Zusammenfassung
Mit obigem Kaufvertrag, der dem Käufer die ratenweise Zahlung des Kaufpreises gestattet und dem Verkäufer das Eigentum vorbehält, wird ein Abzahlungsgeschäft abgeschlossen. Für den Begriff des Abzahlungsgeschäftes ist wesentlich die Vereinbarung der Teilzahlungen. Der Eigentumsvorbehalt kommt meist hinzu, ist aber nicht begriffswesentlich.
Die detaillierten Bedingungen dieses Schreibens sind dem Abzahlungsgesetz entnommen. Verkauft man laufend auf Abzahlung, so beschaffe man sich Vertragsformulare. Dann wird nichts vergessen
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Consortia
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Abzahlungskauf. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_40
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12729-1
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