Zusammenfassung
Der Kreditantrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Der Kunde, der von einem Kreditinstitut einen Kredit begehrt, wird in der Regel dort vorsprechen und sein Anliegen mündlich vorbringen. Nach seinem Vortrag wird als Grundlage für die Entscheidung und im Hinblick auf die geschäftsordnungsmäßige Erledigung anhand der von dem Kunden vorgelegten Unterlagen ein Vordruck ausgefüllt (vgl. obiges Beispiel). Der Vordruck enthält Angaben, die für den Abschluß eines Vertrages mit dem Schuldner notwendig sind, und vor allem Angaben darüber, welche Sicherheiten für den beantragten Kredit gegeben werden sollen. Es sind daher im einzelnen Angaben erforderlich über die Person des Schuldners, seine Firma, die Höhe des beantragten Kredits, seinen Verwendungszweck, über die Kreditform, die Sicherung, die Rückzahlung und die Kündbarkeit des Kredits.
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Kreditantrag. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_105
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