Zusammenfassung
Die Revidierte Apotheker-Ordnung von 1801 stellte den Endpunkt der Entwicklung der gesetzlichen Grundlage des preußischen Apothekenwesens dar. Schon vor dem Eintritt Preußens in das neue Deutsche Reich war dieses Gesetz ‘überholungs-bedürftig’. Zunehmend wurde deutlich, daß Veränderungen der Rechtsmaterie nur auf dem Verordnungsweg (und immer nur für die gerade zu ändernde Einzelfrage) auf die Dauer die Probleme nicht lösen konnten. Dies belastete nicht nur das Apothekenwesen:
“Es fehlt unserm Sanitäts- und Medicinalwesen Einheit und Prinzip, alles ist Stück- und Flickwerk, wie es gerade eben die Umstände bringen oder erzwingen. Wir bewegen uns in einer Fluth von Rescripten, Verordnungen und Regulativen, von denen eines das andere rectificiert aufhebt, ergänzt, so dass der Neuling sich kaum zurecht findet; am schwersten drückt uns die bureaucratisera Bevormundung, die jede frohe und freie Entwicklung hemmt.” (Lion 1862:3f)
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Weingarten, J. (1989). Die Apothekengesetzgebung des Deutschen Reiches. In: Staatliche Wirtschaftsaufsicht in Deutschland. Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, vol 106. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14308-6_8
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