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Die Nationalökonomische Eintrittsbarrierenkontroverse: Zum Stellenwert Rivalisierender Schulen für ein Unternehmensstrategisches Eintrittsbarrierenkonzept

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Markteintrittsbarrieren und Unternehmensstrategie
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Zusammenfassung

Mit dem Übergang von einem strukturalistischen zu einem strategischen und von einem branchenweiten zu einem gruppenspezifischen Eintrittsbarrierenkonzept genügt die Industrial Organization den beiden zentralen Bedingungen, die aus betriebswirtschaftlicher bzw. unternehmensstrategischer Perspektive für einen Rückgriff auf die Theorie der Eintrittsbarrieren an die industrieökonomische Nachbardisziplin zu richten sind. Innerhalb der Nationalökonomie jedoch sind die Industrial Organization im allgemeinen1 und insbesondere das Konzept der strukturellen Eintrittsbarrieren und der strategischen wettbewerbsfeindlichen Verhaltensweisen bzw. Vergeltungsreaktionen einer heftigen Kritik ausgesetzt, vorwiegend von Vertretern der Chicago School. Diese stimmen zwar mit der oben thematisierten Position der Harvard School darin überein, daß Markteintritte häufig schwierig zu bewerkstelligen sind, führen dies aber auf andere Ursachen zurück: Nicht die Ausübung von Marktmacht durch etablierte Anbieter erschwert potentiellen Newcomern den Marktzugang, sondern die Tatsache, daß der Markteintritt in vielen Industriezweigen eine sehr komplexe Aufgabe darstellt und es überdies schwierig ist, gegen effiziente etablierte Anbieter zu konkurrieren. Diese “natürlichen” Schwierigkeiten (Bork) wollen Chicago School-Vertreter nicht unter dem ihrer Meinung nach negativ vorbesetzten Begriff “Eintrittsbarriere” subsumiert sehen2.

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Referenzen

  1. So Stigler (Industry), S. 1: “there is no such subject as industrial organization.”

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  2. Vgl. Demsetz (Belief), S. 173, Pepperell & Turner (Barriers), S. 30, und Waterson (Definition), S. 537 f.

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  3. Bain (Industrial Organization), S. 7. Inhaltlich sind dies — wie bereits in Abschnitt 3.1.1. ausgeführt — Betriebsgrößenersparnisse, Produktdifferenzierungsvorteile und absolute Kostenvorteile.

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  4. Bain (Industrial Organization), S. 8.

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  5. Shepherd (Economics), S. 54.

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  6. Shepherd (Economics), S. 54.

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  7. Stigler (Industry), S. 67.

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  8. Stigler (Industry), S. 67. Hierzu merkt Brozen (Competition, S. 9, Fußnote 12) an: “He (Stigler) should add that the view economies of scale are a barrier to entry would also mean that it is equally possible to say that an equilibrium amount of capacity in industry in purely competitive, long run equilibrium is a barrier to entry.”

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  9. Baumol (Contestable), S. 3.

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  10. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 159; Hervorhebung im Original.

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  11. Von Weizsäcker (Barriers), S. 13.

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  12. Vgl. von Weizsäcker (Barriers), S. 13, und (Theory), S. 15. Ahnlich der Position von Weizsäckers auch Demsetz, der das Problem einer Wettbewerbspolitik gegenüber Eintrittsbarrieren darin sieht, definieren zu müssen, welche Kosten (für bestimmte Aktivitäten) als sozial wünschenswert gelten und welche nicht. Vgl. Demsetz (Barriers), S. 56.

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  13. Brozen (Competition), S. 14.

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  14. Bork (Paradox), S. 181.

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  15. Bork (Paradox), S. 195, entwickelt diesen programmatischen Gedanken vom entgegengesetzten Standpunkt aus, nämlich anhand dessen, was man unternehmen müßte, um die Existenz von Eintrittsbarrieren belegen zu können: “What must be proved to exist, therefore, is a class of barriers that do not reflect superior efficiency and can be erected by firms to inhibit rivals.” Bekenntnishaft fährt Bork fort: “I think it clear that no such class of artificial barriers exists.”

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  16. Vgl. Demsetz (Leitfaden), S. 336 ff., und (Belief), S. 165 ff.

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  17. Vgl. vorstehend Liebeier (Superiority), S. 1235–1239. Zur Konzentrations-Gewinn-Hypothese vgl. Bain (Relation), S. 294 ff.

