Zusammenfassung
Rückversicherungsgesellschaften schließen ihre Verträge meist unmittelbar vom Gesellschaftssitz aus ohne Einschaltung einer Außendienst-Organisation. Bei größeren Unternehmen kommt es allerdings jetzt immer häufiger vor, daß sie an wichtigen ausländischen Versicherungsplätzen vertreten sind, sei es durch Bevollmächtigte, sei es durch Tochtergesellschaften. Vertretungen oder Niederlassungen im Ausland können besonders dann zweckmäßig sein, wenn für den Betrieb der Rückversicherung Zulassungsvorschriften bestehen, wie dies gelegentlich der Fall ist, zum Beispiel in den Vereinigten Staaten oder in Kanada. Daneben erleichtern es solche Vertretungen, persönliche Beziehungen zu den Leitern der als Zedenten in Frage kommenden Erstversicherungsgesellschaften herzustellen und aufrechtzuerhalten, und können auch für eine schnelle und sachkundige Unterrichtung über die Marktverhältnisse und deren Veränderungen, zumal in weit entfernten Geschäftsgebieten zweckmäßig sein.
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Pfeiffer, C. (1986). Abschluß, Durchführung und Beendigung von Rückversicherungsverträgen. In: Einführung in die Rückversicherung. Schriftenreihe „Die Versicherung“. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13462-6_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13462-6_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-85526-6
Online ISBN: 978-3-663-13462-6
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