Zusammenfassung
Jedes Wirtschaften in einem Betrieb setzt einen Vorrat von Stoffen, Kräften und Rechten voraus, über den disponiert werden kann. Diese Bevorratung bedingt den Einsatz von Kapital. Dabei ist es zunächst gleichgültig, ob es sich um den Einsatz von Eigenkapital oder den Einsatz von Fremdkapital handelt. In beiden Fällen führt die Aufnahme von Kapital zu einer Verfügungsmacht über Vermögensgegenstände, die die wirtschaftlichen Handlungen des Betriebes ermöglichen, ja geradezu eine unabdingbare Voraussetzung sind. Insoweit läßt sich feststellen, daß das Kapital im Betrieb generell, also sowohl das Eigenkapital als auch das Fremdkapital, eine Einsatzfunktion, eine Arbeitsfunktion zu übernehmen hat.
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Referenzen
Vgl. beispielsweise Enderle, Willy: Kreditbedarf und Kreditversorgung der Unternehmung, Diss. Tübingen 1938, S. 42;
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Das persönliche Ziel des Eigentümers muß nicht mit dem Ziel identisch sein, das er dem Betrieb vorgibt. Strebt der Eigentümer nach maximaler persönlicher Bedarfsdeckung, so kann er dieses Ziel unter Einschaltung seines Betriebes nur dann erreichen, wenn er für. diesen die Rentabilitätsmaximierung als Ziel setzt.
S, M1 und M2 sind Durchschnittsgrößen; im folgenden werden die Grenzsach- bzw. -markt-zinsen mit S’ und M’1 bzw. M’2 bezeichnet.
Der Unterschied zwischen der technischen Kapazität und der finanzwirtschaftlichen Kapazität zeigt sich besonders klar in Kapitalbedarfsrechnungen bei der Gründung und Erweiterung von Betrieben. Die technischen Voraussetzungen für die Betriebsbereitschaft, die zur technischen Kapazität führen, unterliegen der Planung durch den Techniker. Der Kaufmann hat den Kapitalbetrag zu ermitteln, den diese Ausstattung des Betriebs erfordert. Der Kaufmann hat darüber hinaus aber auch jenen Kapitalbetrag zu errechnen, der eingesetzt werden muß, wenn der Leistungsprozeß in dem mit der technischen Kapazität bestimmten Umfang durchgeführt werden soll.
Bei der Frage, ob das zur Verfügung stehende Fremdkapital als lang- oder kurzfristig anzusehen ist, wird hier als Kriterium nicht die rechtliche Krediteinräumungsfrist, sondern die Frist, innerhalb der ein Kredit dem Betrieb tatsächlich zur Verfügung steht, angesehen. So wird z. B. ein Bankkredit, der zunächst für ein Jahr gegeben, aber laufend um ein weiteres Jahr verlängert wird, nicht als kurzfristiges, sondern als langfristiges Kapital betrachtet.
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Vormbaum, H. (1964). Die Grundregeln der Finanzierung. In: Finanzierung der Betriebe. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13413-8_2
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