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  18. Vgl. den Überblick bei Böbel (Wettbewerb), sowie bei Weiss (Quantitative) und insbesondere (Relationship), Tabelle 11, S. 204–220. Demsetz (Leitfaden), S. 337, geht so weit zu behaupten, daß die Marktkonzentrationsdoktrin in erster Linie auf der statistischen Korrelation zwischen Konzentration und Gewinnraten aufbaut. Dem entgegnet Rosenbluth (Anmerkung), S. 357, daß sie sich auf theoretische Überlegungen stützt, “besonders solche Überlegungen, die sich auf die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Kollusion beziehen.” In diesem Punkt ist die Chicago School der Ansicht, daß eine generelle Theorie der Kollusion noch fehlt, insbesondere eine solche, auf deren Grundlage sich ein Zusammenhang zwischen dem beobachtbaren Konzentrationsgrad einer bestimmten Branche und einer erfolgreichen Kollusion herstellen ließe. Vgl. Demsetz (Regulate), S. 18.

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  19. Vgl. hierzu auch Dirrheimer (Marktkonzentration), S. 167 ff.

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  20. Vgl. Scherer (Economics), S. 28. Dieses Ergebnis bestätigt auch Stigler (Price), S. 223: “In the manufacturing sector there are few industries in which the minimum efficient size of the firm is as much as 5 per cent of the industry’s output and concentration must be explained on other grounds.” Zu einem Überblicksbeitrag vgl. auch Greer (Industrial Organization), S. 164–169, der die zu erwartenden und tatsächlichen Konzentrationsraten verschiedener Branchen einander gegenüberstellt.

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  21. Diese entsteht durch die marktmachtbedingte Möglichkeit der Outputbegrenzung.

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  22. Vgl. Schmidt & Rittaler (Chicago), S. 41 ff.

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  23. Vgl. hierzu mit einigen Belegstellen Mueller (Antitrustrecht), S. 537.

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  24. Diesen Prozeß beschreibt Mueller (Antitrustrecht), S. 533–538.

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  25. Vgl. Kalifass (Chicago), S. 597. Diese Haltung wird auf unterschiedliche Weise begründet: Bork konstatiert — im Widerspruch zu vielen anderen Lehrmeinungen-, “daß die Väter des amerikanischen Antitrustrechts einzig und allein dieses Ziel verfolgt hätten.” Schmidt & Rittaler (Chicago), S. 13. Daneben begründet Bork die Überlegenheit des ausschließlichen Ziels der Konsumentenwohlfahrt gegenüber einem pluralistischen Zielsystem u.a. mit der dadurch geschaffenen Rechtssicherheit, mit der Beschneidung der Entscheidungsspielräume der Rechtsprechung und — damit zusammenhängend — mit der Stärkung der Legislative, sowie mit der Vermeidung von willkürlichen oder gegen die Konsumenten gerichteten Regeln. Vgl. Bork (Paradox), S. 81 ff., oder zu einer Kurzdarstellung Schmidt & Rittaler (Chicago), S. 38 f. Andere Chicago-Vertreter argumentieren, daß sich außerökonomische Ziele besser mit anderen Methoden (z.B. der Steuerpolitik) verfolgen lassen als mit dem wettbewerbspolitischen Instrumentarium. Vgl. Bittlingmayer (Chicago), S. 716 f.

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  26. Vgl. hierzu — einschließlich einer Kritik — Schmidt & Rittaler (Chicago), S. 50–53.

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  27. Mit dieser Begründung wurden z.B. die zwischen 1895 und 1910 in den USA gebildeten Trusts verteidigt. Vgl. Shepherd (Scale), S. 165.

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  28. Vgl. Mueller (Antitrustrecht), S. 538. Diese These wurde nach Mueller (ebenda, S. 538 f.) jedoch durch die oben dargelegte Kollusionshypothese ersetzt (also: Größe/Konzentration begünstigt Kollusion), nachdem empirische Untersuchungen ergeben hatten, daß der Stand der Konzentration im allgemeinen höher ist als es für die Realisation von Größenersparnissen nötig wäre.

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  29. Vgl. Liebeier (Superiority), S. 1248.

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  30. Vgl. Demsetz (Industry) und (Belief), sowie Brozen (Concentration).

