Zusammenfassung
Gemäß der amerikanischen Verfassung liegt die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten bei „einem obersten Bundesgericht und bei solchen unteren Gerichten, deren Errichtung der Kongreß von Fall zu Fall anordnen wird“ (Art. III/1). Dieses Oberste Bundesgericht — der Supreme Court — übt in einigen wenigen Fällen (wo z.B. Botschafter, Gesandte und Konsuln betroffen sind) ursprüngliche Gerichtsbarkeit aus; in allen anderen Fällen ist er oberste Appellationsinstanz. Diese richterliche Gewalt des Supreme Court umfaßt jene Fälle, die sich aus der (Bundes-)Verfassung, den Gesetzen der Vereinigten Staaten — also Bundesgesetzen — und internationalen Verträgen ergeben. Die Bundesrichter werden auf Lebenszeit ernannt, und zwar auf Vorschlag des Präsidenten und mit der Zustimmung einer einfachen Senatsmehrheit. Die Verfassung legt weder die Zahl der Mitglieder des Supreme Court fest — diese kann durch Bundesgesetz erhöht oder vermindert werden (obwohl im Amt befindliche Richter nicht abberufen werden dürfen) —, noch sagt sie etwas über die Qualifikationen aus, so daß es dem Präsidenten frei steht, Personen ohne Rücksicht auf deren juristische Erfahrung zur Ernennung vorzuschlagen.
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Shell, K.L. (1993). Der Supreme Court als dritte Gewalt. In: Wasser, H. (eds) USA. Grundwissen Länderkunden, vol 5 . VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19768-3_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-19768-3_7
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-19768-3
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