Zusammenfassung
Beim Kauf von deutschen Wertpapieren über eine Bank wird dem Erwerber das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren, die für ihn gekauft worden sind, nach den gesetzlichen Vorschriften spätestens binnen einer Woche verschafft; nach den Börsenusancen sind allerdings alle an der Börse abgeschlossenen Geschäfte bereits am zweiten Werktag nach dem Abschlußtag zu erfüllen. Je nach der technischen Art der Abwicklung der Geschäfte vollzieht sich der Eigentumserwerb
nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§§ 929 ff. BGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Depotrechts (§§ 18 ff. DepG).
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© 1986 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Trenner, D. (1986). Übertragung von Aktien. In: Aktien. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13851-8_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13851-8_4
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Print ISBN: 978-3-409-01124-2
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