Zusammenfassung
Obwohl Scheck und Wechsel beides geborene Orderpapiere sind, gibt es wesentliche Unterscheidungsmerkmale:
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Ein Wechsel kann auf jede geschäftsfähige Person gezogen werden. Der Scheck dagegen ist immer auf ein Kreditinstitut gezogen.
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Auf dem Wechsel erklärt der Schuldner schriftlich die Bereitschaft zur Einlösung des Wechsels durch das Akzept. Diese Regelung sieht der Scheck nicht vor.
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Für einen Wechsel wird üblicherweise eine bestimmte Fälligkeit festgelegt; der Scheck ist bei Sicht fällig.
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Der Wechsel enthält einen Zahlungsempfänger. Beim Scheck ist — mit Ausnahme des Orderschecks — kein Empfänger zu ersehen.
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Lippe, G., Rehder, GJ., Fischer, H. (1984). Bedeutung des Wechsels. In: Der Zahlungsverkehr, der Scheck und der Wechsel in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13579-1_14
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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