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Berechtigte Eigentümlichkeiten des kaufmännischen Formengebrauchs

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Part of the book series: Fachbücher für die Wirtschaft ((FFDW))

Zusammenfassung

Daß eine Fachsprache im Wortschatz von der Gemeinsprache abweicht, ist verständlich und bereits in Kapitel 14 (mit den in Kapitel 18 dargelegten Einschränkungen) begründet worden. Daß sie sich aber auch im Formengebrauch und Satzbau von der Gemeinsprache unterscheiden müsse, ist keineswegs einzusehen, vielmehr gelten die Regeln der Sprachlehre, der sich nach dem lateinischen Sprichwort „Caesar non supra grammaticos“ sogar die Könige zu beugen haben, auch für alle beruflichen Sondergruppen der Sprachgemeinschaft. Die Seeleute, die Jäger, die Bergleute usw., sie alle haben ihre Sondersprache, aber deren Abweichungen von der Gemeinsprache erstrecken sich nur auf den Wortschatz. Höchstens die Kanzleisprache teilt mit der Kaufmannssprache die Eigentümlichkeit, in einzelnen Fällen von dem allgemeinüblichen Formengebrauch und Satzbau abzuweichen, bekanntermaßen keineswegs zu ihrem Vorteil.

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Schrifttum

  • Bruno Betcke, Deutscher Sprach-Ratgeber. Leipzig 1947. (Eine vortreffliche Sprachlehre für Fortgeschrittene, den Sprachgebrauch des Wirtschaftslebens besonders berücksichtigend).

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© 1950 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Schirmer, A. (1950). Berechtigte Eigentümlichkeiten des kaufmännischen Formengebrauchs. In: Der Sprach- und Schriftverkehr der Wirtschaft. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13584-5_22

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13584-5_22

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-12695-9

  • Online ISBN: 978-3-663-13584-5

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