Zusammenfassung
Der klagende Versicherungsnehmer A schloß bei der später beklagten Versicherungsgesellschaft Z im September 1966 zu den üblichen Bedingungen einen zehnjährigen kombinierten Haushalt- und Haftpflichtversicherungsvertrag ab. Am 26. 4. 1967 verletzte der darin mitversicherte Sohn des VN einen Arbeitskollegen so erheblich am Auge, daß dieser auf Dauer einseitig erblindete. Die daraus entstehenden Schadenersatzverhandlungen endeten erst am 3. 8. 1974 durch einen Vergleich mit dem Schädiger. Der VN verlangte daraufhin in Höhe des Vergleiches Ersatz von seinem Haftpflichtversicherer. Dieser hatte jedoch angeblich bereits 1967 den Versicherungsschutz abgelehnt, weil es sich nach seiner Ansicht nicht um einen ersatzpflichtigen Schaden handelte.
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Wrabetz, W. (1988). Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. In: Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13426-8_14
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13426-8_14
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-85863-2
Online ISBN: 978-3-663-13426-8
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