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  31. Vgl. Mueller (Antitrustrecht), S. 539. Die überragende Effizienz eines Unternehmens kann daher nicht mehr bzw. nicht mehr nur auf Betriebsgrößenersparnisse zurückgeführt werden, die wegen ihres meist zu geringen Ausmaßes die Wettbewerbsüberlegenheit ohnehin nicht allein erklären können. Deren Ursachen sieht die Chicago School vielmehr in “superior skill, foresight and management”. Audretsch (Schools), S. 13. Zur Bedeutung der unterschiedlichen Qualität des Managements für die Unternehmenseffizienz siehe insbesondere Bork (Paradox), S. 194 f.

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  32. Vgl. Demsetz (Industry), S. 266.

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  33. Demsetz (Industry), S. 267. Porter (Companies’ performance), S. 226 f., sowie Caves & Pugel (Differences), S. 14, bieten jedoch mit dem Konzept strategischer Gruppen eine alternative Deutungsmöglichkeit für Gewinnunterschiede innerhalb konzentrierter Branchen und üben zugleich Kritik an der Verwerfung der Marktmachthypothese: Die Effizienz im Sinne von Demsetz hat ihren Platz in der Theorie der Gewinndeterminanten eines Unternehmens. Denn diese besagt, daß sich Unternehmen in ihrer Fähigkeit zur Strategierealisation unterscheiden, was auch Porters Theorie explizit berücksichtigt. Letztere zeigt jedoch ein Defizit der Effizienzhypothese auf: Nämlich nicht nur eine überlegene Implementationsfähigkeit, sondern auch die Strategic selbst trägt zu einem überragenden Unternehmenserfolg bei. Und ohne Mobilitätsbarrieren — ein Erklärungsansatz der Marktmachtdoktrin — ist der auf die Gruppen- bzw. Strategiewahl entfallende Erfolgsanteil nicht als dauerhaft erklärbar. Vgl. hierzu Porter (Companies’ performance), S. 226 f.

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  34. Demsetz (Leitfaden), S. 336 f. In diesem Sinne auch McGee (Efficiency), S. 93: “... in the absence of artificial strictures there is a strong presumption that the existing structure of industry is the efficient structure.” Mueller (Antitrustrecht), S. 548, rezipiert diese Position mit den Worten: “Die Größten haben sich als die Besten erwiesen, und die Gesellschaft muß zwangsläufig davon profitieren, wenn sich die Produktion auf diese Unternehmen konzentriert.” (Hinzugefügte Hervorhebung.) So hegt beispielsweise Bork (Paradox, S. 178) Zweifel, ob es überhaupt ein signifikantes Outputbegrenzungsproblem gibt, das aus der Konzentration irgendeines Industriezweiges resultiert.

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  35. Vgl. Brozen (Doctrine), S. 829 ff., sowie den Hinweis bei Kallfass (Chicago), S. 597.

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  36. Demsetz (Leitfaden), S. 344.

    Google Scholar 

  37. Vgl. Schmidt & Rittaler (Chicago), S. 30.

    Google Scholar 

  38. Vgl. Kallfass (Chicago), S. 597.

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  39. Vgl. Schmidt & Rittaler (Chicago), S. 69.

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  40. Vgl. Bittlingmayer (Chicago), S. 715.

    Google Scholar 

  41. Vgl. Audretsch (Schools), S. 6, in einer Würdigung der Bedeutung der Kollusionstheorie Stiglers für die Chicago School. Siehe auch Posner (Chicago), S. 933.

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  42. Kritiker sehen hierin ein tautologisches Argument. So z.B. Rosenbluth (Anmerkung), S. 358: “Wenn wirksamer Wettbewerb vorliegt, dann ist er so wirksam wie er sein muß, soll dies ökonomisch sein.”

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  43. Vgl. hierzu Phillips (Commentary), S. 410 f.

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  44. Demsetz (Leitfaden), S. 347. Zu den Sanktionen gegen erfolgreiche Unternehmen äußert sich Brozen (Concentration), S. 7: “... the law as presently interpreted seems to say that firms should compete but should not win.”

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  45. Einem ineffiziente Newcomer ausschließenden Limit Pricing, das mit der Begründung befürwortet wird, “that the limit price gives the consumer all he could ever hope to gain from competition ...” [Hay (Predatory), S. 177], hält Hay (ebenda, S. 177) in einer dynamischen Betrachtung entgegen: “... the argument overlooks (or dismisses) the possibility that allowing inefficient competitors to enter in the short run may produce long-run benefits if those firms move down the learning curve over time.”

