Zusammenfassung
„Alle Stärke des britischen Parlamentarismus hängt, wie man in England sehr gut weiß, mit der Tatsache zusammen, daß die formell höchste Stelle im Staat ein für allemal besetzt ist“ (1). Diese These Max Webers, ausgesprochen in seinem Plädoyer für eine parlamentarische Monarchie in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg, kennzeichnet ein wesentliches Element des englischen Regierungssystems (2). Durch die erbliche Monarchie wird unbestritten die „höchste Stelle im Staat“ besetzt, was zugleich bedeutet, daß die Krone über nahezu alle denkbaren Rechte verfügt. Dabei handelt es sich jedoch nur um die formell höchste Stelle (3), denn der Monarch übt die weitgehenden Rechte der Krone nur auf Rat der Regierung aus, die damit die Verantwortung für alle Entscheidungen übernimmt. „The most obvious characteristic of the British Constitutional Monarchy today is, that, constitutionally, the Monarchy does not govern, but must subordinate itself, in its political activities, to those who do“ (4).
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Referenzen
Weber, M., „Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland“, a.a.O., S. 325.
Zum folgenden vgl. Jennings, I., „Cabinet Government“, 2. Aufl., London 1951, insbesondere S. 1–78, 160–269, 303–417 und 439–474, sowie derselbe zusammen mit Ritter, G. A., „Das Britische Regierungssystem“, a.a.O.
Mackintosh, J. P., „The British Cabinet“, London 1962, S. 111 ff., S. 222 ff. und S. 374 ff., ähnlich auch Loewenstein, K., „Staatsrecht und Staatspraxis in Großbritannien“ a.a.O., und derselbe „Der britische Parlamentarismus“, Hamburg 1964, S. 94 ff., Stewart, M., „The British Approach to Politics“, London 1958, 1. Aufl., 1938, S. 27–168, Bailey, S.D., „British Parliamentary Democracy“, London 1959, S. 23, Glum, F. R., „Das parlamentarische Regierungssystem in Deutschland, Frankreich und Großbritannien“, München-Berlin 1950, sowie Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 253 ff., und Ritter, G., „Regierung und Parlament in Großbritannien“, in: Politische Vierteljahresschrift, Bd. 1,1964, V. Jg., S. 20 ff.
Vgl. d. auch Keith, A. B., „The British Cabinet System 1830–1938“, S. 456, der von einem „formal and ceremonial Head“ spricht.
Moodie, G. C, „The Crown and Parliament“, in: Parliamentary Affairs, Vol. X, 1956/57, S. 257; ähnlich
Marshall, G., und Moodie, G. C, „Some Problems of the Constitution“, 4. Aufl., London 1967, S. 42.
Vgl. Bagehot, W., „The English Constitution“, a.a.O., S. 40. Bis 1947 implizierte dieser Grundsatz auch die private und strafrechtliche Unverantwortlichkeit der Verwaltung, die im Namen des Königs handelt. Erst mit der Crown Proceeding Act von 1947 wurde diese Regelung beseitigt, seitdem ist es z. B. möglich, gegen Beamte oder Dienststellen Schadenersatzklage zu erheben; s. d. Loewenstein, K., „Staatsrecht und Staatspraxis . . .“, a.a.O., S. 508.
So Lord Esher, überliefert durch: Brett, M. V., „Journals and Letters of Reginald, Viscount Esher“, Bd. III, London 1938, S. 129. Vgl. d. auch Lowell, A. L., „Greater European Governments“, a.a.O., S. 11.
Zit. nach Low, S., „The Governance of England“, London 1906, 2. Aufl. (1. Aufl. 1904), S. 254.
Dicey, A. V., „Introduction in to the Study of the Law of the Constitution“, London 1885, S. 332.
Eingehend dargestellt wird diese Entwicklung von Hayek, F. A., „Entwicklung und Verfall des Rechtsstaates“, in: „Wirtschaft ohne Wunder“, Erlenbach Zürich 1953, S. 33 f.
Juristisch handelt es sich um die „königlichen Prärogativen“, die nicht mehr „ermessensmäßig, sondern ausschließlich unter ministerieller Verantwortung ausgeübt werden“ (Loewenstein, K., „Staatsrecht und Staatspraxis“, a.a.O., S. 502; vgl. auch S. 499, 505 und 509). Die Diskussion um den Inhalt der „königlichen Prärogativen“ durchzieht die juristische Literatur, wobei es fraglich erscheint, ob dieser Ansatz — anders als bei einer Erörterung der englischen Verfassungsgeschichte — für eine generalisierende Betrachtung fruchtbar ist,
Loewenstein, K., „Staatsrecht und Staatspraxis“, a.a.O., S. 483.
H. Morrison weist darauf hin, wie diese Funktionsteilung in der Präambel jedes vom Parlament verabschiedeten Gesetzes deutlich wird. „Regierung und Parlament in England“, a.a.O., S. 97.
Laski, H., „Parliamentary Government in England“, 5. Aufl., London 1952, S. 396.
Wenn das der Fall wäre, würde die Übernahme der Verantwortlichkeit und Entscheidungsgewalt zur Farce.
S. d. Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 255 ff.
Bagehot, W., „The English Constitution“, a.a.O., S. 9.
Für einige Einzelheiten zu diesem Problemkreis s. Kaltefleiter, W., „Funktion und Verantwortung in den Europäischen Organisationen — Zur Frage der Kompatibilität von parlamentarischem Mandat und exekutiver Funktion“, Frankfurt 1964.
Das ist nach Montesquieu Ziel der Gewaltenteilung: „Le pouvoir arrête le pouvoir“. S. d. „De l’Esprit Des Lois“, Buch XI, Vierzehntes Kapitel, deutsche Ausgabe „Vom Geist der Gesetze“, hrsg. von E. Forsthoff, Tübingen 1951, Bd. I. S. 213.
S. d. Loewenstein, K., „Verfassungslehre“, Tübingen 1959, S., 167 ff., der von Interorgan-Kontrolle spricht.
Zur Bedeutung der „Chance des Machtwechsels“ s. Wildenmann, R., „Macht und Konsens als Problem der Innen- und Außenpolitik“, a.a.O., u. a. S. 11 u. S. 53 ff.
S. d. Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 255.
Vgl. d. das Gese.tz der antizipierten Reaktionen S. 232.
Das setzt u. a. ein Wahlrecht voraus, das Stimmenbewegungen in ausreichendem Umfang in Mandatsveränderungen umsetzt. S. d. Wildenmann, R., Kaltefleiter, W., und Schleth, U., „Die Auswirkungen verschiedener Wahlsysteme auf das Parteien- und Regierungssystem der Bundesrepublik“, in: Zur Soziologie der Wahl, Sonderheft 9 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 1965, sowie Wildenmann, R., und Kaltefleiter, W., „Voraussetzungen zur Erörterung der Auswirkungen von Wahlsystemen“ in: Politische Vierteljahresschrift, Heft IV, 1966, S. 556 ff.
Darauf hat im übrigen schon Tocqueville hingewiesen: „Über die Demokratie in Amerika“, II. Teil, deutsche Übersetzung von H. Zbinden, in: „Werke und Briefe“, Bd. II, Stuttgart 1962, S. 372; vgl. auch Willgerodt, H., „Warum Staatsplanung?“, a.a.O., S. 157 u. S. 202.
Für die deutsche Problematik s. z. B. Schäfer, F., „Der Bundestag, Eine Darstellung seiner Aufgaben und seiner Arbeitsweise, verbunden mit Vorschlägen zur Parlamentsreform“, Köln-Opladen 1967. In diesem Zusammenhang ist auch die Stellung des „Ombudsman“ zu sehen: s. d. Gellhorn, W., „Ombudsmen and Others — Citizens Protectors in Nine Countries“, Cambridge 1966.
Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 20.
Ritter, G. A., „Machtverlust des Parlamentes“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.2.1964.
Das wird insbesondere in Frankreich betont (s. d. S. 111).
Davon unberührt bleibt die Frage, inwieweit eine solche Neuwahl eine inhaltliche Entscheidung über die Sachfragen oder mehr eine Vertrauenskundgebung in die Führungsgruppe der Parteien darstellt.
S. d. die Auseinandersetzungen mit dem Vorwurf einer Kabinettsdiktatur bei Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 279 ff.
Die Ablösung Antony Edens 1957 (vgl. dazu Wildenmann, R., „Konsensus und Machtbildung — analysiert am Beispiel der englischen Unterhauswahlen vom 8. Oktober 1959“, in: Zeitschrift für Politik, Jg. 7, 1960, Heft 3, S. 204 ff.) und Harold MacMillans 1963 sind deutliche Beispiele für einen solchen, an den Wahlchancen orientierten Führungswechsel. Ähnliches gilt auch für die Ablösung Erich Ollenhauers durch Willy Brandt als Kanzlerkandidat der SPD 1960 und für die Kanzlerwechsel von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard im Herbst 1963 (s. d. Kaltefleiter, W., „Wirtschaft und Politik in Deutschland, Konjunktur als Bestimmungsfaktor des Parteiensystems“, Köln-Opladen 1968, 2. Aufl., S. 146 ff.) und von Erhard zu Kiesinger 1966.
S. d. Loewenstein, K., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 199 ff.
S. d. McKenzie, R., „Politische Parteien in England“, Köln-Opladen 1961, S. 25 ff. u. S. 201 ff., sowie Morrison, H., „Regierung und Parlament in England“, a.a.O., S. 131 ff.
S. d. z. B. Morstein-Marx, F., „Regierungsprogramm und Haushaltsplan in vergleichender Sicht“, in: Politische Vierteljahresschrift, 6. Jg., 1965, Heft 4, S. 451 ff.
S. d. Butler, D. E., „The British Electoral System“, Oxford 1953, und Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 275 ff., sowie derselbe in: „Demokratie oder Anarchie?“, Frankfurt 1951, S. 71 ff.
Vgl. d. Maitland, T. W., „Constitutional History“, Cambridge 1962, S. 418: „the crown does nothing but lie in the Tower of London to be gazed at by sightseers“.
Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 303.
Redslob, R., „Die parlamentarische Regierung . . .“, a.a.O., S. 4.
So ist es nur konsequent, wenn H. Laski schon in „A Grammar of Politics“, a.a.O., darauf verzichtet, die Institution des Staatsoberhauptes überhaupt zu diskutieren.
Mit diesem Begriff rangen auch die Diskussionsteilnehmer auf der Grazer Tagung der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer. Kimminich hatte in seinem Beitrag („Das Staatsoberhaupt.;.“, a.a.O., S. 87) von der Funktion der Kontinuitätswahrung gesprochen; in der Diskussion stimmte er der Interpretation von Dürig zu, der wie folgt definierte: (a.a.O., S. 224) „Er ist das Organ, das, wenn in der Kontinuität irgendwelche Intervalle der parlamentarischen Funktionsfähigkeit (hier scheint Dürig das in dieser Untersuchung zugrunde gelegte Beurteilungskriterium anzuwenden, d. Verf.) eintreten, von Verfassung wegen bereitsteht, um ... den Karren am Laufen zu halten, bis er wieder ganz ,fit’ ist.“ Dürig verwendet auch den Begriff „Reservetank“ oder „Reserverad“, um den Tatbestand zu umschreiben. Bettermann sprach von einer „Legalitätsreserve“. Das Staatsoberhaupt spiele eine Rolle im Gesetzgebungsnotstand (a.a.O., S. 216). Dieser Begriff wurde dann von Salzwedel aufgegriffen (a.a.O., S. 232). Pernthaler (a.a.O., S. 188) sprach von der Legitimitätsreserve, die doppelter Gestalt sei, „einmal als förderndes und sicherndes Glied der Legitimierungskette des funktionierenden Parlamentarismus (was der Artikulation von Verfassungskonsens entspricht, d. Verf.) und zum anderen als legitimierendes Organ der Wiederherstellung oder Ersetzung des außer Funktion geratenen Parlamentarismus“. Pernthaler versteht „das Staatsoberhaupt als Institution der Gewaltenbalance“. Was u. a. wie folgt konkretisiert wird: „Gewährleistung des Bestandes und der normativen Entfaltung einer rechtlichen Verfassung des Gemeinwesens“, a.a.O., S. 140–141.
Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 262.
Bagehot, W., „The English Constitution“, a.a.O., S. 4.
Den gleichen Begriff verwendet aufgrund ähnlicher Gedankenführung auch Kelsen, H., „Allgemeine Staatslehre“, Berlin 1925, S. 305, wenn er die Existenz eines Staatsoberhauptes zu rechtfertigen sucht. Für die Diskussion der englischen Situation s. Shils, E., und Young, M., „The Meaning of the Coronation“, in: Sociological Review, Neue Serie, Vol. 1, Dezember 1953; Geaves, H. R. G., „Die Britische Verfassung“, Frankfurt 1951, S. 54; Sampson, A., „Wer regiert England? Anatomie einer Führungsschicht“, München 1963; Leonhardt, R. W., „77mal England“, München 1957; Moodie, G. C, „The Government of Great Britain“, Frankenhain 1964, S. 81. S.d. auch Heuston, R. F. V., „Essays in Constitutional Law“, London 1964, S. 80; Harvey, J., und Hood, K., „The British State“, London 1958, S. 67 ff. Vergl. auch Beloff, M., „British Constitutional Evolution 1960–1970“, in: Futuribles, Studies in Conjecture, hrsg. von B. de Jouvenel, Bd. i, Genf 1963, S. 23. Allgemein zu dieser Problematik auch Schmitt, C, „Hamlet oder Hekuba, der Einbruch der Zeit in das Spiel“, Düsseldorf-Köln 1956, S. 42 ff.
Vielfach wird der Begriff „Reserve Power“ auch zur Kennzeichnung der politischen Funktionen verwendet und der Symbolfunktion gegenübergestellt. Im folgenden wird die Reservefunktion (so ist „power“ sinngemäß zu übersetzen, es ist nicht „Macht“ im Sinne Max Webers) als Oberbegriff für die symbolischen und die politischen Funktionen verwendet.
a S. d. Evatt, H. V., „The King and his Dominion Governers“, Oxford- London 1936.
Einen detaillierten Überblick über diese Entwicklung einschließlich einer eingehenden Schilderung der Präzedenzfälle und deren öffentlicher und privater Diskussion, die sie markieren, gibt Keith, A.B., „The British Cabinet System 1830–1938“, a.a.O., S. 356 ff. Vgl. auch Keir, D. L. — Lawson, F. H., „Cases in Constitution“, 5. Aufl., London 1967.
Die Einführung des responsible government wird zwar auf den Zeitpunkt der unblutigen glorreichen Revolution von 1688 datiert (vgl. d. Ashley, M., „The Glorious Revolution of 1688“, London 1966, S. 183 ff.); die Realisierung erfolgte jedoch erst etwa ein Jahrhundert später; s. d. Hasbach, W., „Die parlamentarische Kabinettsregierung“, Berlin 1919, dort vor allem die Erörterung der Bildung des ersten „homogenen“ Kabinetts im Jahre 1695.
