Zusammenfassung
Die Vermittlung von Zahlungen und das Wechseln von Münzen bildeten in den Anfängen des Bankwesens häufig zunächst die einzige Tätigkeit der Vorläufer der heutigen Kreditinstitute. Noch im mittelalterlichen Italien war es wegen der Vielfalt der umlaufenden Münzen die Hauptaufgabe der Bankiers, der sog. campsores, Münzen unterschiedlicher Währung zu tauschen. Auch der Zahlungsverkehr in gleicher Währung wickelte sich zunächst bar ab. Wegen der Gefahren des Geldtransportes und der starken Münzzersplitterung wurde aber bald versucht, das verhältnismäßig umständliche Verfahren der Barzahlung zu vereinfachen, und bereits im 13. Jahrhundert schufen die Geldhändler die Wechselbriefe.
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Die roten Linien bezeichnen den Weg des Gutschriftsträgers und die weißen Linien die Verrechnungswege.
Dem Euroscheckverkehr sind die folgenden Länder angeschlossen: Ägypten, Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Jugoslawien, Libanon, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Marocco, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei, Tunesien, Türkei, Ungarn, UdSSR und Zypern.
Vgl. Baumbach / Hefermehl, Wechselgesetz und Scheckgesetz, S. 199 f.
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Diepen, G. (1977). Der nationale Zahlungsverkehr. In: Diepen, G. (eds) Der Bankbetrieb. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13610-1_5
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-42151-5
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