanierung der Bayerischen Lloyd, Schiffahrts-AG. (1929) wurde den Großgläubigern für ihre Forderungen von rd. 4 Millionen RM nennwertlose Genußscheine gegeben, die nach einer 6%igen Aktiendividende bis zu 5 % auf ihre bisherigen Forderungen erhielten. Rückzahlung mit 100 RM für jeden Genußschein möglich. Vermutlich hat aus den gleichen Motiven die Dresdener Bank Ende 1930 bei der im Anschluß an einen Zwangsvergleich erfolgten Umgründung der Ambrosius M arthaus Filz- und Filzwaren-fabriken, Oschatz, 320 000 RM Genußscheine übernommen. Diese erhielten nach den Stammaktien eine Dividende bis zu 6V2 %. Vor Verteilung der Aktiendividende ist jährlich ein Betrag von 19 200 RM zur Genußscheintilgung zu verwenden. Der Rest der Genußscheine wurde 1936 eingezogen. Die AG. Societätsbrauerei Zittau begab 1932 an die von der Sanierung betroffenen Gläubiger Genußscheine im Nennbetrag von 165 000.— RM, eingeteilt in Stücke von je nom. 200.— RM. Die Genußscheine waren unverzinslich und wurden jährlich mit 12 000.— RM getilgt, wenn nach Ausschüttung einer Dividende von 6 % noch ein Gewinnüberschuß von 12 000.— RM vorhanden war. Die Berliner Schloßbrauerei beschloß 1936 die Ausgabe von 1 500 000.— RM Genußscheinen zwecks Tilgung von Schulden und Ankauf von Grundstücken. Die Genußscheine erhielten, wenn die Dividende der Stammaktien mehr als 6 % betrug, den Satz der Superdividende der Stammaktien. Diese Verzinsung war mit 4 % begrenzt. Die Porzellanfabrik C. M. Hutschenreuther AG., Hohenberg, gewährte ihren Gläubigern anläßlich der Sanierung 1937 RM 220 000.— Genußscheine gegen Streichung von Forderungen in gleicher Höhe gegen die Gesellschaft. Die Genußscheine erhielten keine Dividende und wurden durch Auslosung aus dem Reingewinn getilgt. Ähnlich Fritz Caspary AG., Berlin-Marienfelde und „Heag“ Hannoversche Eisengießerei und Maschinenfabrik, Änderten.

    Google Scholar 

  60. Die Möglichkeit, eine Vollpassivierung zu umgehen, hat sich die Schubert und Salzer Maschinenfabrik AG. in Chemnitz zunutze gemacht. Sie verwandte den über 100 % hinausgehenden Nettoerlös der 1923 begebenen 70 000 000 M Genußscheine zu Abschreibungen auf Neuanlagen. Die Genußscheine konnten amortisiert oder in Aktien umgetauscht werden. Im Falle einer Kapitalerhöhung mußte das Genußscheinkapital im gleichen Verhältnis wie das Aktienkapital vermehrt werden. Die Umstellung erfolgte von 1000 M auf 100 RM. Die Park-Hotel AG., Düsseldorf, finanzierte 1936 ihren Neubau mit der Ausgabe von 300 000.— RM Genußscheinen, die 1937–1938 auf insgesamt 600 000.— RM erhöht wurden. Die Genußscheine erhielten nach Zahlung einer Dividende von 4% auf die Stammaktien höchstens 4% Gewinnanteil.

    Google Scholar 

  61. Die drei Fälle nach Deichmann sind: Die früheren Oberscblesische Kokswerke und Chemische Fabriken AG. Die frühere Chemische Fabrik auf Aktien vorm. E. Schering. Die Umstellung erfolgte wie die der Stammaktien von 1000 M auf 250 RM; Genußscheinkapital im ganzen: 42 000 000 RM. Die früheren Harkortsche Bergwerke und Chemische Fabriken. Bei der 1927 erfolgten Fusion der Gesellschaft mit der Sachtleben AG. für Bergbau und chemische Industrie, Köln, wurden die Genußscheine, von denen etwa die Hälfte im Umlauf war, 1: 1 gegen Harkortsche Stammaktien und diese dann 7: 1 gegen Sachtleben Aktien umgetauscht.