Vgl. Keith, A. B., „The Sovereignty of the British Dominions“, London 1929, ders., „Imperial Unity and the Dominions“, London 1916, ders., „The Dominions as Sovereign States“, London 1938, ders., „Responsible Government in the Dominions“, Oxford 1928, S. 117 ff.; Forsey, E. A., „The Royal Power of Dissolution of Parliament in the British Commonwealth“, Toronto 1943, S. 131 ff., Heasman, D. J., „The Monarch . . .“, a.a.O., S. 96 ff. Ähnlich auch Keith, A. B., „Letters on Imperial Relation, Indian Reform, Constitutional and International Law 1916–1935“, London 1935, S. 56 f. Für eine eingehende Dokumentation dieses Präzedenzfalles s. Dawson, R. M., „Constitutional Issues in Canada 1900–1931“, London 1933, S. 72 ff. Ein anderes viel diskutiertes Problem ist die Rolle der englischen Krone als Symbol für die Einheit des Commonwealth. S. d. z. B. Moodie, G. C, „The Crown and the Commonwealth“, in: Parliamentary Affairs, Vol. 11, 1957/58, S. 180, und Loewenstein, K., „Staatsrecht und Staatspraxis . . .“, a.a.O., S. 496 ff.: Kennedy, W. P. M., „Documents on the Canadian Constitution“, London-Toronto 1918, S. 517: Kahn, L., „Constitution of the Irish Free State“, London 1932.
Zu den Ereignissen von 1834 s. Keir, D. L., „The Constitutional History of Modern Britain, 1485–1951“, London 1964, S. 406, und Adams, G. B., „Constitutional History of Britain“, London 1921, S. 456; eingehend auch Mackintosh, J. P., „The British Cabinet“, a.a.O., S. 112 ff.; Mahon, Lord, und Cardwell, E., „Memoirs of the Rt. Hon. Sir Robert Peel, Bart., M. P.“, London 1856, Vol. II, S. 31.
S. d. Evatt, H. V., „The King and His Dominion Governors — A Study of the Reserve Powers of the Crown in Great Britain and the Dominions“, Oxford-London 1936;
Anson, W. R., „Law and Custom of the Constitution“, Vol. 1, London 1886;
May, T. E., „Constitutional History of England“, 7. Aufl., London 1937, Vol.111; „Speeches and Documents on the British Constitution“, 1918–1931, ed. by A. B. Keith, London 1932; Hardie, F., „The Political Influence of Queen Victoria 1861–1901“, 2. Aufl., London 1963; Benson, A. C, und Esher, Viscount, „Letters of Queen Victoria“, Vol. II, London 1907, S. 108; Hearn, W. E., „The Government of England“, 2. Aufl., London 1886, S. 162.
Spencer, J. A., und Asquith, C, „The Life of Herbert Henry Asquith, Lord Oxford and Asquith“, London 1932, Vol. I, S. 27. Die Verweigerung des Haushalts durch das Oberhaus war Anlaß für die Parliament Bill, die das Vetorecht des House of Lords einschränkte. Vgl. d. die Krise MacMahon und Millerand im Frankreich der III. Republik, s. d. S. 113 ff. Vgl. auch Commonwealth Parliament Papers No. 5, Vol. 2, 1914–1917, S. 1225.
Für einige Einzelheiten und die Bedeutung dieser Entscheidung s. Hermens, F. A., „Demokratie oder Anarchie?“, a.a.O., S. 81.
In diesem Sinne betont F. A. Hermens („Verfassungslehre“, a.a.O., S. 257): „wenn sich die faktischen Voraussetzungen, auf Grund derer sich die britische Verfassung entwickelt hat, einmal ändern, (sind) selbst die anscheinend am festesten verankerten Prinzipien gefährdet“.
Vgl. Marshall, G., und Moodie, G. C., „Some Problems of the Constitution“, a.a.O., S. 47.
S. d. die eingehende Darstellung bei Nicolson, H., „King George V., His Life and his Reign“, London 1952, S. 399 ff. Vgl. auch Webb, S., „The First Labour Government“, in: Political Quarterly, Vol. 3, 1961, S. 32, und Loewenstein, K., „Staatsrecht und Staatspraxis“, a.a.O., S. 394.
Für eine eingehende Darstellung der folgenden Ereignisse s. Bassett, R., „Nineteen-Thirty-One, Political Crisis“, a.a.O.; zu den inneren Gegensätzen der Labour Party s. S. 25 ff.
Für einige Einzelheiten s. Hermens, F. A., „Der Staat und die Weltwirtschaftskrise“, Berlin-Wien-Zürich 1936, S. 88 ff.
Aus dieser „Bedingung“ ist der Vorwurf abgeleitet worden, die englische Politik sei von der internationalen Finanzwelt „diktiert“ worden — das gleiche könnte man dann von der Politik Brünings sagen. Diese Bedingungen waren jedoch letztlich Folge der damals weitgehend akzeptierten finanz- und währungspolitischen Doktrinen, die man rückwirkend kritisieren mag, die aber offensichtlich den Bezugsrahmen der englischen — wie der deutschen — Politiker bilden. Macdonald und das National Government lösten sich von diesen Vorstellungen wenig später, als sie das Pfund abwerteten. Dazu aber war das Labour-Kabinett noch nicht bereit. Das betont Macmillan, H., „Winds of Change 1914–1939“, London 1966, S. 270, „The Proposals of Macdonald and Snowden were, therefore, based upon a diagnosis of the situation which was accepted by everyone, certainly by all the members of the Labour Cabinet“. Für die in vieler Hinsicht parallele Situation in Deutschland vgl. Hermens, F. A., „Das Kabinett Brüning und die Depression“, in: Staat, Wirtschaft und Politik in der Weimarer Republik, Festschrift für Heinrich Brüning, hrsg. von F. A. Hermens und Theodor Schieder, Berlin 1967, S. 287 ff.
S. d. u. a. Webb, S., „What Happened in 1931: A Record“, Fabian Tract No. 237, London 1932, S. 8.
S. d. Statistisches Jahrbuch des deutschen Reiches, 1933, S. 251. Bis 1932 sank der Index auf 120,9, nachdem er 1929 auf 153,8 und 1931 auf 135,9 gestanden hatte.
S. d. „Beatrice Webbs Diaries 1924–1932“, ed. by M.Cole, London-New York-Toronto 1956, S. 281.
Snowden, Ph., „An Autobiography“, London 1934, S. 941.
C. Cross, „Philipp Snowden“, London 1966, S. 289, betrachtet die Haltung des T. U. C. als einen Wendepunkt in der Entwicklung.
Bassett, R., „Nineteen Thirty-One“, a.a.O., S. 191.
Nicolson, H., „King George V.“, a.a.O., S. 431.
In einem Brief an den Erzbischof von Canterbury vom 2. 9. 1931 schreibt Georg V.: „I suggested the formation immediately of a National Government“, abgedruckt in: Gore, J., „King George V.“, published by Authority of his Majesty the King, London 1941x, a.a.O., S. 404. In dieser Biographie sind jedoch keine Einzelheiten über die Gespräche mit Samuel und Baldwin aufgeführt.
Das betont z. B. Petrie, Ch., „The Modern British Monarchy“, London 1961, S. 155.
Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 78.
Das betont auch Gore, J., „King George V. A Personal Memoir“, a.a.O., S. 406.
Die gleiche Ansicht soll auch Neville Chamberlain vertreten haben, der die Verhandlungen für die Konservativen führte, bis Baldwin aus dem Urlaub aus Frankreich zurück war. Er soll zugleich das taktische Argument verwandt haben, daß es im Interesse der Konservativen läge, die Labour Party zu spalten. S. d. Feiling, K., „The Life of Neville Chamberlain“, London 1947, S. 193: „politically how urgent it was to get an all-party agreement and tactically how desirable to split the Labour party“. Vgl. auch Macleod, I., „Neville Chamberlain“, London 1961, S. 151.
In den Biographien über Baldwin wird dessen Position nicht diskutiert, sondern nur mehrfach betont, daß er sich im nationalen Interesse bereitgefunden habe, unter Macdonald ins Kabinett einzutreten. S. d. Baldwin, A. W., „My Father, The True Story“, London 1955, S. 153, und Young, G. M., „Stanley Baldwin“, London 1952, S. 166/167. Auch Somervell, D. C, „Stanley Baldwin. An Examination of some Features of Mr. G. M. Young’s Biography“, London 1953, diskutiert die Bildung des National Government nicht.
Viscount Samuel, „Memoirs“, London 1945, S. 203 (Hervorhebung vom Verf.), ders. in: „Democracy and Monarchy“, in: News Chronicle vom 6. 5. 1935. Vgl. auch Bowle, J., „Viscount Samuel“, London 1957, S. 271.
Dieser wesentliche Punkt wird oft anders dargestellt, wenn behauptet wird, die Mehrheit des Kabinetts habe sich gegen Macdonald entschieden. So z. B. Webb, S., „What Happened . . .“, a.a.O., S. 8. Unklar in diesem Punkt sind die Bemerkungen in „Beatrice Webb’s Diaries“, a.a.O., S. 282 ff. Daß dagegen Macdonald eine, wenn auch knappe Mehrheit im Kabinett hatte, geht aus folgenden Quellen hervor: der Berichterstattung des Daily Herald und der Times, jeweils vom 24. 8.; Dalton, H., „Call back Yesterday, Memoirs 1877–1931“, London 1953, S. 271, Snowden, Ph., „An Autobiography“, a.a.O., S. 948; für eine kritische Würdigung dieser verschiedenen Quellen s. Basset, R., „Nineteen Thirty-One ...“, a.a.O., S. 138 f. Vgl. auch Cross, C, „Philip Snowden“, a.a.O., S. 298, Blaxland, G., „J. H. Thomas: A Life for Unity“, London 1964, S. 248, und Nicolson, H., „King George V.“, a.a.O., S. 463.
Das betont auch Webb, S., „What Happened . . .“, a.a.O., S. 9.
Bassett, R., „Nineteen Thirty-One ...“, a.a.O., S. 162.
Bassett, R., „Nineteen Thirty-One ...“, a.a.O., S. 183.
Bassett, R., „Nineteen Thirty-One . . .“, a.a.O., S. 186. spricht in diesem Zusammenhang von einer Kapitulation der Exminister gegenüber dem T. U. C.
Das berichtete zuerst der „Daily Herald“ am 30. 9. 1931.
Der gleiche Gegensatz führte ein Jahr später zu dem Auszug eines Teiles der Liberalen aus dem National Government, ein weiterer Hinweis darauf, daß Baldwin und Samuel die Situation realistisch eingeschätzt hatten, als sie im August 1931 die Möglichkeiten eines Zusammengehens von Liberalen und Konservativen als die am wenigsten aussichtsreiche Möglichkeit betrachteten.
Eingehend dazu Bassett, R., „Nineteen Thirty-One . . .“, a.a.O., S. 329. Vgl. auch Butler, D. E., „The Electoral System in Britain 1918–1951“, Oxford 1954, S. 173.
Ausführlich dazu Cross, C, „Philip Snowden“, a.a.O., S. 283/284.
Diese Diskussion hat rückwirkend die Beurteilung Macdonalds nachhaltig beeinflußt Vgl. d. auch die Darstellung von Mackenzie, R., „Die politischen Parteien in England, Die Machtverteilung in der Konservativen und der Labour-Partei“, a.a.O., S. 203 ff., insbesondere S. 214/215.
Laski, H., „The Crisis and the Constitution: 1931 and after“, Day to Day Pamphlets No. 9, London 1932, insbesondere S. 30 ff. Ähnlich auch Wolff, L., „The Monarch and the Crisis“, in: Reflections on the Crisis, a Symposion, in: Political Quarterly, Volume II, Heft 4, 1931, S. 475 ff., der in der wissenschaftlichen Literatur erstmals den Vorwurf erhob, der König habe „personally induced Mr. Macdonald“ (S. 477), das Amt des Premiers zu übernehmen, obwohl er keine Unterstützung im Unterhaus gehabt hätte „except by a process of camouflage and jugglery“. Tatsache ist, daß Macdonald die größte mögliche Mehrheit fand. Sie war Folge der Koalitionsabsprache mit Baldwin und Samuel; ob man das als Camouflage usw. bezeichnen soll, ist eine Frage des politischen Engagements. Bezeichnend ist darüber hinaus, daß Laski in seinem Beitrag zu dem Symposion „Some Implications of the Crisis“, a.a.O., S. 466 ff., die Frage der Verfassungsmäßigkeit des königlichen Verhaltens nicht stellt.
Laski, H., „The Crisis and the Constitution“, a.a.O., S. 32–36.
Bassett, R., „Nineteen Thirty-One .. .“, a.a.O., S. 363.
Laski, H., „Parliamentary Government in England“, London 1938, 6. Aufl., London 1955, insbesondere S. 401 ff.
Laski, H., „Parliamentary Government . . .“, a.a.O., S. 403. Eine Erweiterung stellt vor allem seine Auseinandersetzung mit der in der Tat wenig überzeugenden Argumentation von A. B. Keith „The King and the Imperial Crown“, London-New York-Toronto 1936, S. 136 ff., dar.
Bassett, R., „Nineteen Thirty-One . . .“, a.a.O., S. 364.
Laski, H., „Reflections on the Constitutions“, London 1951, S. 60 ff.
Alle Hinweise bei Laski, H., „Reflections . . .“, a.a.O., S. 61.
Bemerkenswert ist auch, daß Laski noch immer betont, „The History of the ‚National‘ Government of 1931 has not yet been fully told . . . We have as yet no official knowledge of what transactions took place at the Palace“. „Reflections . . .“, a.a.O., S. 60/61.
Webb, S., „What Happened in 1931: A Record“, a.a.O., S. 8.
Morrison, H., „Regierung und Parlament . . .“, a.a.O., S. 106/107.
Moodie, G. C., „The Monarch and the Selection of the Prime Minister: A Re-Examination of the Crisis of 1931“, in: Political Studies, Vol. V, 1957, S. 3 ff., vor allem S. 13.
Das betont Bassett, R., „Nineteen Thirty-One . . .“, a.a.O., S. 371.
Moodie, G. C, „The Monarch and the Selection of the Prime Minister . . .“, a.a.O., S. 9–10.
Jennings, I., „The Constitution and the Strain“, in: Political Quarterly, Volume III. 1932, Heft 2, S. 195.
Jennings, I., „Cabinet Government“, London 1936, S. 39.
Jennings, I., „Cabinet Government“, überarbeitete Auflage, London 1951, S. 41.
Viscount Samuel, „Memoirs“, a.a.O., S. 221/222.
Die Folge war u. a. auch die Verbitterung, die die weitere Diskussion kennzeichnet. Sie macht die oft scharfen Angriffe der engagierten Autoren verständlich. Für die verfassungspolitische Diskussion verliert deren Urteil dadurch allerdings an Gewicht. So ist es nur konsequent, wenn Ivor Jennings sich in seinem „Cabinet Government“ z. B. nicht einmal auf Laski bezieht. Moodie formuliert diesen Zusammenhang wie folgt: „I suggest, that the critics are really arguing that the King’s action was undesirable.“ („The Monarch . . .“, a.a.O., S. 12).
Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 268.
McKenzie, R., „Politische Parteien in England“, a.a.O., S. 205 ff. Daß Macdonald dieses Ziel bewußt angestrebt hat, ist deutlich aus seinem Buch „Sozialismus und Regierung“, a.a.O., insbesondere S. 25 ff. zu erkennen.
Zum Begriff s. Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 189.
Vgl. d. z. B. die Probleme der SPD seit dem Godesberger Parteitag. S. d. Kaltefleiter, W., „Wirtschaft und Politik in Deutschland“, a.a.O., S. 146 ff. und 174.
Bassett, R., („Nineteen Thirty-One“, a.a.O., S. 330) gibt den genauen Anteil vo Labor mit 30,6 % an, je nach Berücksichtigung der „unumstrittenen“ Wahlkreise ergeben sich geringfügige Differenzen.
Der Vergleich mit der Niederlage der Republikaner in den amerikanischen Präsidentschaftswahlen von 1964 drängt sich hier auf. Goldwater, Verfechter „echter“ republikanischer Prinzipien, vermochte ebenfalls keine Wechselwähler anzusprechen, und die Partei gewann nur etwa ein Drittel der Stimmen.
Das betont McKenzie, R., „Politische Parteien .. .“, a.a.O., S. 214/215.
Macmillan, H., „Winds of Change“, a.a.O., S. 266, betont dagegen, daß Macdonald auch die langfristigen Interessen von Labour mit im Auge behalten habe, als er keinen Versuch unternahm, jüngere wichtige Politiker, wie z. B. Morrison, mitzunehmen, ja diese fast abwies.
S. d. z. B. Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 89: „When the second Labour Government (1929–1931) was confronted with the dilemma of either adopting a socialist policy which it had never seriously thought of, or of joining forces with the Conservatives, Macdonald, Snowden and Thomas unhesitatingly chose the second course.“ Martin konstruiert die Theorie des alles beherrschenden Establishments, um nicht erkennen zu müssen, daß in der Demokratie die Ralisierung „reiner Prinzipien“ nicht möglich ist und daß auch eine Arbeiterpartei „konservativ“ wie eine konservative Partei „sozial“ eingestellt sein muß, will sie die Mehrheit gewinnen.
Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 269.
Keith, A. B., „The British Cabinet System“, a.a.O., S. 366, sowie der gleiche in: „The King, The Constitution, The Empire, and Foreign Affairs“, 1936–1937, London 1938, S. 6.
Laski, H., „The King Reigns, The People Rule“, in: Daily Herald vom 12. 12. 1936.
S. d.S. 100 ff.
Dabei ist zu betonen, daß die Krise von der englischen Presse zunächst nicht diskutiert wurde, auch als die amerikanischen und kontinentaleuropäischen Organe sich ausführlich damit beschäftigten. Für die Ursache dieser Diskretion s. Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 107 ff.
S. d. Inglis, B., „Abdication“, London 1966, S. 14 ff., Petrie, Ch., „Monarchy in the Twentieth Century“, a.a.O., S. 106. Vgl auch Young, G. M., „Stanley Baldwin“, a.a.O., S. 236, der den Ablauf der Krise in allen Einzelheiten schildert.
Wheeler-Bennett, J. W., „King George VI. His Life and Reign“, London 1958, S. 266 ff., bringt eine Reihe von Einzelheiten in diesem Zusammenhang.
Young, G. M., „Stanley Baldwin“, a.a.O., S. 232, spricht Eduard generell die Fähigkeit ab, den Anforderungen, die an einen englischen König gestellt werden, gerecht zu werden.
Bolitho H., „King Edward VIII. — Duke of Windsor“, London 1954, S. 189.
Nach Krock, A., „Political Background of Abdication Now Emerging“, in: The New York Times vom 15. 12. 1936, gab es insgesamt fünf solcher Ereignisse, s. d. auch Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 272 ff.
S. d. „Documents on German policy“, issued by the British Government, London 1966, insbesondere No. 147, S. 193/194.
Morrison, H., „Regierung und Parlament . . .“, a.a.O., S. 309.
The Times vom 20. 11. 1936.
Vgl. auch die zurückhaltende Interpretation dieser Ereignisse durch Petrie, Ch., „The Modern British Monarchy“, a.a.O., S. 169–170; in seinem Buch „Monarchy in the Twentieth Century“, a.a.O., S. 107, betont er demgegenüber: „Had the crisis come over almost any other subject than that was its cause . . . a royal coup d’Etat would have enjoyed such support as to have rendered resistance hopeless, for all the majority which Mr. Baldwin had obtained at the General Election of the previous year.“ Damit interpretiert Petrie die Krise im Sinne der belgischen wenige Jahre später (S. d. S. 102 ff.) und übersieht den fundamentalen Unterschied, der sich aus der Struktur des Parteiensystems ergibt.
So auch Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 25.
Dabei darf aber nicht übersehen werden, daß die Krise um die Heirat Anlaß, nicht Ursache der Abdankung war, an die Stelle dieses Streitpunktes hätte auch ein anderer treten können. Vgl. d. auch Loewenstein, K., („Staatsrecht und Staatspraxis . . .“, a.a.O., S 488), der die allgemeine Problematik ebenfalls betont, aber nicht den verfassungspolitischen Hintergrund. „Der tiefere Grund der Ablehnung mag wohl darin gelegen haben, daß die konservativen Politiker kein Zutrauen in die Charakterzuverlässigkeit des Monarchen hatten.“
Parliamentary Debates, Commons, 1936/37, Vol. 318, S. 2180/2181.
S. d. Windsor, Duke of, „A King’s Story“, London 1951, und Windsor, Duchess of, „The Heart has Its Reasons“, London 1956.
So Baldwin am 10. 12. 1936, in: Parliamentary Debates, Commons, a.a.O., S. 2181.
Diese Möglichkeit diskutiert Bolitho, H., „King Edward VIII. — . . .“, a.a.O., S. 195 und 198.
Das betont Bolitho, H., „King Edward VIII. — . . .“, a.a.O., S. 211.
Dabei ist zu betonen, daß Eduard keinen Versuch unternahm, eine solche Front aufzubauen. Vor dem Unterhaus betonte Baldwin: „Any idea to him of what may be called a King’s Party was abhorrent . . . he was not coming to London because of the cheering crowds.“ Parliamentary Debates, Commons, Vol. 318, 1936/37, S. 2183. Vgl. auch Petrie, Ch., „The Modern British Monarchy“, a.a.O., S. 174, ebenso Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 106 und 111.
„Ein solches Abenteuer hätte nur die Folge gehabt, die Laufbahn der beteiligten Politiker zu beenden und die Institution der Monarchie zu gefährden.“ (Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 271.)
The London Times vom 2. 12. 1936. Vgl. auch Mowat, Ch. L., „Britain between the Wars“, London 1955, S. 584.
Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 273.
Zit. nach Jennings, I., „The Abdication . . .“, a.a.O., S. 294.
Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 111.
Sicher ist es nicht richtig, daß — wie gelegentlich behauptet wurde — die Regierung Baldwin den Streit um die Eheschließung nutzte, um Eduard, den sie als einen unbequemen Monarchen empfand, zur Abdankung zu zwingen. „The view is still held by many people, that the Government looked upon King Edward as a young eagle, beyond their control and likely to act with originality which could be embarrassing to them.“ (So Bolitho, H., „King Edward VIII. — . . .“, S. 194/195.)
So The Daily Herald vom 3. 12. 1935.
Laski, H., „Parliament Government“, a.a.O., S. 430.
