Zusammenfassung
Bezieht man sich auf die Grundlagep der Raumordnungspolitik, so ist das oberste Ziel aller planerischen Maßnahmen die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen und die Verbesserung der Daseinsvorsorge (vgl. Klaus/Schleicher 1983, S. 44). Dies bedeutet ganz konkret, daß durch die Weiterentwicklung der Raumstruktur Bereiche entstehen bzw. erhalten werden sollen, „... in denen die Bevölkerung in zumutbarer Entfernung soziale, kulturelle und wirtschaftliche Einrichtungen erreichen kann“ (BBE 1977, S. 8). Das Streben nach optimaler Versorgung der Bevölkerung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Raumplanung des Bundes (vgl. Klaus 1981, S. 442 ff). So können beispielsweise Stadt- und Regionalplanung die Entwicklung maßgeblich durch die Förderung oder Selektion von Funktionen in bestehenden oder neuen Versorgungszentren beeinflussen (Greipl 1972, S. 115). Im deutschsprachigen Raum hat sich eine stark schematische Form der Gliederung in zentrale Orte unterer, mittlerer, höherer und höchster Stufe bei Einschaltung von Zwischenformen mit Teilausstattung der nächsthöheren Stufe durchgesetzt (Kluczka 1970, S. 12 f.). Grundlage aller zentralörtlichen Theorien ist die Arbeit von Walter Christaller aus dem Jahre 1933.
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Bühler, T. (1990). Das City-Center als Funktionsträger. In: City-Center. DUV: Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14660-5_4
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