Zusammenfassung
Die westlichen Demokratien sind entweder parlamentarische oder präsidentielle Demokratien. Ein besonderes Kennzeichen dieser Demokratien ist somit ihr „Parlamentarismus“; ein Begriff, der üblicherweise zur Bezeichnung typischer Organisationsmerkmale westlicher Demokratien verwandt wird.
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Literatur
Die Bestimmungen sind abgedruckt in Martin Bangemann und Roland Bieber: Die Direktwahl - Sackgasse oder Chance für Europa? — Analysen und Dokumente, Baden-Baden 1976, S. 117-123.
Siehe hierzu Winfried Steffani (Hrsg.): Parlamentarismus ohne Transparenz, Kritik Bd. 3, Opladen 1973, Einführung.
Hierzu und zum Folgenden siehe auch weiter unten S. 147 ff.
Zur „politischen Kontrollpotenz des Bundesrates“ jetzt Friedrich Karl Fromme: Gesetzgebung im Widerstreit — Wer beherrscht den Bundesrat? Die Kontroverse 1969-1976, Stuttgart 1976.
Dazu Udo Kempf: Das politische System Frankreichs — Eine Einführung, Opladen 1975.
Zu diesem Problem unter der Überschrift „Die V. Republik: Parallele Legitimation von Parlament und Exekutive“ auch Guy Sautter, „Legitimation der Willensbildung in den Europäischen Gemeinschaften und politische Tradition in Frankreich“, in: Die institutionelle Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften in den siebziger Jahren, Kölner Schriften zum Europarecht Bd. 22, Köln usw. 1973, S. 47-60, bes. 52 ff.
Eine deutsche Fassung des Verfassungstextes ist abgedruckt in Kempf (Anm. 5) S. 267-280.
Zu diesem Begriff weiter oben S.43 f. Kempf (Anm. 5, S.51 und 63 ff.) spricht in bezug auf die V. Republik von einem „parlamentarischen Regierungssystem mit präsidentieller Hegemonie“.
Zu diesem Begriff oben S.43 f.
Die Gründungsdokumente dieser europäischen Organisationen und Gemeinschaften sind enthalten in: Europa — Verträge und Gesetze, Redaktion und Einführung von Claus Schöndube, Europa Union Verlag, Bonn 1972 (zitiert: Europa). Einen Überblick zur Geschichte der europäischen Integration seit dem Zweiten Weltkrieg bietet Claus Schöndube in seinem: Europa-Taschenbuch, das seit 1970 in immer neuen Auflagen im Europa Union Verlag erscheint.
Präambel der Satzung des Europarats, Schöndube: Europa, S. 348.
Konvention und Ergänzungs-bzw. Änderungsprotokolle bei Schöndube: Europa, S. 369-400.
Zum „Rutili-Urteil“ vom 28.10.1975 und seiner Kommentierung siehe Torsten Stein „Rechtsprechung — Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, in: Europarecht, 11. Jg. 1976, S. 237-245. Zitat aus der Urteilsbegründung ebd. S. 240.
Vgl. den vom Institut für Europäische Politik herausgegebenen Sammelband: Das Europa der Siebzehn — Bilanz und Perspektiven von 25 Jahren Europarat, Bonn 1974, dort bes. Volker Heydt „Das parlamentarische Organ des Europarats: Die Beratende Versammlung“, mit der ersten Kapitelüberschrift „Der Beginn des transnationalen Parlamentarismus“, S. 39 ff.
Art. 36 Abs. e) Satzung des Europarats.
Zur Entstehung, Geschichte und Problematik der drei Europäischen Gemeinschaften, ihrer Fusion und Erweiterung siehe Hans R. Krämer: Die Europäische Gemeinschaft, Stuttgart usw. 1974.
Siehe Anm. 10.
Seit 1957 gleichlautend Art. 20 Montan-Union Vertrag (EGKS) (hier fehlen allerdings die Worte „Beratungs-und“), Art. 137 EWG- und Art. 107 Euratom-Vertrag.
Art. 21 EGKS-,Art. 138 EWG- und Art. 108 Euratom-Vertrag. Hervorhebung nicht im Original.
Siehe hierzu auch die temperamentvollen Ausführungen von Ralf Dahrendorf: Plädoyer für die Europäische Union, München - Zürich 1973, S. 211 ff., sowie die kühle Analyse von Christoph Sasse „Kommission und Rat — Konstitutionelle Rivalen oder funktionale Partner?“, in: Europarecht, 7. Jg., 1972, 341-357 sowie Edouard Poullet und Gérard Deprez: Struktur und Macht der EG-Kommission. Die Kommission im System der Europäischen Gemeinschaft. Europäische Schriften Bd. 45, Europa Union Verlag, Bonn 1976.