Laski, H., „The King Reigns . . .“, a.a.O.
Laski, H., „The King Reigns . . .“, a.a.O.
Als ein die tatsächliche Machtverteilung kennzeichnendes Symptom kann gewertet werden, daß für den Premierminister gelegentlich der Begriff „elected monarch“, verwandt wird. S. d. Benemy, F. W. G., „The Elected Monarch“, London 1965, so aber auch schon Hinton, R. W. K., „The Prime Minister as an Elected Monarch“, in: Parliamentary Affairs, Vol. XIII, 1960, S. 297 ff.
So betonte Churchill vor dem Unterhaus: „The supremacy of Parliament over the Crown: the duty of the Sovereign to act in accordance with his Ministers“, Parliamentary Debates, Commons 1936/37, Vol. 318, S. 2190.
Das gilt auch für die klassiche Studie des englischen Regierungssystems von Walter Bagehot. Zu seiner Bedeutung für die englische Entwicklung s. Nascheter, F., „Walter Bagehot und die englische Verfassungstheorie“, Meisenheim 1969.
Laski, H., „The Crisis and the Constitution“, a.a.O., S. 31.
Vgl. d. S. 35 ff., vgl. auch „Speeches and Documents on the British Dominions, 1918–1931“, a.a.O., Introduction, S. XVIII — XIX.
Vgl. d. Moodie, G. C, „The Crown and Parliament“, a.a.O., S. 261: „The Monarch in this case has a duty to defend, against ministerial pressure, the political system.“
Marshall, G., und Moodie, G. C, „Some Problems of the Constitution“, a.a.O., S. 48.
Keith, A. B., („The Dominions as Sovereign States“, a.a.O., S. 224; ders. in: „The Sovereignty of the British Dominions“, a.a.O., S. 277) betont, daß diese Möglichkeit in Großbritannien nur theoretischer Natur sei, in den Dominions dagegen politische Bedeutung habe. Dort sei der Gouverneur tatsächlich „Protector of the Constitution“.
Treffend dazu Loewenstein, K., „Staatsrecht und Staatspraxis . . .“, a.a.O., S. 523: „Aber es mag auch andere, nicht vorausgesehene und nicht voraussehbare Situationen des Staatsnotstandes geben, bei denen der Krone Machtvollkommenheit nach Art der Diktatur im republikanischen Rom (constitutions conservandae causis) zuwachsen, von denen sich die Schulweisheit staatlicher Normalität nichts träumen läßt“.
K. Martin gibt dazu folgendes Beispiel: Ein Gesetz wird verabschiedet, nachdem einem Land, das einer feindlichen Allianz angehört, atomare Waffen angeboten werden können. In diesem Fall dürfe der König seine Zustimmung zu dem Gesetz verweigern: „This is probably true, but in those circumstances everyone would know in a monarchy, as in a republic, that it was the Prime Minister and not the Head of the State who had temporarily departed from constitutional usage“ („The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 123/124).
Lowell, A., „Greater European Government“, a.a.O., S. 4. Auf S. 5 bezeichnet Lowell nicht weniger deutlich das Vetorecht des Königs als obsolet.
Bryce, J. B., „The American Commonwealth“, London 1888, S. 217 und S. 273.
Bryce, J. B., „The American Commonwealth“, a.a.O., S. 273.
Keith, A. B., „The Dominions as Sovereign States“, London 1938, S. 217. 155 Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 44.
Alle Zitate nach Keith, A. B., „The Dominions as Sovereign States“, a.a.O., S. 223. Ähnlich derselbe auch in: „The British Cabinet System“, a.a.O., S. 395.
Bryce, J. B., „The American Commonwealth“, a.a.O., S. 273.
Keith, A. B., „The Dominions as Sovereign States“, a.a.O., S. 217.
Low, S., „The Governance of England“, a.a.O., S. 261. S. d. z. B. Evatt, H. E., „The King and his Dominions Governors“, a.a.O., S. 82.
Low, S., „The Governance of England“, a.a.O., S. 33.
Max Weber z. B. war der Ansicht, daß eine solche Argumentation mit Gruppeneigenschaften, wie z. B. auch mit dem Begriff Volkscharakter, ein Indiz dafür sei, daß logische Argumente nicht zur Verfügung ständen.
Nicht weniger selten wird darauf hingewiesen, daß nur die Tradition die Funktionsfähigkeit des Systems sichere und daß es deshalb im wesentlichen einmalig sei. „In Wirklichkeit ist die Bedeutung der Tradition . . . begrenzt. Man könnte sie mit starken Ranken vergleichen, die, wenn ein altes Haus Risse bekommen hat, Teile des Mauerwerkes, die sonst herabfallen würden, an ihrem Platz halten. Das ist recht nützlich, falls der strukturelle Schaden behoben wird, ehe das Ganze zusammenbricht. Wenn jedoch die Wiederherstellung der tragenden Pfeiler über diesen Punkt hinaus verzögert wird, dann fallen die Ranken . . . zusammen mit dem Mauerwerk.“ Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 258.
Keith, A. B., „The British Cabinet System“, a.a.O., S. 362.
Vgl. d. die Ernennung von Winston Churchill während des Zweiten Weltkrieges. Zu diesem Prinzip s. auch Sainsbury, K„ „The Constitution . . .“, a.a.O., S. 229, und Heasman, D. J., „The Monarch . . .“ a.a.O., S. 95, der drei Gründe anführt, unter denen eine Auflösung verweigert werden könne: 1. das Parlament ist noch arbeitsfähig, 2. es besteht eine Wirtschaftskrise, und 3. ein anderer Premier findet eine Mehrheit. Dabei ist allerdings die erste Bedingung nicht instrumental definiert oder mit der dritten identisch.
Zu einer Diskussion der mit diesem Begriff verbundenen Theorie von Carl Schmitt s. S. 189 ff.
Loewenstein, K., „Der Britische Parlamentarismus“, a.a.O., S. 137.
Stewart, M., „The British Approach to Politics“, a.a.O., S. 33.
Nur eine solche Gefährdung des demokratischen Systems stellt jene „extraordinary time“ dar, die Laski diskutiert; nicht darunter fallen, wie Laski befürchtet, grundsätzliche Veränderungen des politischen Kurses nach einem Regierungswechsel — wie das ja gerade die Periode nach dem Wahlsieg von Labour 1945 gezeigt hat. S.d. Laski, H. „Parliamentary Government“, a.a.O., S. 407 ff.
Nach dieser Regel wurde z. B. 1924 und 1929 verfahren. Ähnliches gilt für die kanadische Entwicklung nach 1963: s. d. Franzen, K., „Parteiensystem und nationale Heterogenität: der Fall Kanada“, in: Jahrbuch für Verfassung und Verfassungswirklichkeit, Bd. I, 1966, S. 267 ff.
Vgl. d. die Bildung des National Government 1931.
Vgl d. Moodie, G. C, „The Government of Great Britain“, a.a.O., S. 79, der mit Nachdruck darauf hinweist, wie sehr in einer solchen Situation das Staatsoberhaupt bemüht sein muß, „to prevent an appearance of partiality“.
Vgl. d. die Parlamentskrise von 1844. Für eine Erörterung s. auch Barbarino, O., „Staatsform und politische Willensbildung“, München 1949, S. 261 ff.
S. d. Verney, D. V., „The Analysis of Political Systems“, a.a.O., S. 26.
Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 30.
S. & Hermens, F. A., „Verfassungslehre“, a.a.O., S. 258 ff.
Für die Bundesrepublik s. z. B. Scheuch, E. K., und Wildenmann, R., „Zur Soziologie der Wahl“, a.a.O.