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  46. Vgl. Bork (Paradox), S. 195.

    Google Scholar 

  47. Demsetz (Leitfaden), S. 346.

    Google Scholar 

  48. Vgl. Pepperell & Turner (Barriers), S. 33.

    Google Scholar 

  49. Vgl. oben, S. 201.

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  50. Vgl. Demsetz (Barriers), S. 50. Den letztgenannten Fall des natürlichen Monopols behandelt Demsetz in (Regulate); vgl. hierzu auch McGee (Competition), S. 38, und zu einer Kritik Waterson (Definition), S. 527 ff.

    Google Scholar 

  51. Vgl. Posner (Antitrust), S. 92, der aus diesem Grunde verneint, daß Skalenerträge eine Eintrittsbarriere darstellen.

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  52. Liebeier (Superiority), S. 1243.

    Google Scholar 

  53. Vgl. Pepperell & Turner (Barriers), S. 33.

    Google Scholar 

  54. Vgl. Bork (Paradox), S. 320.

    Google Scholar 

  55. Vgl. Bork (Paradox), S. 320.

    Google Scholar 

  56. Vgl. Bork (Paradox), S. 323.

    Google Scholar 

  57. Bork (Paradox), S. 322.

    Google Scholar 

  58. Demsetz (Barriers), S. 50.

    Google Scholar 

  59. Vgl. Demsetz (Barriers), S. 50.

    Google Scholar 

  60. Vgl. Posner (Chicago), S. 945. Anders jedoch Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S.178, die darauf verweisen, daß beim Vergleich unterschiedlicher Situationen die Zinssätze um Risikounterschiede zu korrigieren sind. Vgl. hierzu unten, S. 233 f.

    Google Scholar 

  61. Vgl. Posner (Chicago), S. 945.

    Google Scholar 

  62. Vgl. Posner (Antitrust), S. 93.

    Google Scholar 

  63. Vgl. Bork (Paradox), S. 323.

    Google Scholar 

  64. Bork (Paradox), S. 324.

    Google Scholar 

  65. Vgl. Scherer (Industrial), S. 258.

    Google Scholar 

  66. Vgl. Bork (Paradox), S. 312.

    Google Scholar 

  67. Vgl. Bork (Paradox), S. 312.

    Google Scholar 

  68. Vgl. Bork (Paradox), S. 312.

    Google Scholar 

  69. Vgl. Bork (Paradox), S. 318.

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  70. Von der Identität des jeweiligen Anbieters (d.h. von der Tatsache, ob es sich um einen neuen oder bereits bestehenden Wettbewerber handelt) bleibt die Konsumentenwohlfahrt nach der Chicago-Doktrin unberührt, da die Zahl der Marktteilnehmer als für das Marktergebnis irrelevant bzw. unproblematisch erachtet wird.

    Google Scholar 

  71. Vgl. Brozen (Competiton), S. 9.

    Google Scholar 

  72. Vgl. Bork (Paradox), S. 312. Dies bestreitet Scherer (vgl. oben, S. 217, Fußnote 65) keineswegs. Er bezieht sich lediglich auf diejenigen Fälle, in denen Newcomern die Differenzierung als Eintrittsstrategie verwehrt ist, weil die erfolgversprechenden Differenzierungsmöglichkeiten schon erschöpft sind. Wie bereits gezeigt besagt dies für die Chicago School aber nur, daß die Bedürfnisse der Konsumenten bereits voll erfüllt werden, die Nachfrage also effizient bedient wird und weitere Marktzutritte für die Konsumentenwohlfahrt nicht erforderlich sind.

    Google Scholar 

  73. Auf die Größenersparnisse in der Werbung, welche die Harvard School als Eintrittsbarriere betrachtet, muß hier nicht mehr gesondert eingegangen werden. Denn diese Sichtweise setzt voraus, daß man Skalenerträge überhaupt als Eintrittsbarriere anerkennt, was die Chicago School unter Verweis auf deren Effizienzwirkung ablehnt. So merkt beispielsweise Demsetz (Belief, S. 173) an, daß etablierten Unternehmen, die effizienter werben, Applaus und nicht Entflechtung gebührt.