Zur Rolle wirtschaftlicher Interessengruppen und anderer gesellschaftlicher und staatlicher Einrichtungen bei der europäischen Gemeinschaftsbildung siehe Carl J. Friedrich (Hrsg.): Politische Dimensionen der europäischen Gemeinschaftsbildung, Köln und Opladen 1968.
Eine aufschlußreiche Analyse der Rolle de Gaulles in Verbindung mit der Entstehung der Luxemburger Vereinbarung bietet Leon N. Lindberg „Spannungen im Integrationsprozeß“, in Beate Kohler (Hrsg.): Erfolge und Krisen der Integration, Köln 1969, S. 67-101.
Einen Überblick über die Stadien der Gemeinschaftserweiterung gibt Krämer (Anm. 16) S. 2333
Siehe die von der „Generaldirektion Wissenschaft und Dokumentation“ des Europäischen Parlaments erarbeitete „Erste Übersicht über die Kompetenzen, die die Parlamente der Mitgliedstaaten durch die Verwirklichung des EWG-Vertrages verloren haben.“ Stichtag der Erhebungen war der 1. Juli 1973. PE 35.807. Dazu auch Suzanne Schüttemeyer: Auswirkungen der EG-Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland auf den Deutschen Bundestag, Diplom-Arbeit, Universität Hamburg, Dezember 1977.
Schöndube: Europa, S. 348.
Die Komplexität dieses Demokratie-Defizits untersucht eingehend Karl Heinz Naßmacber: Demokratisierung der Europäischen Gemeinschaften, Bonn 1972.
Siehe hierzu Walter Hallstein:Der unvollendete Bundesstaat — Europäische Erfahrungen und Erkenntnisse, Düsseldorf — Wien 1969, S. 66 ff.
Für Einzelheiten siehe die eingehende Studie von Roland Bieber: Organe der erweiterten Europäischen Gemeinschaften — Das Parlament, Baden-Baden 1974.
Hinweise auf eine frustrierende „Parlamentspraxis“, die diesen zoologischen Vergleich rechtfertigen mögen, bei Horst Ferdinand „Die erste Gewalt in der Europäischen Union — Überlegungen auf Grund von Erfahrungen in den europäischen Versammlungen“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 48/1974, S. 3-16, wo u.a. aus der Rede vom 10.7.1974 des deutschen Abgeordneten Ludwig Fellermaier im Europäischen Parlament zitiert wird, wonach das „Europäische Parlament weniger Rechte als der Oberste Sowjet“ habe, ebd. S. 4.
Das Europäische Parlament hat nach Sasse „schon nach den Verträgen nur die Rolle eines Erwartungen nährenden Embryos zu spielen, nicht die eines Mitentscheidungsorgans“. Sasse (Anm. 20) S. 343.
Dazu u.a. Claus-Dieter Ehlermann „Die Entscheidungen des Rates zur Einleitung der ersten Stufe der Wirtschafts-und Währungsunion“, in: Europarecht, 7. Jg. 1972, S. 16-34, sowie die in Anm. 24 angeführte Literatur.
Zur Geschichte der Verwirklichung einer europäischen Direktwahl siehe Bangemann/Bieber (Anm. 1) S. 35-46. Zur Wahlproblematik Roland Bieber „Funktion und Grundlagen direkter Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 1978“, in: ZParl, Heft 2, 1976, S. 228-244.
Im Rahmen weitergespannter Fragestellungen zu diesem Thema Karlheinz Neunreicher „Legitimationsprobleme in der Europäischen Gemeinschaft“, in: ZParl, Heft 2, 1976, S. 245-258, bes. 257. Siehe auch Bieber (Anm. 28) S. 19 ff. und 117 ff.
Aufschlußreich hierzu die während des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 20. und 21. April 1972 in Bad Ems zum Generalthema „Die institutionelle Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften in den siebziger Jahren“ (siehe Anm. 6) vertretenen Auffassungen. Während Roman Herzog und Jochen Abr. Frowein vor einem Beginn mit Direktwahlen dringend warnen und das Postulat der Kompetenzerweiterung an den Anfang stellen (S. 43 ff. bzw. 88 ff., Fro-wein: „Nach meiner Auffassung sollten die Wahlen die letzte Stufe der Entwicklung sein.“), gibt Christoph Sasse zu bedenken: „Die Direktwahl… würde den Status der Straßburger Versammlung und damit ihre Kompetenzgewinnungschancen verbessern,“ ebd. S. 81. Siehe in diesem Zusammenhang auch Manies Pöhle „Direktwahl des Europäischen Parlaments: Ein Ablenkungsmanöver? Zehn skeptische Thesen zu den möglichen Wirkungen“, in: ZParl, Heft 2, 1976, S. 222-225.