Hermens, F. A., „Demokratie oder Anarchie?“, a.a.O., S. 120 ff.
S. d. Marshall, G., und Moodie, G. C., „Some Problems of the Constitution“, a.a.O., S. 49–57.
S. d. z. B. Jennings, L, „Cabinet Government“, a.a.O., S. 25.
S. d. Mackintosh, J. P., „The British Cabinet“, a.a.O., S. 226.
So z. B. Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 76 f. Demgegenüber betont Pétrie, G, „The Modem British Monarchy“, London 1961, S., 149 ff., daß auch der Auswahl von Baldwin 1923 innerparteiliche Konsultationen vorausgegangen seien, die dem König die Entscheidung nahezu vorschrieben. Vgl auch Amery, S. S., „Thoughts on the Constitution“, London 1947, S. 18.
S. d. z. B. Morrison, H., „Parlament und Regierung . . .“, a.a.O., S. 101/102; ähnlich auch Moodie, G. G, „The Government of Great Britain . . .“, a.a.O., S. 78/79, der darauf hinweist, daß eine Diskrepanz zwischen dem Sprachgebrauch, nach dem der Premierminister „the monarch’s choice“ wäre, und der Realität besteht, nach der diese Wahl „has been clearly dictated by the parties and their leader“. Für einige Einzelheiten zu der vieldiskutierten Ablösung Harold Macmillans durch Sir Alec Douglas Home s. Churchill, R., „The Fight for the Tory Leadership“, London 1964, und die Entgegnung von Macleod, einem der aussichtsreichsten Rivalen von Home, in „The Spectator“ vom 17. 1. 1964. Für eine Zusammenfassung der Ereignisse vor dem Hintergrund der Meinungsumfragen s. Butler, D. E., und King, A., „The British General Election of 1964“, London 1965, S. 21 ff. Vgl. auch Bromhead, P., „The British Constitution in 1963“, in: Parliamentary Affairs“, Vol. 17, 1963/1964, S. 147–149; Howard, A., und West, R., The Road to Number Ten“, New York 1965, S. 79 ff. Heuston, R. F. V., „Essays in Constitutional Law“, a.a.O., S. 79, erwähnt, die Königin habe 1963 nur MacMillan, 1957 aber Churchill und Salisbury befragt und im Kabinett hätten 1957 informelle Umfragen stattgefunden, bei denen sich nur ein Mitglied für Butler ausgesprochen habe. Ein ähnliches Ergebnis brachte eine Umfrage in der Fraktion. MacMillan verfügte also über eine latente Mehrheit, die durch die Ernennung manifest wurde. Anderer Ansicht ist K. Loewenstein („Staatsrecht und Staatspraxis“, a.a.O., S. 386), der schreibt: „Die Mehrheit der konservativen Abgeordneten und des Kabinetts schien R. A. Butler gewünscht . . . zu haben.“
Die Bedeutung MacMillans betont K. Loewenstein („Staatsrecht und Staatspraxis . . .“, a.a.O., S. 386/387.). „Es besteht aber eine starke Vermutung, daß dem freien Ermessen in der Auswahl des Nachfolgers dadurch in den Arm gefallen wurde, daß sie von dem ausscheidenden Premier vor ein fait accompli gestellt wurde, dem sie sich nicht ohne Verletzung von Verfassungsbräuchen hätte entziehen können.“ MacMillan hatte eine Umfrage bei den Unterhausabgeordneten, den aktiven Peers und den Wahlkreisinstanzen veranlaßt, wobei drei Präferenzen angegeben werden sollten. Wegen der tiefen Meinungsverschiedenheiten in der Konservativen Partei über die Nachfolge erhielt niemand eine Mehrheit der ersten oder zweiten Präferenz, Home aber die der dritten.
Die noch von Douglas-Home erlassene Wahlordnung sieht vor, daß ein Kandidat im ersten Wahlgang erstens mindestens die absolute Mehrheit und zweitens mindestens 15 Prozent mehr Stimmen als sein Rivale mit der zweitgrößten Stimmenzahl erhalten muß; kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die 15-Prozent-Klausel wegfällt und dementsprechend die absolute Mehrheit ausreicht. Wird auch diese Mehrheit nicht erreicht, so können in einem dritten Wahlgang nur die drei erfolgreichsten Kandidaten des zweiten Wahlgangs teilnehmen. In diesem dritten Wahlgang werden auch „Zweitpräferenzen“ abgegeben; erreicht kein Kandidat mit den „Erstpräferenzen“ die absolute Mehrheit, so werden die Zweitpräferenzen des Kandidaten mit der geringsten Zahl von Erstpräferenzen auf die beiden anderen verteilt. Ergebnis dieser „Alternative-Vote“ ist natürlich eine absolute Mehrheit im dritten Wahlgang. S. d. King, A., (ed.) „British Politics“, London 1966, Documentary Appendix.
Im ersten Wahlgang verfehlte Heath knapp den erforderlichen 15-Prozent-Vorsprung. Daraufhin verzichteten seine Rivalen auf eine weitere Kandidatur. S. d. „All Rivals Bow out to Mr. Heath“, in: The Times vom 28. 7. 1965, S. 10. Für eine eingehende Darstellung des Führungswechsels s. Butler, D. E., und King, A., „The British General Election of 1966“, London-Melbourne-Toronto-New York 1966, S. 44 f.
S, d. S. 72 ff., insbesondere S. 212 ff.
Low, S., The Governance of England“, a.a.O., S. 261.
So die bekannte Definition von Weber, M., „Wirtschaft und Gesellschaft“, 4. Aufl., Tübingen 1956, S. 542.
Bagehot, W., „The English Constitution“, a.a.O., S. 267.
Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 345.
Vgl. d. Keith, A. B., „The British Cabinet Government“, a.a.O., S. 388 ff.
Welche Bedeutung eine Drohung mit dem Rücktritt haben kann, hat Bernard Shaw in seinem Spiel „Der Kaiser von Amerika“ treffend dargestellt.
Zumindest für England, wenn nicht generell, besteht aber auch in diesem Fall ein Risiko für das Staatsoberhaupt: Man gibt ihm in der Sache recht und diskutiert dennoch sein Eingreifen in die Politik.
S. d. Keith, A. B., „British Cabinet System“, a.a.O., S. 389.
Laski, H., „Parliamentary Government“, a.a.O., S. 418/419.
Vgl. d. die Position von Harold Laski auf S. 138.
Bagehot, W., „The English Constitution“, a.a.O., S. 40; ähnlich auch Morrison, H., „Regierung und Parlament . . .“, a.a.O., S. 113; Keith, A., „The British Cabinet System . . .“, a.a.O., S. 363.
Anderer Ansicht ist Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 301.
S.d. S. 115.
Vgl. d. Moodie, G. C., „The Monarch .. .“, a.a.O., S. 19; „it is important that no Monarch act in such a way as to arouse the opposition of any powerful group in the community“.
Das betont Beloff, M., „British Constitutional Evolution 1960–1970“, in: Futuribles, Studies in Conjecture, hrsg. von B. de Jouvenel, Bd. I, Genf 1963, S. 23.
Bagehot, W., „The English Constitution“, a.a.O., S. 53.
Vgl. Mackintosh, J. P., „The British Cabinet“, a.a.O., S. 222 ff.
Zit. nach Low, S., „The Governance of England“, a.a.O., S. 263.
Stewart, M., „The British Approach to Politics“, a.a.O., S. 29, „The Queen may express their own opinion freely on two conditions, the first is that it must not be public.“
Erst Asquith setzte die Regel durch, daß der Monarch solche Gespräche zwar führen kann, in ihnen aber nicht „Rat“ sucht, sondern „desiring knowledge“. S. d. Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 73.
