Zusammenfassung
In den vorhergehenden Abschnitten ist wiederholt auf die Vorzüge von Prüfungsrichtlinien hingewiesen worden. Derartige Richtlinien oder Anweisungen werden vor Beginn der eigentlichen Prüfungen in Anlehnung an die Organisation des zu prüfenden Bereichs ausgearbeitet, wobei für diesen Bereich erlassene Dienstvorschriften mit verarbeitet werden können. Es kommt nicht darauf an, daß alle nur denkbaren Eventualitäten in diesen Richtlinien ihren Niederschlag finden. Ihre Aufgabe, als Leitfaden für den Prüfer zu dienen, können sie auch dann erfüllen, wenn sie sich auf die wesentlichsten Gesichtspunkte beschränken. Es ist jedoch wichtig, daß nach Abschluß einer jeden Prüfung festgehalten wird, welche Anregungen für die weitere Ausgestaltung der Prüfungsrichtlinien aus der Prüfung gewonnen werden können. Die Prüfer werden daher zweckmäßigerweise angehalten, im Zusammenhang mit der Anfertigung des Prüfungsberichtes einen Vermerk abzufassen, der entsprechende Anregungen enthält. Die Prüfungsrichtlinien legen im allgemeinen nicht fest, ob ein bestimmtes Verfahren richtig, unzweckmäßig oder falsch ist. Diese Feststellung hat vielmehr der Prüfer zu treffen, der die Frage nach dem Sachverhalt entsprechend den Richtlinien kritisch stellt und aus der Antwort die Beurteilung dieses Sachverhalts ableiten muß.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1972 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Proksch, O. (1972). Die Prüfungsrichtlinien. In: Die Praxis der Innenrevision. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13521-0_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13521-0_6
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-35404-2
Online ISBN: 978-3-663-13521-0
eBook Packages: Springer Book Archive