Zusammenfassung
Das Geschäft, das durch obenstehendes Schreiben angebahnt werden soll, ist ein Kaufvertrag. Der Kaufvertrag kommt wie jeder andere Vertrag durch einen Antrag der einen Seite, auch Offerte genannt, und die sich anschließende Annahme des Antrages durch den anderen Partner zustande.
Es ist angebracht, schon in diesem Schreiben die Wünsche und Bedingungen zu umreißen
Dieser Hinweis dient dazu, dem angesprochenen Lieferanten besonderen Anreiz zu einem günstigen Angebot zu geben
Die Unverbindlichkeit versteht sich von selbst, wird aber vorsorglich I besonders betont
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Consortia
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Anfordern einer Preisliste. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_26
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12729-1
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