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Folgen der Politikformulierung Entscheidungs Inhalte und Politischer Prozess

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Politik in einer neuen Großstadt

Zusammenfassung

Bisher stand die Frage nach politischen Voraussetzungen für die Einflußnahme der Bezirksvertretungen auf den kommunalen Entscheidungsprozeß im Vordergrund der Analyse. Bei der Bestimmung des politischen Gewichts dieser neuen Institution ist es jedoch notwendig, eine zusätzliche Variable zu berücksichtigen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist: das jeweils zur Entscheidung anstehende Politikfeld. Denn die Struktur des politischen EntScheidungsprozesses und damit die Einflußmöglichkeiten der Bezirksvertretungen sind in Abhängigkeit vom kommunalen Entscheidungsfeld zu sehen.1) Welche Merkmale sind es nun, die manche Entscheidungsbereiche zu geeigneten Aktivitätsfeldern der Bezirksvertretungen werden lassen? Welche Politikbereiche entziehen sich auf der anderen Seite der Einflußnahme der Bezirksvertreter fast gänzlich?

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Referenzen

  1. Vgl. Lowi, Th.J., American Business and Public Policy, Case Studies and Political Theory, in: World Politics, Vol. 16, S. 677–715, S. 689.

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  2. Offe unternimmt einen Ansatz zur Typisierung von Politikinhalten, die grob der Systematik von Salisbury entspricht; vgl. Salisbury, R.H., The Analysis of Public Policy, A Search for Theory and Roles, in: Ranney, A.(Hrsg.), Political Science and Public Policy, Chicago 1968, S.151–175

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  3. ders., Heinz, J., A Theory of Policy Analysis and Some Preliminary Applications, in: Sharkansky, I.(ed.), Policy Analysis in Political Science, Chicago 1970, S.39–60; vgl. auch Van Dyke,V., Process and Policy as Focal Concepts in Political Research, in:Ranney,A., a.a.O., S. 23–39; vgl. auch Froman, L.A., Jr., The Categorization of Policy Contents, in:Ranney, A., a.a.O., S.41–52, insbesondere S.46f;

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  4. vgl. Offe, C, Berufsbildungsreform.Eine Fallstudie über Reformpolitik, Frankfurt 1975, S.82ff

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  5. vgl. auch Mayntz, R., Die Implementation öffentlicher Programme, in: Die Verwaltung 1/ 1977, S. 51–66, S. 60; vgl. auch Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation, a.a.O., S. 65ff.

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  6. Vgl. zur Beteiligungsbereitschaft der Programmadressaten in unterschiedlichen Politikfeldern Windhoff-Héritier, A., a.a.O., S. 258.

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  7. WAZ Hamm vom 10.2.1979.

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  8. Waz Hamm vom 14.3.1979.

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  9. Vgl. WAZ Hamm vom 26.5.1979. Der Sozialdezernent kleidete diesen Sachverhalt in die prägnante Formel: “Wir brauchen für unbequeme Entscheidungen einen achten Stadtbezirk” (Diskussionsbeitrag auf dem 9. Symposion der Studiengruppe für lokale Politikforschung am 1. 2. 1980 auf Schloß Oberwerries, Hamm).

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  10. Vgl. beispielsweise WA Hamm vom 17.4.1978: Diskussion erhitzte Gemüter: ‘Unser Friedhof darf nicht sterben’.

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  11. Vgl. beispielsweise: Protokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rhynern v. 3.11.77, Protokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Uentrop v. 17.1.77, Protokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Herringen v. 4.11.77.

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  12. Entwurf eines Antrages der CDU-Fraktion im Herringer Gemeinderat v. 12.7.67.

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  13. WA Hamm vom 26.1.78: “Etat-Beratung litt unter Hallenfieber”; Äußerung des Oberbürgermeisters: “‘Jetzt kommen wir tatsächlich zur Stadtbezirksolympiade’ seufzte OB Rinsche gestern bei der Etatberatung. Das Stichwort dazu hatte Ratsherr Mo-rawietz geliefert, als er ‘schlafende Hunde weckte’ (Otte) und den Bau der für Rhynern vorgesehenen Mehrzweckhalle in Werries forderte.”

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  14. Die CDU-Ratsfraktion hatte auf ihrer Tagung in Bontkirchen am 28.11.77 die sog. “Bontkirchener Thesen 77 zu Sport- und Mehrzweckhallen” beschlossen, die mit dem Satz beginnen: “Die CDU ist der Meinung, daß Kommunikationszentren für unsere Bürger in allen Stadtteilen erforderlich sind.” Der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD, W. Figgen, stellte bezüglich der Beauftragung der Verwaltung mit einer Bedarfsanalyse fest: “Wir werden von der Verwaltung in naher Zukunft eine solche Gesamtkonzeption verlangen, damit auch die Eifersüchteleien unterhalb der Stadtbezirke eine Ende haben (...) Die Gesamtkonzeption soll aber auch eine Reihenfolge vorsehen, damit die Bürger in den Stadtbezirken wissen, woran sie sind.” Vgl. WAZ vom 15.11.77.

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  15. Vgl. hierzu die Auseinandersetzung zwischen SPD und CDU in der Ratssitzung am 25.1.78 (Niederschrift Nr. 802, S. 6); laut einer mündlichen Auskunft eines Ratsherren der SPD-Fraktion vom 13. März 1979: Die entsprechende Verwaltungsvorlage habe im Gegensatz zur Absprache zwischen den Parteien klar Rhynern als Standort benannt; nur hätten die Ausschußmitglieder der SPD während der Sitzung “geschlafen” und die Änderung nicht bemerkt.

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  16. Stadtamt 61, Untersuchung Mehrzweckhalle (Entwurf) vom 5.9. 78, S. 5.

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  17. Mündliche Auskünfte einer SPD-Ratsvertreterin sowie eines Dezernenten.

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  18. “Stellungnahme der Verwaltung zur Standortfrage für eine Mehrzweckhalle in Rhynern”, vorgetragen vom Dezernenten für Stadtbezirksangelegenheiten in der Bezirksvertretung Rhynern am 25.11.76 (Niederschrift Nr. 475).

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  19. Der Dezernent für Stadtbezirksangelegenheiten begründete in einem Gespräch am 20.3.79 diese Bereitschaft der Verwaltung damit, daß weder Rat noch Verwaltung sich langfristig den Forderungen nach Mehrzweckhallen in allen Ortsteilen hätten widersetzen können. Dieser Rückgriff auf das Subsidiaritäts-prinzip helfe- immerhin Geld sparen; vgl. auch die Verlautbarungen eines Bürgermeisters und des Oberstadtdirektors in WAZ vom 1.11.78.

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  20. WAZ vom 20.10.78: “Stadt will erst ab 1980 weiterbauen”. Ebenda: “Heessen soll kein Randgebiet werden, Auch Teil II fehlt im Haushaltsentwurf”; WAZ vom 21.10.78: “CDU will für 1979 Mehrzweckteil-Bau”; WAZ vom 28.10.78: “Forderung nach Weiterbau der Mehrzweckhalle findet Echo”; WAZ vom 31.10.78: “Feste Absicht von CDU und SPD: Heessener bekommen ihr Begegnungszentrum”.

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  21. Der CDU-Fraktionsvorsitzende antwortete auf diesen Brief, daß die CDU zwar den Wunsch der Vereinsarbeitsgemeinschaft unterstütze, sie wünsche aber eine private Trägerschaft der Halle. Darauf äußerte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion, er sehe keine Möglichkeit einer privaten Trägerschaft und verlange eine kommunale Halle für Herringen. WAZ vom 20.7.78 unter der Überschrift: “Mehrzweckhalle für Herringen ist keine Traumvorstellung”.

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  22. Mündliche Auskunft einer Bezirksvertreterin am 9.7.77.

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  23. Entsprechende Ausführungen des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden aus Rhynern auf der Vorstandssitzung laut WAZ vom 1.11.77.

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  24. Bericht des WA vom 27.6.78.

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  25. Bericht des WA vom 28.8.78.

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  26. Eigene teilnehmende Beobachtung bei der Sitzung; vgl. auch Bericht der WAZ vom 8.9.79.

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  27. Zu diesen Vorgängen: mündliche Auskunft einer SPD-Bezirksvertreterin am 9.7.79; WA vom 8.9.78, 9.9.78 und 11.9.78.

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  28. WAZ vom 13.9.78; WA vom 13.9.78.

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  29. WA vom 14.9.79.

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  30. Bezirksvertretungssitzung Uentrop vom 15.11.77, zitiert nach dem Protokoll.

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  31. Dezernent für Bezirksangelegenheiten

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  32. Niederschrift Nr. 802 über die 31. Sitzung des Rates.

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  33. Stadtamt 61, Untersuchung Mehrzweckhalle (Entwurf) vom 5.9.1978.

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  34. Vgl. Funktionelle Erfordernisse zentraler Einrichtungen als Bestimmungsgröße von Siedlungs- und Stadteinheiten (Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 03.003), 1972, S. 68ff.

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  35. Vgl. § 2 Abs. 1 BBauG.

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  36. Vgl. § 1 Abs. 4 BBauG.

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  37. Andere als raumbezogene Planungen kennen ein Gegenstromver-fahren nicht. Vgl. Roters, W., Kommunale Mitwirkung an höherstufigen EntScheidungsprozessen, Köln 1975, S. 52.

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  38. Vgl. Bundesraumordnungsgesetz (ROG) vom 8.4.1965; Bundesraumordnungsprogramm vom 14.2.1975.

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  41. - Landesplanungsbehörde — Entwurf Stand 1.6.77, o.O.

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  43. Vgl. ebenda, S. 388ff.

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  44. Vgl. Dahm, C., Die Planungshoheit der Gemeinden, in: Städte-und Gemeinderat 3/1974, S. 89f.

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  45. Vgl. Siebel, W.,Entwicklungstendenzen kommunaler Planung, Bonn 1974, S. 17.

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  46. Vgl. § 2 Abs. 5,7,38 Bundesbaugesetz; vgl. auch Schimanke, Funktionen der Flächennutzungsplanung

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  47. Vgl. § 7 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

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  48. Vgl. § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

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  49. Tillmann, B., Politikverflechtung zwischen Zentralinstanz und lokaler Ebene, in: Frey, R.(Hrsg.), Kommunale Demokratie, Bonn-Bad-Godesberg 1976, S. 78.

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  50. Vgl. Hesse, J.J., a.a.O., S. 13.

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  51. Vgl. Wagener, F., System einer integrierten Entwicklungsplanung im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden, in: Politikverflechtung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Vorträge und Diskussionsbeiträge der 42. Staatswissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltung der Hochschule für Verwaltungswissenschaft Speyer, Berlin 1975, S. 130ff

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  52. Zielinski, H., Diskrepanz zwischen Aufgabenentwicklung und Finanzierung in den Gemeinden, Göttingen 1976

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  53. Vgl. § 1 Abs. 6 BBauG. Seit dem Städtebaugesetz von 1971 und verstärkt seit der Bundesbaugesetznovelle von 1976 hat sich- dem Anspruch nach — das Schwergewicht von der Ordnungsfunktion auf die Entwicklungsfunktion verlagert. Vgl. Neufassung der Zielbestimmung in § 1 Abs. 6 und die Verbesserung des Plandurchführungsinstrumentariums in § 39 BBauG.

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  54. Im Prinzip werden Grundstücke in unserer Marktwirtschaft über Preise zugeteilt. Der Grundstücksmarkt wird aber durch eine Vielzahl politisch-administrativer Eingriffe beeinflußt (Ausweisung von Flächen, Baunutzungsvorschriften, Infrastrukturmaßnahmen). “Diese Beeinflussung des Grundstücksmarktes durch administrative Regelungen wird von den Gruppen genutzt, um die Knappheit des Bodens im sozialen Verteilungskampf für sich zu funktionalisieren.” Fürst, D., Die Problemfelder der Stadt, in: ders.(Hrsg.), Stadtökonomie, Stuttgart/New York 1977, S. 19.

