Zusammenfassung
Risiko ist eine ubiquitäre Erfahrung geworden. Zwar hat die Menschheit immer mit Risiken gelebt, aber die Risiken haben teilweise eine andere und neue Qualität gewonnen. Insbesonders Chemie- und Atomenergieunfälle haben gezeigt, daß bestimmte Modernisierungsrisiken und -folgen nicht mehr lokal und gruppenspezifisch begrenzt werden können: “Sie enthalten eine Globalisierungstendenz, die Produktions- und Reproduktionssphären ebenso übergreift wie nationalstaatliche Grenzen unterläuft.”1) Darüber hinaus hat eine neue Sensibilität in der Wahrnehmung spezifischer Risiken das Gefühl verstärkt, in einer “Risikogesellschaft” zu leben.
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Referenzen
U. Beck, Auf dem Weg in eine industrielle Risikogesellschaft? Eine Argumentationsskizze, S. 145, in: R. Erd u.a. (Hrsg.), Strukturwandel in der Industriegesellschaft, Frankfurt/Main und New York 1986, S. 143 ff.
R. Uhlmann, Dämme gegen die neue Begehrlichkeit, Handelsblatt vom 5.9.1988, S.2. Siehe auch bspw. die Mitteilung des Bundesministers der Finanzen vom 23.11.1988, in der er seine Einwilligung nach Art. 112 GG kundtut, bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen Mehrausgaben bis zur Höhe von 200 Mio. DM zu leisten (Bundestagsdrucksache 11/3565).
W. Krelle, Unsicherheit und Risiko in der Preisbildung, S. 633, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1957, S. 632 ff.
An dieser Stelle kann nicht die gesamte, facettenreiche Diskussion um den “richtigen” Risikobegriff nachgezeichnet werden; siehe dazu etwa C. Imboden, Risikohandhabung — Ein entscheidungsbezogenes Verfahren, Bern und Stuttgart 1983.
Die Nationalökonomie hat in der Vergangenheit nicht immer berücksichtigt, daß die ökonomischen Akteure ihre Entscheidungen unter unvollkommener Information treffen mußten. Erst die Einbeziehung von Informationsgewinnungsprozeßen in die ökonomische Analyse und das Nachdenken über ökonomische Entscheidungen unter Unsicherheit führte zu gehaltvolleren ökonomischen Modellen.
M. Tietzel, Wirtschaftstheorie und Unwissen, Tübingen 1985, S. 5
Siehe etwa F. Philipp, Risiko und Risikopolitik, Stuttgart 1967
W. Mag, Risiko und Ungewißheit, S. 480, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften, Bd. 6, Stuttgart u.a. 1981, S. 478 ff.
In vielen, vor allem betriebswirtschaftlich orientierten Arbeiten zum Risikobegriff wird die Ambivalenz des Risikobegriffes betont: Die konkrete Ausprägung der Zielgröße kann sowohl positiv als auch negativ von der Plangröße abweichen — Risiko als Verlustgefahr, aber auch als Chance. Sogenannte “spekulative” Risiken (unternehmerische Risiken) beinhalten sowohl die Chance des Gewinns als auch die Gefahr des Verlustes. Das unternehmerische Risiko bei erwerbswirtschaftlich motivierten Investitionen in Sach- und Finanzkapital, bei Kreditvergaben usw. besteht bspw. darin, daß der zukünftige Ertrag aus einem bestimmten Vermögensbestand ungewiß ist. Eine andere Form liegt bei den sogenannten “reinen” (nichtunternehmerischen) Risiken vor: Ein Vermögensbestand wird einer Bedrohung ausgesetzt, ohne daß eine spezifische Einkommenserzielungsmöglichkeit besteht (z.B. Brandgefahr in einem Unternehmen, Krankheit eines Erwerbstätigen), obwohl durch den Eintritt der Bedrohung diese Möglichkeit als solche verhindert werden kann (Siehe dazu bspw. W. Schönbäck, Subjektive Unsicherheit als Gegenstand staatlicher Interventionen, Frankfurt/Main und New York 1976, S. 10 ff.).
Siehe etwa C.A. Williams und R.M. Heins, Risk Management and Insurence, 2. Auflage, New York und Düsseldorf 1971;
R.I. Mehr und E. Cammack, Principles of Insurance, 6. Auflage, Homewood/Ill. 1976
H. Braun, Risikomanagement — Eine spezifische Controllingaufgabe in der Unternehmung, Controlling-Forschungsbericht 79/2, TH Darmstadt 1979, S. 18
Diese externen Effekte können den Staat und im Gefolge, je nach Ausgabenintensität der dann notwendig werdenden Maßnahmen, auch das öffentliche Budget berühren. Private unternehmerische Risiken etwa sollten sich an sich dadurch auszeichnen, daß der das Risiko tragende Akteur sowohl die Kosten als auch die Nutzen der riskanten Aktivität trägt. Gelingt es den Akteuren jedoch, sich die Erträge exklusiv anzueignen und die (Folge-) Kosten riskanter Projekte (zumindest teilweise) zu externalisieren, so Hegen öffentliche Risiken vor. Öffentliche Risiken haben eine expansionistische Eigendynamik: Internalisierte Gewinne und externalisierte Kosten führen zu steigender Risikofreudigkeit und zu einem zu starkem Anwachsen der (potentiell) riskanten Aktivitäten, bei denen Folgeschäden erwartet werden können. Die Folgen derartiger riskanter Aktivitäten sind dann — bei Vorliegen negativer externer Effekte — von Dritten zu tragen und — beispielsweise von der Allgemeinheit über die Inzidenz des Steuersystems — zu finanzieren. Siehe zu den privaten und öffentlichen Risiken H. Karl, Ökonomie öffentlicher Risiken, in: WiST 1987, S. 217 ff.
W. Busse von Colbe, Die Planung der Betriebsgröße, Wiesbaden 1964, S. 27
Oder in der Begrifflichkeit Euckens: “Die Distanz von Plandaten und faktischen Daten.” W. Eucken, Die Grundlagen der Natinalökonomie, 8. Auflage, Berlin u.a. 1965, S. 141
Zur Unterscheidung in Aktions- und Bedingungsrisiken siehe J. Mugler, Risk Management in der Unternehmung, Wien 1979, S. 58
D. Farny, Grundfragen des Risk Management, S. 17, in: W. Goetzke und G. Sieben (Hrsg:), Risk Managemant — Strategien zur Risikobeherrschung, Bericht von der 5. Kölner BFuP-Tagung, GEBERA-Schriften Bd., S. 11 ff.
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Bergmann, E., Kastrop, C., Steinheuer, W. (1990). Budgetrisiken: Der Öffentliche Haushalt unter Risikoaspekten. In: Öffentliche Haushalte und Risiko. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 3243. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14354-3_1
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