    Google Scholar 

  74. Vgl. Demsetz (Barriers), S. 50.

    Google Scholar 

  75. Vgl. Posner (Antitrust), S. 92 f.

    Google Scholar 

  76. Vgl. Bork (Paradox), S. 314 f.

    Google Scholar 

  77. Vgl. Comanor & Wilson (Advertising).

    Google Scholar 

  78. Vgl. Ayanian (Advertising), S. 479, der in diesem Zusammenhang von der Eintrittsbarrieren-Hypothese spricht. Auch Comanor & Wilson (Advertising), S. 437, äußern sich beispielsweise in diesem Sinne: “It is likely ... that much of this profit rate differential is accounted for by the entry barriers created by advertising expenditures and by the resulting achievement of market power.”

    Google Scholar 

  79. Vgl. Ayanian (Controversy), S. 349.

    Google Scholar 

  80. Vgl. Demsetz (Accounting), S. 346 f.

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  81. Vgl. Brozen (Entry), S. 123 f., und (Barriers), S. 853, sowie Telser (Discussion), S. 122 f.

    Google Scholar 

  82. Vgl. Weiss (Advertising). Zu einer Stellungnahme hierzu vgl. Comanor & Wilson (Power), S. 170 ff.

    Google Scholar 

  83. Vgl. Bloch (Advertising).

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  84. Vgl. Ayanian (Advertising).

    Google Scholar 

  85. Vgl. den Überblick bei Brozen (Entry), S. 125 f., Demsetz (Belief), S. 173 f., sowie Comanor & Wilson (Effect), S. 464 ff. Ayanian behebt damit eine unrealistische Annahme von Weiss, der für alle Branchen eine einheitliche Abschreibungsrate unterstellt. Vgl. kritisch zu dieser Prämisse Schmalensee (Economics), S. 221, Fußnote 13, sowie Brozen (Entry), S. 125.

    Google Scholar 

  86. Vgl. Bloch (Comments), S. 1063, der hierin die Ursache dafür sieht, daß er selbst bei einer mit Weiss übereinstimmenden Abschreibungsrate von 33 Prozent zu einem abweichenden Ergebnis gelangt, nämlich zu einem nicht signifikanten Zusammenhang. Comanor & Wilson erwidern hierauf, daß die Eintrittsbarrieren-Hypothese deshalb nicht zu verwerfen sei, da “... this issue is appropriately studied at the industry level.” Commanor & Wilson (Reply), S. 1076.

    Google Scholar 

  87. Vgl. Comanor & Wilson (Reply), S. 1076.

    Google Scholar 

  88. Ayanian (Controversy), S. 363. Ein weiterer Streitpunkt im Zusammenhang mit der Relation zwischen Werbung und Gewinn, der hier nicht näher ausgeführt werden soll, betrifft die Kausalitätsrichtung. Hier sind mehrere Wirkungsketten in der Diskussion: Eine Hypothese besagt, daß die Konzentration zu einer hohen Profitabilität und diese wiederum zu einer hohen Werbeintensität führt. Eine andere Hypothese lautet, daß in der Werbeintensität die Ursache der Konzentration zu sehen ist, die dann zu einer hohen Rentabilität führt. Vgl. hierzu den Überblick bei Mann (Advertising), S. 149 ff., sowie Ferguson (Advertising), S. 7 f.

    Google Scholar 

  89. Vgl. Schmalensee (Advertising), S. 374, Simon (Comment), S. 1066, und insbesondere Kaldor (Advertising).

    Google Scholar 

  90. Vgl. Telser (Advertising), S. 537.

    Google Scholar 

  91. Vgl. Demsetz (Barriers), S. 50. Als Beleg für diese Aussage führen Chicago-Vertreter häufig das Verbot von Fernsehwerbung für Zigaretten aus dem Jahr 1970 an, das trotz einer unveränderten Anzahl von Produkteinführungsversuchen die Zahl der erfolgreichen neuen Marken drastisch reduzierte. Vgl. z.B. Brozen (Entry), S. 127, und Bork (Paradox), S. 317.

    Google Scholar 

  92. Brozen (Entry), S. 115.

    Google Scholar 

  93. Vgl. Brozen (Competition), S. 9.

    Google Scholar 

  94. Vgl. Posner (Chicago), S. 930. Bei vollständiger Information der Konsumenten wären Markenpräferenzen daher auch gegenstandslos. Vgl. Demsetz (Barriers), S. 50.