    Google Scholar 

  62. Beispiel: Porzellan fabrik C. M. Hutschenreuther, Hohenberg.

    Google Scholar 

  63. Beispiel: Universum Film AG., Berlin.

    Google Scholar 

  64. Beispiel: Union-Immobilien Verwertungs-AG. in Abw., Berlin.

    Google Scholar 

  65. Beispiel: Berliner Schloßbrauerei AG., Berlin-Schöneberg.

    Google Scholar 

  66. Beispiel: Schultheiss-Brauerei AG., Berlin, zahlt bei Ausfällen die Dividende der Genußscheine in der gleichen Weise nach wie die der Vorzugsaktien.

    Google Scholar 

  67. Chemische Fabrik Dr. Joachim Wiernick & Co., AG., Berlin-Weidmannslust, bestimmte daß nach Vorabausschüttung von 4 % Dividende 5 % Zinsen an die Genußscheine zu zahlen und danach diese mit mindestens 3 % zu tilgen waren. Bergbau AG.Lothringen, Bochum-Gerthe, verwandte einen Betrag von 13%(des bilanzmäßig ausgewiesenen Reingewinns, höchstens aber einen Betrag von RM 130 000.—, dazu, im Range vor den auf die Aktien und Genußscheine entfallenden Gewinnanteilen Genußscheine im Wege des Rückkaufes zu tilgen oder durch Auslosung zum Nennwert zurückzuzahlen.

    Google Scholar 

  68. Ilse Bergbau AG. war berechtigt, die Genußscheine sämtlich oder zum Teil mit dreimonatiger Frist zum Schlusse eines Kalenderjahres einzuziehen. Die Einziehung erfolgte entweder nach dem durchschnittlichen Kurswert der Stammaktien in dem der Kündigung vorhergegangenen Kalenderjahr nach der Berliner Börsennotiz oder nach dem amtlichen Berliner Kurs für Stammaktien am letzten Tag vor der in der Kündigung angegebenen Fälligkeit des Genußscheines.

    Google Scholar 

  69. Kammgarnspinnerei Düsseldorf.

    Google Scholar 

  70. Bergbau AG. Lothringen, Bochum. Ilse, Bergbau AG., Grube Ilse.

    Google Scholar 

  71. Lohausenwerk AG., Düsseldorf, hatte einen Betrag bis zu 50 000.— RM jährlich zur Tilgung der Genußscheine ausgesetzt. Jedoch sollte die Höhe des zur Tilgung der Genußscheine zu verwendenden Teils des Jahresgewinns außerdem nach oben begrenzt sein durch die durch das Kapitalstockgesetz angeordnete Höchstgrenze der Ausschüttung.

    Google Scholar 

  72. AG. für bergbauliche Arbeiten, Leipzig. Vereinsbrauerei Apolda.

    Google Scholar 

  73. Alrowa Deutsche Strickerei AG., Lichtenstein.

    Google Scholar 

  74. Ilse Bergbau AG.

    Google Scholar 

  75. Schultheiss Brauerei AG., Berlin.

    Google Scholar 

  76. Vereinsbrauerei Apolda AG., Apolda.

    Google Scholar 

  77. Beispiel: Gesellschaft für bergbauliche Arbeiten, Leipzig.

    Google Scholar 

  78. Beispiel: Ilse Bergbau AG., Grube Ilse. Bergbau AG. Lothringen.

    Google Scholar 

  79. Beispiel: Elektrische Straßenbahn, Barmen-Elberfeld.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1950 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Schmalenbach, E. (1950). Die Arten der Anteile und Ihre Verkörperung. In: Die Aktiengesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20317-9_2

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-20317-9_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-19970-0

  • Online ISBN: 978-3-663-20317-9

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics