Zusammenfassung
Das Arbeitnehmerschutzrecht umfaßt die Gesamtheit der Normen, durch die dem Arbeitgeber öffentlich-rechtliche Pflichten auferlegt werden, um von der Arbeit ausgehende Gefahren für den Arbeitnehmer zu beseitigen oder zu vermindern. Man unterscheidet dem Inhalt nach zwischen Betriebs- oder Gefahrenschutz, Arbeitszeitschutz und Arbeitsvertragsschutz, und dem persönlichen Geltungsbereich nach zwischen dem allgemeinen, also für alle Arbeitnehmer schlechthin geltenden Arbeitsschutz, und dem besonderen Arbeitsschutz, der nur für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, zum Beispiel nur für Frauen oder nur für Jugendliche gilt. Das Arbeitnehmerschutzrecht ist grundsätzlich öffentliches Recht. Der Arbeitgeber ist also dem Staat gegenüber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen verpflichtet. Durch staatliche Aufsichtsorgane, insbesondere die Gewerbeaufsicht, wird ihre Einhaltung überwacht. Neben der staatlichen Aufsicht steht die der Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitsvertragsschutz ist teilweise dem Privatrecht zuzurechnen.
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Nipperdey, K., Seifert, R. (1994). Arbeitnehmerschutzrecht. In: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13830-3_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13830-3_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-92744-4
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