Zusammenfassung
Die Einheitswerte können ihren Zweck als Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung nur dann sinnvoll erfüllen, wenn sie auch den jeweiligen tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Da sich die Wertverhältnisse ständig ändern, müssen auch die Einheitswerte den geänderten Verhältnissen angepaßt werden. Dies geschieht durch eine allgemeine Feststellung sämtlicher Einheitswerte, die § 21 BewG als Hauptfeststellung bezeichnet. Derartige allgemeine Einheitswertfeststellungen sind sehr zeitaufwendig, sie können deshalb nicht jährlich durchgeführt werden, sondern nur in größeren Zeitabständen erfolgen.
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1993 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Teß, W. (1993). Die Feststellungsarten. In: Bewertungsgesetz. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13737-5_7
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13737-5_7
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-02163-0
Online ISBN: 978-3-663-13737-5
eBook Packages: Springer Book Archive