    Google Scholar 

  95. Vgl. Posner (Chicago), S. 930 f., der in der Rationalitätsannahme eine “powerful simplification of economic theory” sieht.

    Google Scholar 

  96. Vgl. Telser (Advertising), S. 537.

    Google Scholar 

  97. Vgl. Bork (Paradox), S. 317. Da detaillierte Informationen über Medienwerbung nur kostspielig zu übermitteln sind, ist nach Bork eine zunächst allgemein gehaltene Werbebotschaft effizient. Denn diese führt den potentiellen Käufer zum Fachhandel, wo er gezielt beraten werden kann.

    Google Scholar 

  98. Vgl. Bork (Paradox), S. 317, und Schmidt & Rittaler (Chicago), S. 19, die dieses Argument kritisieren als “... eine einzelwirtschaftliche Betrachtungsweise zur Funktion der Werbung im Rahmen des Marketinginstrumentariums, die jedoch nicht dazu geeignet ist, die gesamtwirtschaftlichen Bedenken gegen die Einschränkung der Konsumentensouveränität in einem marktwirtschaftlichen System auszuräumen.”

    Google Scholar 

  99. Vgl. Brozen (Entry), S. 116 und S. 128, sowie die dort in den Fußnoten 1 und 57 angegebene Literatur.

    Google Scholar 

  100. Vgl. Brozen (Entry), S. 116 und S. 128 ff., einschließlich der entsprechenden Quellenverweise.

    Google Scholar 

  101. Vgl. Posner (Antitrust), S. 93.

    Google Scholar 

  102. So z.B. Telser (Aspects), S. 169: “Far from creating brand loyality the high advertising outlays are the result of brand disloyalty”.

    Google Scholar 

  103. Vgl. Brozen (Entry), S. 131.

    Google Scholar 

  104. Suchgüter sind solche Produkte, deren wesentliche Eigenschaften beobachtet werden können. Die Charakteristika von Erfahrungsgütern können hingegen nur durch deren Gebrauch festgestellt werden. Vgl. Brozen (Entry), S. 116.

    Google Scholar 

  105. Vgl. Brozen (Entry), S. 131 f.

    Google Scholar 

  106. Brozen (Entry), S. 116. Zu einer Kurzkritik vgl. z.B. Koutsoyiannis (Decisions), S. 127 f.

    Google Scholar 

  107. Vgl. Bork (Paradox), S. 315.

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  108. Vgl. oben, Kap. 3.3.1.1., S. 117 ff.

    Google Scholar 

  109. Vgl. Posner (Chicago), S. 928.

    Google Scholar 

  110. Diesen Fall klammert z.B. Posner (Antitrust), S. 188, aus seiner Definition des “predatory pricing” aus. Hierunter versteht er ein “... pricing at a level calculated to exclude from the market an equally or more efficient competitor.” (Im Original kursiv.)

    Google Scholar 

  111. Vgl. Demsetz (Barriers), S. 52.

    Google Scholar 

  112. Brozen (Competition), S. 10. Diese unterschiedlichen Positionen sind jedoch nicht, wie Demsetz (Barriers, S. 52) meint, auf eine ebenso oberflächliche Analyse des “predatory pricing” (durch Harvard — Vertreter) zurückzuführen wie auch im Falle anderer Barrieren, sondern auf unterschiedliche Wettbewerbsdoktrinen.

    Google Scholar 

  113. Vgl. Thomas (Economics), S. 16. Dieser strukturelle Ansatzpunkt der Harvard School zur Erklärung überdurchschnittlicher Gewinne (ganzer Industriezweige) ist in Porters Strategiekonzept verwirklicht, nämlich in den fünf strukturellen Determinanten der Wettbewerbsintensität, die das durchschnittliche Rentabilitätspotential einer Branche bestimmen.

    Google Scholar 

  114. In Übereinstimmung mit der Harvard School hält zwar auch die Chicago School eine horizontale Kollusion zwischen Wettbewerbern nicht für unbedenklich, jedoch nach Posner — selbst ein “Chicagoan” — wohl nur aus taktischen Gründen, um in Fragen der Antitrustpolitik nicht als “notorischer Neinsager” zu gelten. Vgl. Posner (Chicago), S. 932.

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  115. Vgl. Bork (Paradox), S. 194.

