Zusammenfassung
Es handelt sich zunächst darum, das Gemeinsame, Grundsätzliche, das allen Vermögensbilanzen eignet, herauszuschälen. Zunächst zerfällt jede Bilanz in zwei Teile, in die Aktivseite (Aktiva) und die Passivseite (Passiva). Es handelt sich hier offenbar. um Bezeichnungen, die der lateinischen Sprache entnommen sind. Das Wort Activum (Activa ist die Mehrzahlbildung) stammt von dem lateinischen Zeitwort „agere“. Dies heißt etwa: handeln, tun, tätig sein. Nun finden wir auf der Aktivseite tatsächlich alles, was zu der Unternehmung gehört, in ihr „tätig“ ist. Mit anderen Worten die Aktivseite verzeichnet das Vermögen der Unternehmung, und zwar gegliedert nach bestimmten Grundsätzen, die uns noch beschäftigen werden Wir sehen, daß uns die Erklärung des Wortes „Aktiva“ nicht allzu große Schwierigkeiten bereitet hat. Schwieriger ist schon die Erklärung des Wortes „Passiva”. Fragen wir auch hier nach der sprachlichen Verwandschaft. Das Wort „Passiva“ entstammt dem lateinischen Zeitwort „pati“. Dies bedeutet soviel wie leiden, erdulden. Und nun kommt die Schwierigkeit, den Begriff des Leidens, Erduldens mit unserem Gegenstand in Verbindung zu bringen. Alle Vermögensgegenstände der Unternehmung haben das Schicksal, daß sie es „dulden“ müssen, daß irgendwelche Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, der Staat und wer noch alles in Betracht kommt, einen Anspruch in festgesetzter Höhe auf sie haben. So ergibt sich, daß die Summe aller Passiven gleich der Summe aller, Aktiven ist. Und dies ist nach unserer Erklärung nicht weiter verwunderlich: die Passiven sagen ziffernmäßig dasselbe aus wie die Aktiven, nur gliedern sie das Vermögen der Unternehmung nicht wie diese nach, sachlichen Gesichtspunkten, also etwa nach dem Gesichtspunkte, daß sich das. Vermögen aus Anlagen, Waren, Barmitteln usw. in jedesmal ausgewiesener Höhe zusammensetzt, sondern sie sind nach dem Gesichtspunkt gegliedert, daß die Ansprüche an das Vermögen klar zum Ausdruck kommen, also etwas, daß Aktionäre, Kreditoren, Hypothekengläubiger usw. in bestimmter Höhe Anspruch auf das Vermögen, haben. Nun sind noch einige Unklarheiten zu beseitigen. Wir finden, falls die Bilanz einen Verlust ausweist, diesen auf der Aktivseite. Dies darum, weil die Verlustziffer anzeigt, daß ein Teil des Vermögens nicht mehr da ist. Wo sollte diese Aussage besser Platz finden als auf der Seite der Bilanz, die das Vermögen nachweist. Die notwendige Folge ist allerdings, daß bestimmte Personen oder Körperschaften, die Anteil an dem Vermögen haben, auch an dem Verlust teilnehmen. Dies bedeutet: Ergibt sich, daß die Aktiven einer Unternehmung im Vergleich mit einem früheren Zeitpunkt sich. vermindert haben, ohne daß eine entsprechende Minderung der Schulden erfolgt ist, so ist entweder die Differenz auf der Aktivseite einzusetzen oder das Eigenkapital (Reinvermögen) entsprechend niedriger auszuweisen.
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Isaac, A. (1953). Gliederung und die einzelnen Positionen der Vermögensbilanz. In: Bilanzen und Bilanztheorien. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13708-5_7
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