Das Vertragsrecht pp 8-11 | Cite as
Juristische Personen
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Zusammenfassung
Das Gesetz stellt neben den Menschen als natürliche Person die juristischen Personen, d. h. Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, denen auf dem Gebiete des Vermögensrechts Rechtsfähigkeit oder Rechtspersönlichkeit gewährt ist. Auch die juristische Person ist rechtsfähig, handlungsfähig und deliktsfähig.
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