Zusammenfassung
Wird dem Verkäufer die Lieferung der gekauften Ware unmöglich, so wird er von seiner Verpflichtung frei. Er verliert aber auch den Anspruch auf die Gegenleistung. Wenn er schuld an der Unmöglichkeit ist, kann der Käufer den Vertrag in der gleichen Weise als hinfällig behandeln. Er kann aber auch statt dessen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Unmöglich wird die Lieferung einer Einzelsache beispielsweise, wenn sie zerstört wird. Ist der geschuldete Gegenstand der Gattung nach bestimmt, wie es normalerweise beim Warenkauf zutrifft, so kann von einer Unmöglichkeit so lange nicht die Rede sein, als die Ware noch am Markt ist. Demnach kann sich die Firma Eule auf Unmöglichkeit nicht berufen.
Hier soll es sich um ein anderes Liefergeschäft handeln wie das bis-her behandelte
Die Ware ist also noch am Markt
Die Firma Eule macht wegen der veränderten Verhältnisse nicht Rücktritt vom Vertrag geltend, weil sie sich nichts davon verspricht
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Beschaffungsschwierigkeiten des Verkäufers. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_35
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_35
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12729-1
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