Zusammenfassung
Student Schnell hat einen VW-Käfer-Cabrio mit defektem Motor für 5.000 DM unter Eigentumsvorbehalt vom Autohaus Schubert gekauft. Er hat 1.000 DM angezahlt. Die Autoverwertung Hornung baut ihm einen Austauschmotor für 2.000 DM ein und behält sich ebenfalls bis zur Zahlung das Eigentum vor. Auf den Motor hat Schnell 200 DM angezahlt. Nachdem Hornung kein Geld von Schnell bekommt, tritt er vom Vertrag zurück und verlangt den Motor heraus. Schubert, der davon hört, protestiert, weil dadurch seiner Ansicht nach seine Rechte betroffen werden. Wie ist die Rechtslage?
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von Stetten, W.F. (1988). Wesentliche Bestandteile und Zubehör. In: Klausuren Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14765-7_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14765-7_7
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Print ISBN: 978-3-409-37730-0
Online ISBN: 978-3-663-14765-7
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