Zusammenfassung
Zuschreibung und Abschreibung sind hier in einem Kapitel vereinigt worden, weil es sich in beiden Fällen um Bewertungsmittel handelt Dtr Begriff Abschreibung ist bekannter. Darunter versteht man die Verminderung des Wertes von Vermögensteilen, ohne daß bilanztechnisch ein Abzug, d. h. eine Verminderung der Vermögensteile selbst, erfolgte. Abschreibung und Abgang sind jedenfalls auseinanderzuhalten. Bilanztechnisch kommt für eine Abschreibung kein Gegenwert zum Ausweis. Die Abschreibung ist deshalb Verlust. Beim Abgang von Vermögensteilen erscheint ein Gegenwert (z. B. Verkauf ffner Maschine: Abgang auf Maschinenkonto. Zugang auf Kassenkonto). Die Zuschreibung ist das Gegenteil der Abschreibung, wie sich aus folgendem ergibt.
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Sellien, R. (1950). Zuschreibung und Abschreibung. In: Bilanzlehre — kurzgefaßt. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13703-0_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13703-0_9
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12732-1
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