Zusammenfassung
Die ABC-Ordnung unserer Schrift steht nicht einheitlich fest. Namentlich der im ABC oft weggelassene Buchstabe J, die richtige Einordnung der Buchstabenverbindungen sch und st, der Umlaute ä, ö, ü geben zu Meinungsverschiedenheiten Anlaß. Da nun im Wirtschaftsleben zahlreiche Zusammenstellungen nach dem ABC geordnet werden, hat der „Fachausschuß für Bürowesen“ des Ausschusses für wirtschaftliche Verwaltung „E i n h e i t s — A B C -Regeln“ (Beuth-Vertrieb GmbH., Berlin) herausgegeben, die für alle nach der Buchstabenfolge geordneten Listen, Verzeichnisse, Mappen und Karteien maßgebend sein sollen. Amtlicherseits werden diese Regeln für die Anordnung von Namensverzeichnissen, z. B. Fernsprechbüchern, Wohnungsbüchern usw., heute allgemein angewendet. Ihre wichtigsten Grundsätze sind die folgenden:
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1.
Akzente und andere Zusätze über den Buchstaben bleiben unberücksichtigt.
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2.
Die Umlaute ä, ö, ü gelten gleich ae, oe, ue und werden hinter ad, od, ud und vor af, of, uf eingereiht.
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3.
I und J gelten als zwei verschiedene Buchstaben.
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4.
Die Verbindungen ch, ck, sp, st werden wie zwei, sch wie drei Buchstaben behandelt, gelten also keinesfalls (wie bisher häufig bei Namen, die mit Sch oder St beginnen) als besondere Buchstaben.
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Schirmer, A. (1950). Die ABC-Ordnung. In: Der Sprach- und Schriftverkehr der Wirtschaft. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13584-5_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13584-5_11
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