Zusammenfassung
Spezialfragen einzelner Wirtschaftszweige sollen in diesem Buch nicht behandelt werden. Wir wollen uns aber noch mit drei Sondergebieten der Anlagenrechnung befassen, die von allgemeinerem Interesse sind und bei denen manche grundsätzliche Fragen zu klären sind: mit der Grundstücksbewertung, der Bewertung von Unternehmungen und der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung.
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Literatur
Etwaige Restbuchwerte von Häusern, die durch den gestiegenen Bodenwert vor dem erwarteten Zeitpunkt (zur Zeit L’ statt L in Abb. 30) abgängig und abgebrochen werden, dürfen nicht mit den Kosten des Neubaus aktiviert werden, sondern sind abzubuchen. Sie mindern den auEerordentlidien Gewinn durch die Wertsteigerung des Bodens. Vgl. hierzu S. 194.
Weil, Grundstiidcssdtätzung, Dússeldorf 1953, S. 88–87.
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Gudehus, H. (1959). Die Bewertung von Grundstücken. In: Bewertung und Abschreibung von Anlagen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14823-4_16
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14823-4_16
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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