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  55. Vgl. § 5 Abs. 7 BBauG.

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  56. Vgl. § 2 a BBauG. Durch die Befassung mit dem Erläuterungsbericht in Bürgerversammlungen und/oder Bezirksvertretungen können Festlegungen im Flächennutzungsplan betrieben oder verhindert werden (z.B. die Verhinderung einer Entsorgungsanlage durch die Ausweisung des betreffenden Gebietes als Grünfläche aufgrund von Bürgerprotesten).

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  57. Der Flächennutzungsplan bewirkt im eigentlich rechtlichen Sinn nur eine Selbstbindung der planenden Gemeinde und eine Bindung der Träger öffentlicher Belange, die bei der Aufstellung des FNP beteiligt waren. Für den Bürger ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan und dem Erläuterungsbericht “nur” ein Hinweis darauf, was bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind,, an Rechts-bindungen zu erwarten ist. Er erhält aber Aufschluß über zukünftige Nutzungsmöglichkeiten bestimmter Grundstücke oder sogar materielle Vorteile durch die Ausweisung von Baugrundstük-ken oder Infrastrukturmaßnahmen. Der enge Zusammenhang von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (“Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln” — § 8 Abs.2 BBauG), der durch die Rechtsprechung in der letzten Zeit besonders stark betont worden ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 28.2.75, in: DVB1 1975, S. 661) und zur Aufhebung vieler Bebauungspläne geführt hat, ist neuerdings durch die sog. Beschleunigungsnovelle zum Bundesbaugesetz vom 6.7.79 gelockert worden. Jetzt sind “Parallelverfahren” und vorzeitige Bebauungspläne möglich, um das gesamte Bauleitplanungsverfahren zu beschleunigen.

    Google Scholar 

  58. Vgl. Schimanke, D., Funktionen der Flächennutzungsplanung,

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  59. § 1 Abs. 6 BBauG. S. 617.

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  60. Vgl. § 1 Abs. 7 BBauG.

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  61. Vgl. §§ 2 und 2 a BBauG.

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  62. Städtebauliche Planung — Mitwirkung des Bürgers, Schriftenreihe des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen “Zur Information”, Heft 16, Düsseldorf 1978, S. 37.

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  63. Vgl. Niemeier, H.-G. u.a., a.a.O., S. 223.

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  64. Vgl. § 2 Abs. 4 BBauG.

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  65. Vgl. § 2 Abs. 5 BBauG.

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  66. Vgl. § 13 a Abs. 4 GONW.

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  67. Vgl. § 2 a Abs. 6 BBauG.

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  68. Vgl. Städtebauliche Planung, a.a.O., S. 39.

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  69. Ebenda.

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  70. Vgl. ebenda.

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  71. Vgl. § 18 Landesplanungsgesetz; vgl. auch Niemeier, H.-G., a.a.O., S. 222ff.

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  72. Vgl. § 6 BBauG.

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  73. Vgl. Städtebauliche Planung, a.a.O., S. 39.

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  74. Vgl. § 6 Abs. 3 und 4 BBauG.

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  75. Dunkel, H., Theiß, K.-L., a.a.O., S. 46.

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  76. Vgl. Hellstern, G.-M., Wollmann, H., Die Raumordnungsberichte der Bundesregierung, in: Leviathan 2, 1976, S. 241ff. Hellstern und Wollmann stellen zudem einen Rückzug des Bundes aus den kleinräumigen Disparitäten der Raumordnung fest. Der Raumordnungsbericht 1974 betont ihrer Meinung nach, daß klein-räumige Raumordnungsprobleme vor allem zum Aufgabenbereich der Landes- und Regionalplanung gehören; vgl. ebenda, S. 244.