    Google Scholar 

  116. Vgl. Thomas (Economics), S. 20.

    Google Scholar 

  117. Dennoch hat sich Porters industrieökonomisch geprägter Ansatz zur strategischen Unternehmensführung, der auch dem Wettbewerbsvorteils-Aspekt Rechnung trägt, aus dem Harvard-Denken heraus entwickelt, das jedoch (außer von der dortigen Business Policy-Perspektive) in zahlreichen Punkten von der Chicago School beeinflußt wurde. Vgl. zu dieser Annäherung — die auch Bittlingmayer (Chicago, S. 709) zu der Feststellung veranlaßt haben mag, “... man könnte sagen, wir sind jetzt alle Chicagoer” — Posner (Chicago), S. 925 und S. 933 ff. Daß Effizienzaspekte von der soge — nannten “New Industrial Economics” bzw. neueren Harvard School nicht (mehr) geleugnet werden, dokumentiert die Bemerkung Salops, daß weder ein blinder Strukturalismus noch ein Beharren auf tautologischer Effizienz einer ökonomisch rationalen Antitrustpolitik gerecht werden kann, sondern nur ein Mittelweg. Vgl. Salop (Predation), S. 42.

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  118. Vgl. Bork (Paradox), S. 329. Diese Auffassung teilt mit Spence (Competition), S. 75, auch ein Vertreter der neueren Industrial Organization: “In a dynamic context, entry or expansion deterrence is an integral and ordinary part of the competitive process; it is not something that can be isolated as unusual or abnormal and then eliminated by regulation.”

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  119. Vgl. Waterson (Definition), S. 537.

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  120. Eintrittsbarrieren sah die Regierung in folgenden Punkten gegeben: Skalenerträge, Kapitalbedarf, Leasing, Konversions- bzw. Umstellungskosten, Bundling und Wartung. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 169 f.

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  121. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 169 und S. 211.

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  122. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 165 ff. bzw. S. 170 ff.

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  123. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 170.

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  124. Vgl. Markert (Besprechung), S. 593. Fishers akademischer Lehrer ist Carl Kaysen, der zusammen mit Turner das wettbewerbspolitische Standardwerk (Antitrust) verfaßte, in dem die traditionelle Harvard-Doktrin ihren Niederschlag fand. In seinem Vorwort zu Fisher et al. (US gegen IBM, S. XVIII) räumt Kaysen auch etwaige Zweifel an der Objektivität Fishers und an der Wissenschaftlichen Qualität dessen Studie aus. Er gelangte nach eigenen Angaben im Zuge einer Überprüfung des Beweismaterials und der Argumente nach Abschluß des Verfahrens (ebenfalls im Auftrag von IBM) zu denselben Schlußfolgerungen wie Fisher.

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  125. Vgl. nachstehend Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM) S. 42–44.

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  126. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 20.

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  127. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 98 f.

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  128. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 332 f.

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  129. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 333.

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  130. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 161.

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  131. Hierzu Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 333, in ihrer Zusammenfassung wörtlich: “Es ist möglich, daß die Gewinne, die zusätzlich zu den laufenden Kosten verdient werden, nicht hoch genug sind, damit ein potentieller Neuanbieter die Marktzutrittskosten auf sich nimmt, die für die Altanbieter ‘sunk’-Kosten sind. Daraus kann man nicht auf Marktzutrittsschranken schließen.”

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  132. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 161.

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  133. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 264–267.

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  134. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 333. Zu dem antizipierten Einwand, Limitpreise seien zwar niedriger als der Monopolpreis, aber höher als der langfristige Wettbewerbspreis, vgl. ebenda, S. 266 f.

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  135. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 160.

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  136. Die Dauerhaftigkeit eines Vorteils ist es dann auch nach Fisher et al., die eine Eintrittsbarriere konstituiert. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 161.

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  137. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 165.

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  138. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 335, oder — vorzugsweise — die amerikanische Originalausgabe, S. 345.

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  139. Vgl. nachstehend Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 177–184.

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  140. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 179.

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  141. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 179.

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  142. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 179.

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  143. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 180.

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  144. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 184.

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  145. Vgl. hierzu Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 184–190, insbesondere S. 189.

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  146. Vgl. hierzu Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 190–197, insbesondere S. 192 ff. Die Anwendungssoftware der Kunden könnte insofern eine Eintrittsbarriere bedeuten, als sie im Gegensatz zur Hardware nicht gemietet wird, sondern Eigentum des Anwenders ist und daher bei einem Herstellerwechsel nicht zurückgegeben werden kann. (Genau genommen wird Software nicht verkauft, sondern lizenziert, was jedoch hier unerheblich ist.)

