Zusammenfassung
Für jeden Arbeitnehmer ist grundsätzlich von seinem Arbeitgeber an der Betriebsstätte ein Lohnkonto zu führen. Die Pflicht zur Führung eines Lohnkontos entfällt aber dann, wenn ein Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres nicht mehr als 279 DM monatlich (64 DM wöchentlich, 10 DM täglich) verdient. Ist trotz dieses geringen Verdienstes Lohnsteuer und Kirchensteuer abzuführen (siehe „Mehrere Dienstverhältnisse” und „Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte”), so ist ein Lohnkonto zu führen.
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Ziob, H. (1966). Lohnsteuerberechnung. In: Auch du kannst Lohnsteuer sparen!. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13819-8_12
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13819-8_12
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12772-7
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