Zusammenfassung
Zwischenstaatliche Übereinkünfte können Verträge oder Abkommen sein. Verträge sind Übereinkünfte grundsätzlicher, insbesondere politischer Art, die für längere Zeit oder auf unbegrenzte Zeit gelten sollen; sie bedürfen stets der Ratifizierung. Bei den Abkommen handelt es sich um finanzielle, wirtschaftliche, kulturelle oder technische Übereinkünfte, die nicht als Grundsatzübereinkünfte anzusehen sind. Verträge und Abkommen können zweiseitig (bilateral) oder mehrseitig (multilateral) sein. Multilaterale Abkommen werden Übereinkommen genannt.
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Sachs, R. (1985). Internationale Übereinkünfte. In: Leitfaden Außenwirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15726-7_20
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Print ISBN: 978-3-409-61004-9
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