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  147. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 194.

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  148. Vgl. nachstehend Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 197–208.

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  149. Vgl. hierzu auch Fisher, McKie & Mancke (History), S. 19 ff.

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  150. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), Si 206.1969 gab IBM die Politik der Bündelung mit der Begründung auf, daß die Benutzer fünf Jahre nach der Markteinführung des Systems/360 mit dessen komplexer Architektur nunmehr hinreichend vertraut waren. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 199. Andere Quellen sehen diese Maßnahme hingegen als Reaktion auf das in diesem Jahr eröffnete Antitrustverfahren gegen IBM. Vgl. z.B. Schulte-Braucks (Auflösung), S. 166 f., und Hoffmann (IBM), S. 162. Gegen einen Zusammenhang mit der Antitrustklage gegen IBM spricht jedoch, daß die Praxis des Bundling auch nach ihrer Beendigung im Jahr 1969 noch für das “wilful acquisition”-Element des Monopolisierungsvorwurfes relevant blieb, nach dem es nicht auf den gegenwärtigen Mißbrauch von Marktmacht ankommt, sondern auf den aktiv und durch wettbewerbsfeindliche Praktiken herbeigeführten Erwerb von Marktmacht. Vgl. Schulte-Braucks (Auflösung), S. 167.

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  151. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 204.

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  152. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 205.

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  153. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 164.

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  154. Vgl. Fisher, McGowan & Greenwood (US gegen IBM), S. 165.

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  155. Siehe S. 239. Zu der detaillierten Analyse, die in diese Zusammenstellung der Kostennachteile von Newcomern mündet, vgl. Brock (Computer), Kapitel 3–5, S. 27 ff.

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  156. Vgl. Brock (Computer), S. 65 f. Zwei weitere Eintrittsbarrierenanalysen, die auf die traditionelle Konzeption Bains Bezug nehmen, finden sich bei Rösner (Wettbewerbsverhältnisse), Kapitel 3, S. 135 ff., sowie bei Dorfman (Innovation), S. 63–80, und S. 226 ff.

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  157. An dieser Stelle soll mit DeLamarter abschließend noch ein Vertreter der Antitrust Division zu Wort kommen, der die Erkenntnisse, die er während seiner 8jährigen Tätigkeit in diesem Verfahren gewonnen hat, wie folgt beschreibt: “I learned that it was not IBM’s excellent management or its superior products that made it successful; rather, it was the clever ways in which the company has exploited an exclusive position of power.” DeLamarter (Big), S. XIV. DeLamarter verdeutlicht dies anschaulich an den Raktionen auf den Markteintritt von Gene Amdahl, der als “Vater des Systems/360” gilt und sich von IBM loslöste, als er mit seinen Produktplänen auf Widerstand stieß. Nachdem sich Amdahl selbständig gemacht hatte, mit seinem überlegenen und preiswerteren Computer Erfolg hatte und sich seine Prognose bewahrheitete, daß IBMs hardwareseitige und preisliche Reaktionsmöglichkeiten sehr eingeschränkt waren, führte IBM einen neuen und leistungsfähigeren Instruktionssatz ein, der Amdahl vor Kompatibilitätsprobleme stellte. Amdahl kündigte zwar ein wiederum leistungsfähigeres kompatibles Produkt an, das sechs Monate nach der Erstauslieferung des neuen IBM-Systems verfügbar sein sollte, und war auch binnen drei Monaten (nach der ersten Auslieferung von IBM) in der Lage, die Kompatibilitätsprobleme zu lösen; jedoch verlor die Amdahl Corporation Umsätze aufgrund der Ungewißheit bzw. Furcht der Anwender vor einer erneuten zukünftigen Inkompatibilität. Gene Amdahl umschrieb diese Waffe IBMs mit “FUD Factor”, d.h. mit dem “Fear, Uncertainty and Doubt”-Faktor. Vgl. hierzu DeLamarter (Big), Kapitel 15, S. 219–233.

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Minderlein, M. (1989). Die Nationalökonomische Eintrittsbarrierenkontroverse: Zum Stellenwert Rivalisierender Schulen für ein Unternehmensstrategisches Eintrittsbarrierenkonzept. In: Markteintrittsbarrieren und Unternehmensstrategie. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14590-5_5

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