Zusammenfassung
Ganz im Gegensatz zur normalen Praxis sind die zehn Zeilen dieser Quittungen quer zu den Fasern auf der Seite des Papyrus geschrieben worden, die man wohl als das Verso anzusehen hat, während die Rückseite, also wohl das Recto, unbeschrieben geblieben ist. Es besteht allerdings eine gewisse Unsicherheit in der Bezeichnung der Seiten, da nirgends eine Klebung erhalten ist. Die vermutliche Rectoseite hat darüber hinaus ein ungewöhnliches Aussehen, insofern nämlich, als am rechten Rande (von der Schriftseite her gesehen also am linken) in ca. 3,5 cm Breite über die waagerechten Fasern eine Schicht senkrechter Fasern geklebt ist; der Papyrus besteht hier daher aus drei Schichten. Auf der Schriftseite hat das Blatt in diesem Teil eine leicht verschiedene Farbtönung, ist stärker als der Rest zerstört und enthält keine Tintenspuren, vielmehr beginnt die Schrift erst rund 5,5 cm vom linken Rand entfernt nach einem besonders löchrigen Streifen. Man könnte daher den Verdacht haben, dieses 5,5 cm breite Stück gehöre gar nicht zu dem Papyrusblatt, das mithin an der (auf der Schriftseite) linken Kante unvollständig wäre, sondern sei vom Konservator nur versehentlich hierher plaziert worden. Dagegen sprechen aber sowohl einige durchlaufende waagerechte Fasern, die eine feste Verbindung herstellen, als auch der Textzusammenhang zwischen Z. 4 und 5, der durch die Parallelen in den Zeilen 8 und 10 gesichert ist. Daraus folgt, daß die Quittungen praktisch komplett sind.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Literaturangaben und Belegstellen findet man bei H. C. Youtie, Scriptiunculae I (1973) S. 135–140 mit den Ergänzungen ibid. S. 151 und in Scriptiunculae II S. 758 zu S. 97. Nicht genannt ist dort der wichtige Text P. Lond. Inv. 2574 (ediert von H. I. Bell in Mélanges Maspéro II S. 105-111) = SB V 7756,5.17, zu dem man ver-gleiche R. Rémondon in Proceedings of the XIIth International Congress of Papyrology, Toronto 1970, S. 431-436 und
R. S. Bagnali in ZPE 37, 1980, 185–195. Zu P. Oxy. XII 1414 und den Konsequenzen, die sich aus dem Lesevorschlag τοῦ íeϱoῦ ἀναß[ολιϰοῦ in Z. 11 ergeben, s. A. K. Bowman, The Town Councils of Roman Egypt (ASP 11), Toronto 1971, S. 70-74. P. Theäd. 34 ist inzwischen als P. Sakaon 22 wieder abgedruckt worden, der Text von P. Wisconsin I 28 in R. S. Bagnali-K. A. Worp, The Chronological Systems of Byzantine Egypt, Zutphen 1978, S. 36 Anm. 1 entscheidend verbessert worden. Die Publikation von PSI XV 1566 steht immer noch aus. Kaum hierher gehört CPR VII 9 (Anf. 3. Jhdt. n. Chr.), eine große Ausgabenliste, in der in Z. 211 στϱατιω(τιϰοῦ) ἀvaß (ολιϰοῦ) hergestellt worden ist; aber auch andere Auflösungen sind denkbar und sogar näherliegend, z. B. στϱατιώ(τῇ) ἀvaß (αίνοντι) u. ä. Daß die Steuer schon am Ende des 1. oder am Anfang des 2. Jhdts. n. Chr. erhoben wurde, scheint jetzt durch eine lateinische Inschrift bezeugt zu sein, die einem Optatus Aug(usti) l(ibertus), qui pr (ocuravit) ad anabolicum Alex (andreae) errichtet worden ist
vgl. S. Demougin, Historia 26, 1977, 381–384. Die papyrologischen Zeugnisse entstammen jedoch mit wenigen Ausnahmen der Zeit nach Aurelian.
Editor information
Rights and permissions
Copyright information
© 1982 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Köln, P. (1982). Quittungen für ἀναβολιϰόν . In: Kramer, B., Römer, C., Hagedorn, D. (eds) Kölner Papyri. Papyrologica Coloniensia. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14385-7_24
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14385-7_24
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-09915-6
Online ISBN: 978-3-663-14385-7
eBook Packages: Springer Book Archive