Zusammenfassung
Angebote als Antwort auf Anfragen (sogenannte verlangte Angebote; über unverlangte Angebote vgl. Kapitel 39) müssen in der Wahl des Ausdrucks unbedingt genau und überlegt sein, weil sie eine rechtliche Bindung für die Ausführung der aus ihnen gegebenenfalls hervorgehenden Bestellung in sich schließen. Will man sich von einer solchen Bindung ganz oder für bestimmte Teilpunkte freihalten, so muß man dies ausdrücklich angeben, z. B. „Freibleibend“, „Unverbindlich“, „Gültig nur bis zum...“, „Nur soweit der Vorrat reicht“, „Lieferungsmöglichkeit vorbehalten“, „Lieferzwang lehne ich ab“ oder dgl. Im übrigen beschränke sich der Wortlaut auf folgende Gliederung:
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1.
Dank für die Anfrage des Kunden,
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2.
Genaue Darlegung des Angebots (Art, Menge, Preis der Ware, Lieferzeit, Zahlungsbedingungen usw.),
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3.
Bitte um Erteilung des Auftrags.
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Schirmer, A. (1950). Das (verlangte) Angebot. In: Der Sprach- und Schriftverkehr der Wirtschaft. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13584-5_31
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