Zusammenfassung
Für schwebende Verpflichtungen, die einen Verlust erwarten lassen, müssen in der Bilanz entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Das gebietet das Prinzip der Vorsicht. Über die Höhe solcher Rückstellungen wird es stets Meinungsverschiedenheiten geben. Der Kreditgeber ist aus naheliegenden Gründen daran interessiert, daß in der Kreditbilanz das Verpflichtungsrisiko ersichtlich gemacht wird. Die bilanztechnische Möglichkeit dazu bietet die Passivierung solcher Verpflichtungen unter der Position „Rückstellungen“.
Rückstellungsbedarf überprüfen
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Werhahn, J.W. (1962). Schwebende Verpflichtungen. In: Werhahn, J.W. (eds) Brief-Lexikon für Kreditsachbearbeiter. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13694-1_6
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