Zusammenfassung
Zu den altehrwürdigen Unterscheidungen der vergleichenden Institutionenforschung gehört die Differenzierung zwischen präsidentieller und parlamentarischer Demokratie. Beide Typen sind Grundformen des im weiteren Sinne definierten Parlamentarismus, d.h. des Systems, in dem das Parlament eine maßgebende Rolle in der Gesetzgebung, der Kontrolle des Staatsbudgets und der Wahl und gegebenenfalls der Abwahl der Regierungen spielt. Das Hauptunterscheidungsmerkmal der parlamentarischen Demokratie und der Präsidialform ist die Abberufbarkeit bzw. Nicht-Abberufbarkeit der Regierung oder des Regierungschefs durch die Legislative. In der parlamentarischen Demokratie sind Amtsdauer und Amtsführung der Regierung grundsätzlich vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit abhängig. In ihr hat die Parlamentsmehrheit das Recht, die Regierung abzuberufen. Gewöhnlich sind in diesem System die Verbindungen zwischen der Parlamentsmehrheit und der Regierung eng. Die Regierung geht aus dem Parlament bzw. aus dessen Mehrheit hervor, und die Fraktionen der Parlamentsmehrheit tragen in der Regel im eigenen Interesse Sorge für die Stabilität und das Überleben der Regierung. Im präsidentiellen System hingegen sind Regierung und Parlament voneinander relativ unabhängig.
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Schmidt, M.G. (1995). Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. In: Demokratietheorien. Uni-Taschenbücher, vol 1887. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14476-2_15
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