Die Erklärung ist abgedruckt in Bangemann/Bieber (Anm. 1) S. 176.
Für nähere Einzelheiten siehe Bieber (Anm. 28).
Dazu Bangemann/Bieber (Anm. 1) S. 29 f. Siehe auch Bieber (Anm. 28) S. 41f.
Über die ersten Versuche berichtet Bieber (Anm. 28) S. 40f. sowie eingehend Erwin Reister „Bemerkungen zum ersten parlamentarischen Mißtrauensvotum in den Europäischen Gemeinschaften“, in: ZParl, Heft 2, 1973, S. 208-212.
Zu diesem Themenkreis jetzt auch die lesenswerte Schrift von Heinrich Oberreuter: Kann der Parlamentarismus überleben? Bund-Länder-Europa, Zürich 1977.
Hierzu Manfred Zuleeg „Die Anwendbarkeit des parlamentarischen Systems auf die Europäischen Gemeinschaften“, in: Europarecht, 7. Jg. 1972, S. 1-15, mit einem Thesenanhang, dessen These 4 besagt: „Eine volle Übernahme der Gesetzgebungsfunktion wäre der europäischen Integration abträglich und wenig effizient. Dem Parlament sollte vielmehr ein Mitwirkungsrecht zugestanden werden, wie es der Bundesrat nach dem Grundgesetz besitzt.“ In These 9 heißt es: „Unmittelbare Wahlen zum Europäischen Parlament empfehlen sich erst zu einem Zeitpunkt, zu dem das Parlament echte Entscheidungsbefugnisse besitzt.“
Naßmacher (Anm. 26) meint, eine „weitgehende Übereinstimmung zwischen dem direktorialen Regierungstyp und dem Regierungssystem der Europäischen Gemeinschaft“ (S. 83) ausmachen bzw. „wichtige Obereinstimmungen zwischen dem europäischen Regierungssystem und dem Typ direktorialer Regierungsweise feststellen“ (S. 82) zu können.
Näheres hierzu bei Ernst-Werner Fuß „Positionsstärkung des Europäischen Parlaments — Zum Vedel-Bericht und zu anderen Vorschlägen für die institutionelle Reform der Gemeinschaften“, in: Europarecht, 7. Jg. 1972, S. 358-374.
Näheres hierzu bei Ulrich Scheuner „Perspektiven einer Europäischen Union — Zum Bericht des Ministerpräsidenten Leo Tindemans“, in: Europarecht, 11. Jg. 1976, S. 193-212, sowie Ludwig Schulte „Mehr Kompetenzen für Europa“ und Wolfgang Wessels „Die Europäische Union imTindemans-Bericht: Bilanz einer einjährigen Diskussion“, beide in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 56/1976.
S. dazu den Beitrag des Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Hans August Locker, MdB, „Die Bedeutung der Direktwahl zum Europäischen Parlament“, in: Politische Studien, Nr. 237, 1978, S. 11-17; Norbert Gresch „Die supranationalen Fraktionen im Europäischen Parlament“, in: ZParl, Heft 2, 1976, S. 190-209 sowie Institut für Europäische Politik (Hrsg.): Zusammenarbeit der Parteien in Westeuropa; Auf dem Weg zu einer neuen politischen Infrastruktur? Europäische Schriften Bd. 43/44, Bonn 1976.
So die Formulierung in der Schlußerklärung des Europäischen Rats (der Gipfelkonferenz der Regierungschefs) vom 10. Dezember 1974. Wiedergegeben in Sasse (Anm. 46) S. 254.
Näheres bei Christoph Sasse: Regierungen — Parlamente — Ministerrat. Entscheidungsprozesse in der Europäischen Gemeinschaft, Bonn 1975. Zur deutschen Problematik Ulf Getting: Bundestag und Bundesrat im Willensbildungsprozeß der Europäischen Gemeinschaften, Berlin 1973. Siehe auch Neunreither (Anm. 33) S. 255 ff.
Zum „Leitbild“-Problem jetzt Heinrich Schneider: Leitbilder der Europapolitik, Bd. 1 — Der Weg zur Integration, Bonn 1977, bes. S. 13-43. Siehe auch ders. „Integration — gestern, heute und morgen“, in: Integration, Beilage zur Europäischen Zeitung, Heft 1/1978, S. 3-15.
Hierzu Sasse (Anm. 46).
Zur Rechtsproblematik dieser Verflechtungen Hans-Werner Rengeling „Nationaler Verwaltungsvollzug von Gemeinschaftsrecht: Die Gemeinschaftskompetenzen“, in: Europarecht, 11..Ig. 1976, S. 216-237.
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Steffani, W. (1979). Parlamentarismus und Demokratie in der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedsstaaten. In: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14351-2_5
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