Zusammenfassung
Dem Präsidenten obliegt die Gesamtleitung der Arbeit des Bundestages. Dieser Aufgabe kann er nur erfolgreich nachkommen, wenn die Fraktionen, gleichermaßen bestrebt, zu einer chancengleichen Sacherörterung zu kommen und die Beschlußfassung des Bundestages herbeizuführen, mit ihm zusammen ihre Wünsche durchsprechen und möglichst aufeinander abstimmen. So versteht sich die Aufgabe des Ältestenrates: Er soll zur Unterstützung des Präsidenten die oft widerstreitenden Vorschläge der Fraktionen zur Bewältigung der sich dem Bundestag konkret stellenden Aufgaben lenken und koordinieren. Er soll also die allgemeinen Regeln der Geschäftsordnung für ein Zusammenwirken der im Bundestag vertretenen Fraktionen und Gruppen im Einzelfall anwenden. Dabei kann er seinerseits nur Vorschläge machen und intern zu einer Einigung kommen. Es wäre seinem Wesen fremd, wenn er Sachentscheidungen präjudizieren wollte.
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Buss, Hugo:Der Ältestenrat des Bundestages in: Staats- und Kommunalverwaltung, Köln 1968, Heft 4, S. 89/90.
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Schäfer, F. (1975). Der Ältestenrat. In: Der Bundestag. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16296-4_9
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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