Martin, Th., „The Life of His Royal Highness the Prince Consort“, London 1877, Vol. I, S. 110.
Vgl. d. Greaves, A. R. G., „Die Britische Verfassung“, a.a.O., S. 51: „worauf es in diesem Zusammenhang ankommt, ist mehr die weitverbreitete Ansicht als ihre Gültigkeit“, oder auch Jennings, I., „Cabinet Government“, „it is moreover essentially to the belief in the Monarch’s impartiality not only that he should in fact act impartially. But that he should appear to act impartiall“; a.a.O., S. 30.
Morrison, H., „Parlament und Regierung in England“, a.a.O., S. 119.
Vgl. d. Moodie, G. C., „The Government of Great Britain“, a.a.O., S. 79.
S. d.S. 123.
Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 30, insbesondere S. 37: „The rule has for its corollary the rule that before sending for the leader of the Opposition the monarch should consult no one.“
Für einige Beispiele aus der englischen Praxis s. Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 357.
Keith, A. B., „British Cabinet System“, a.a.O., S. 439, und Moodie, G. C., „The Government of Great Britain“, a.a.O., S. 80.
Herbert Morrison schreibt über seine Erfahrungen als Innenminister unter Georg VI.: „König Georg VI. hat in zwei Fällen mit mir über die Vollziehung von Todesurteilen gesprochen. Er vertrat seine Ansicht sehr geschickt und wußte sie gut zu begründen, und selbstverständlich habe ich ihr die geziemende Beachtung geschenkt: dennoch sah ich mich beide Male nicht in der Lage, die Ansicht Seiner Majestät zu akzeptieren. Als ich ihm dieses mit allem Respekt sagte, billigte er gnädig meine Entscheidung. Solche Erörterungen eines speziellen Falles sind aber eher die Ausnahme als die Regel, wohingegen allgemeine Besprechungen über Staatsangelegenheiten, insbesondere die Außenpolitik, durchaus üblich sind, und es steht vollkommen im Belieben eines Ministers, ob er als Ergebnis einer solchen Unterhaltung seinen Vorschlag ändert oder nicht.“ Morrison, H., „Parlament und Regierung. . .“, a.a.O., S. 108. Als ein Beispiel für den Einfluß des Königs gilt vielfach die Ernennung von Bevin zum Außenminister 1945, eine Entscheidung, bei der aber offensichtlich verschiedene Faktoren zusammentrafen, von denen die Meinung Georgs VI. nur einer war. S. d. Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 78.
Das wird besonders deutlich an der Thronrede der Königin, mit der eine jede Sitzungsperiode des Parlaments eröffnet wird. Herbert Morrison beschreibt die Entstehung dieser Rede wie folgt: „Der Text wird . . . von der Regierung entworfen, denn sie stellt eine öffentliche Erklärung über die Politik und Pläne der Regierung . . . dar. Dem entspricht auch die sprachliche Fassung, wenn es heißt: Meine Minister sind der Ansicht, daß . . . Den Entwurf der Rede sendet das Kabinett. . . zur Prüfung durch Ihre Majestät. Selbstverständlich kann die Königin an der Politik der Regierung nichts ändern, denn das stünde im Widerspruch zur Verfassung; doch kann sie diesbezügliche Fragen stellen. Ohne Zweifel kann jedoch der Souverän — und er macht oft von diesem Recht Gebrauch — Vorschläge für eine stilistische Änderung des Textes machen, um dadurch eine bessere rhetorische Wirkung zu erzielen oder auch einen Satz in eine passendere oder interessantere Form zu fassen. Solche Änderungsvorschläge aus dem Palast werden mit dem schuldigen Respekt und dem geziemenden Wohlwollen in Erwägung gezogen, doch hat das Kabinett in jedem Fall das letzte Wort.“ Morrison, H., „Regierung und Parlament . . .“, a.a.O., S. 100. — Im englischen Sprachgebrauch stellt die Entscheidung des Kabinetts „advice“ dar, dem der Monarch folgt, in der Verfassungswirklichkeit ist es der Monarch, der gelegentlich Ratschläge erteilt.
Bagehot, W., „The English Constitution“, a.a.O., S. 75; für die Einflußmöglichkeiten des Monarchen verwendet Bagehot den Begriff „inner power“ (S. 53).
Sampson, A., „Wer regiert England?“, a.a.O., S. 61.
Jennings, A., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 326–341.
Vgl. d. die Bemerkungen von Bundespräsident Lübke bei der Überreichung der Ernennungsurkunden an das zweite Kabinett Erhard am 26. 10. 1965. „Ich bin darauf angewiesen, von Ihnen bereitwillig und loyal unterrichtet zu werden, um imstande zu sein, mein Amt nicht nur nach bestem Gewissen, sondern auch nach bestem Wissen auszuüben.“ (S. d. Die Welt vom 27. 10. 1965).
Für die englische Situation s. Jennings, I., „Cabinet Government“, a.a.O., S. 328; für die deutsche s. S. 264 ff.
Vgl. d. Loewenstein, K., „Staatsrecht und Staatspraxis . . .“, a.a.O., S. 495.
Laski befürchtet, daß von diesem Amt die Meinung des Monarchen einseitig, insbesondere gegen Labour, beeinflußt werden könnte und hat deshalb vorgeschlagen, den Leiter dieses Büros als politischen Beamten aus der jeweiligen Regierungsmehrheit zu nehmen. S. d. Laski, H., „The King Reigns, the People Rule“, a.a.O.
So Theodor Heuß in seiner Ansprache vor der Bundesversammlung in Berlin nach seiner Wiederwahl am 20. 7. 1954.
Keith, A. B., „The British Cabinet System“, a.a.O., S. 445.
Diesen Aspekt betont auch Heuston, R. E. V., „Essays in Constitutional Law“, a.a.O., S. 77.
Keith, A. B., „The British Cabinet System“, a.a.O., S. 447.
Ein Problem sieht Laski in der relativen sozialen Einseitigkeit bei der Zusammensetzung der Informanten für den englischen König, der dadurch über die soziale Problematik und die Position der Labour Party — wenn sie nicht gerade im Amt sei — wenig informiert sei. (Parliamentary Government, a.a.O., S. 421.) Wenn diese Gefahr je bestanden hat, spätestens ab 1945 scheint sie überwunden.
Keith, A. B., „The British Cabinet System“, a.a.O., S. 459.
Low, S., „The Governance of England“, a.a.O., S. 263.
Low, S., „The Governance of England“, a.a.O., S. 276 ff.
Dabei ist es in diesem Zusammenhang unwichtig, ob dieser Wandlungsprozeß Folge der Persönlichkeit Königin Victorjas, die als „junges, unverheiratetes Mädchen auf den Thron kam“, und der der großen Politiker jener Periode, Gladstone, Disraeli usw., war oder ob er durch die Entwicklung Englands zu einer in zwei Massenparteien organisierten Industrienation bedingt wurde. Wesentlich ist das Ergebnis.
Keith, A. B., „The British Cabinet System“, a.a.O., S. 392.
Martin, K., „The Crown and the Establishment“, a.a.O., S. 175.
Pernthaler, P., „Das Staatsoberhaupt . . .“, a.a.O., S. 188.
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Kaltefleiter, W. (1970). Das Staatsoberhaupt im „Klassisch“-Parlamentarischen Regierungssystem. In: Die Funktionen des Staatsoberhauptes in der parlamentarischen Demokratie. Demokratie und Frieden. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16289-6_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16289-6_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15701-4
Online ISBN: 978-3-663-16289-6
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