Zusammenfassung
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gelten auch Wundinfektionen, bei denen der Ansteckungsstoff durch den Unfall in den Körper gelangt ist, ferner Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen, die durch eine plötzliche Kraftanstrengung hervorgerufen sind, dagegen nicht Berufs- und Gewerbekrankheiten, Malaria, Flecktyphus, Infektionskrankheiten, Vergiftungen, Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinfluß und solche durch Röntgen-, Höhensonne- und sonstige Strahlen. Die Versicherung ist von ihrer Verpflichtung frei, wenn der Betroffene den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Sonder gefahren, die eine höhere Prämienzahlung bedingen, sind Reisen
Man kann sich auch ohne ärztliche Untersuchung versichern, nur sind dann die Tarife höher
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Unfallversicherung. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_99
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12729-1
Online ISBN: 978-3-663-13697-2
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