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  77. Vgl. Raumordnungsbericht der Bundesregierung 1974, S. 9ff und 28ff; Entwurf Landesentwicklungsplan I/II.

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  78. Nach einer Umfrage des Städtetages NW unter den betroffenen 97 Gemeinden konnten mindestens 75 Gemeinden diesen Endtermin für die Erarbeitung eines neuen Flächennutzungsplans wahrscheinlich nicht einhalten. Nach dem Stand der Planungsarbeiten zum Zeitpunkt der Umfrage (1977) könnte der neue Plan frühestens 1979 verabschiedet und genehmigt sein. Da zum damaligen Zeitpunkt der Flächennutzungsplan die Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen war, befürchteten die Kommunen einen Planungsstillstand von ca. zwei Jahren und weitere Folgewirkungen. Der Städtetag NW versuchte deshalb mit gezielten Briefen an die Landtagsabgeordneten der Ausschüsse für Kommunalpolitik und Landesplanung die Aufhebung des § 3 Neugliederungsschlußgesetz zu erreichen, der die bisherigen Flächennutzungspläne außer Kraft setzte. Vgl. Städtetag NW, Umdruck L 3123 und Pressenotiz Nr. 16 vom 18.11.1977. Inzwischen ist durch die Beschleunigungsnovelle zum Bundesbaugesetz vom 6.7. 79 eine neue Rechtslage entstanden, die das sog. Parallelverfahren zuläßt.

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  79. Vgl. Bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gem. §

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  80. des Landesplanungsgesetzes (Landesentwicklungsbericht 1974), Düsseldorf 1975, S. 406.

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  81. Vgl. §§6 und 24 Landesentwicklungsprogramm NW.

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  82. Vgl. Niemeier, H.-G., Landesplanung in Nordrhein-Westfalen, a.a.O., S. 309.

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  83. Faßbinder u.a., Städtebauliche Verdichtung in Nordrhein-Westfalen, Dortmund 1977, S. 163.

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  84. Gerade die Umverteilung negativer Wachstumswerte stößt bei den politischen Entscheidungsträgern noch vielfach auf besondere Schwierigkeiten, weil sie Einwohnerverluste als zwangsläufig negativ ansehen und glauben, diese als Eingeständnis der Schwäche lokaler Planungspolitik gegenüber potentiellen Wählern nur schwer vertreten zu können.” Dehler, K.-H., Absicherung alternativer Planungsziele und Steuerungsmaßnahmen bei städtischem Einwohnerrückgang, Vortrag im 90. Kurs “des Instituts für Städtebau Berlin der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung im Dezember 1976 zum Thema: Bevölkerungsabnahme und räumliche Auswirkungen, Veröffentlichung Nr. 90/7. Am Ende einer jeden Diskussion über die neuen Entwicklungstrends um Bevölkerungsrückgang, um Stadtflucht in den Großstädten steht nach der Beobachtung von Gerd Kelbing dann fast regelmäßig die Forderung nach Erschließung neuer Einfamilienhausgebiete und Bereitstellung preiswerten Baugrundes, um der konkurrierenden Nachbarstadt den Rang abzulaufen und Abwanderungen zu verhindern bzw. neue Einwohner abzuwerben. Ein planungspolitisches Umdenken auf der kommunalen Ebene ist insoweit noch nicht festzustellen.(Vgl. Kelbing, G., Bevölkerung — Ziel für die Stadtentwicklung, in: Innere Kolonisation — Land und Gemeinde, 27.Jg. 1978, Heft 1.)

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  85. Die Programmausführungsfunktion ist im Verhältnis kommunale Fachplanung und staatliche Fachplanung noch sehr viel stärker ausgeprägt durch die Festlegung von Zwecken, Ausstattung, Standorten und nicht zuletzt die Finanzzuweisungen. Der Detaillierungsgrad der Landesplanung z.B. im Hinblick auf Standortfestlegungen muß der kommunalen Ebene einen Entscheidungsspielraum lassen. Vgl. Stern, K., Bonner Kommentar zu Art. 28 GG.

