Zusammenfassung
Die weitaus meisten der im kaufmännischen Schriftverkehr auftretenden Verstöße gegen die Sprachlehre haben keinerlei sachliche Rechtfertigung, sondern beruhen einfach auf mangelhafter Beherrschung der deutschen Grammatik. Gegen diese „Sprachdummheiten“ ist schon viel Tinte verspritzt worden. Es ist in der Gegenwart auch manches besser geworden. Führende Häuser lassen in ihren Schriftstücken solche sprachliche Verstöße nicht mehr so bereitwillig durchgehen wie früher. Aber noch immer hängen viele Kaufleute an diesen Besonderheiten des Formengebrauchs mit einer Zähigkeit. die einer besseren Sache würdig wäre. Die gesprochene Rede des Kaufmanns zeigt diese Mängel der sprachlichen Form übrigens in viel geringerem Maße als die geschriebene Sprache. Anderseits teilt die Kaufmannssprache eine ganze Anzahl dieser grammatischen Verstöße mit anderen Formen des „papiernen Deutsch“, z. B. mit dem der Tagespresse und des Kanzleiwesens.
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Schirmer, A. (1958). Sachlich unbegründete Verstöße gegen die Sprachlehre. In: Der Sprach- und Schriftverkehr der Wirtschaft. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13583-8_23
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13583-8_23
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12694-2
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