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  86. Vgl. Schimanke, a.a.O., S. 621.

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  87. Ebenda, S. 619.

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  88. Ebenda.

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  90. Z.B. Bevölkerungsprognosen.

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  91. Vgl. Erläuterungsbericht 6/77, S. 7f.

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  93. Vgl. Schäfers, B., Podewils, U., Grundlagen und Probleme der Steuerung des Verstädterungsprozesses in der Bundesrepublik Deutschland, in: Die Verwaltung 2/1975, S. 179.

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  95. Gegenwärtig werden die Leitlinien für die Erarbeitung des Gebietsentwicklungsplans, Teilabschnitt Dortmund-Unna-Hamm erarbeitet.

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  96. Vgl. Bericht der Verwaltung zum Flächennutzungsplan vom 10.11.76, S. 5.

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  97. Vgl. ebenda.

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  98. Ebenda, S. 6.

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  99. So im Gespräch mit dem Leiter des Planungsamtes am 2.5.79. Leider ist aus den Niederschriften der Bezirksvertretungssitzung dazu nichts zu entnehmen. Sie enthalten nur lapidar die Feststellung, daß die Bezirksvertretungen der Aufstellung eines FNP für das gesamte Stadtgebiet zustimmen.

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  100. Über das genaue Außmaß der Reduzierung und den Konfliktverlauf konnten bisher keine präzisen Angaben ermittelt werden, da die vorliegenden FNP der ehemals selbständigen Gemeinden z.T. keine Angaben über geplante Wohnbauflächen enthalten oder bisher trotz mehrmaliger Nachfrage noch nicht vorlagen. Beispielsweise sei die Bevölkerungsprognose von Bockum-Hövel genannt, die für 1970 35.000 Einwohner ermittelte. Neuerdings sind für Bockum-Hövel im Jahre 1985 32.000 Einwohner vorgesehen. Für Uentrop wurden die Zielvorstellungen ebenfalls von 40.000 auf 25.000 Einwohner reduziert. Vgl. Vorbereitender Bauleitplan der Stadt Bockum-Hövel (1961); FNP der Gemeinde Uentrop (1973); Erläuterungsbericht zum FNP der Stadt Hamm (Oktober 1978), S. 71.

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  101. Die Bemühung um die Loyalität kommunaler Gruppen führt zudem oftmals zu einer Schizophrenie privater und öffentlicher Äußerungen oder zur Verdrängung der bereits gewonnenen Einsicht in die Notwendigkeit einer Erwartungsänderung, die häufig in Widerspruch zu Forderungen und Versprechungen der Vergangenheit steht. Vgl. Hoberg, R., Stadtentwicklungsplanung unter den Bedingungen der Stagnation, Stadtbauwelt 47/1975, S. 152.

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  102. So im Gespräch mit dem Leiter des Planungsamtes am 2.5.79.

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  109. Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verwaltung.

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  110. Vgl. Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan vom Juni 1977, S. 25.

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  111. Vgl. Beschlußvorlage der Verwaltung Nr. 3999 vom 12.6.1978.

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  112. Vgl. ebenda.

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  116. Vgl. ebenda.

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  118. Vgl. Schreiben des Regierungspräsidenten vom 26.6.78. In der Baunutzungsverordnung vom 17.9.77 wird die Darstellung und Festsetzung der verschiedenen Nutzung in Bauleitplänen geregelt. MD-Fläche ist danach ein Dorfgebiet.

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  119. In der Baunutzungsverordnung vom 17.9.77 wird die Darstellung und Festsetzung der verschiedenen Nutzung in Bauleitplänen geregelt. MD-Fläche ist danach ein Dorfgebiet.

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Kevenhörster, P., Windhoff-Héritier, A., Michael Crone, M.A. (1980). Folgen der Politikformulierung Entscheidungs Inhalte und Politischer Prozess. In: Politik in einer neuen Großstadt. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 2978. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14344-4_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14344-4_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-02978-8

  • Online ISBN: 978-3-663-14344-4

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